Liebe Kollegen und Kolleginnen
Ich werde demnächst 53 Jahre alt und möchte in die Türkei auswandern. Meine Pensionskasse darf ich ja gemäss mir bekannten Informationen nach meiner Auswanderung in mein Land überweisen lassen.
Nun meine grosse Frage: Wie sieht es mit meiner AHV aus?
Es ist mir bekannt, dass meine Rente in der Türkei ausbezahlt wird, da die Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen mit der Türkei hat. Angeblich sei auch eine Auszahlung möglich.
Siehe Link:
https://www.zas.admin.ch/zas/d…fert-des-cotisations.html
So wie ich das verstanden habe, muss ich mich in der Türkei nach meiner Auswanderung (bei SGK SOSYAL GüVENLIK KURUMU) anmelden.
Nun zurück zu meiner Frage:
Darf ich mit 53 Jahren nach meiner Auswanderung meine AHV als Einmalzahlung auszahlen lassen? Oder muss ich mein Pensionsalter abwarten?
Ich fine diesbezüglich keine Informationen, da ich das Rentenalter noch nicht erreicht habe.
Auf Antworten würde ich mich sehr freuen.