Auswanderung und die AHV im Ausland

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Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.

Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • @Transmitter

    Vielen Dank für Deine Unterstützung. Ich werde wie versprochen hier alles ganz genau berichten.

  • @mreal


    Ich weiss ja nicht, was sie künftig in der Türkei machen wollen. Sich zur Ruhe setzen?


    Ich selbst bin vor Jahrzehnten schon ausgewandert. Hatte zwar noch etwas mit einer Ferienlaune zu tun, aber ich hatte keineswegs vor mich zur "Ruhe" zu setzen. Und das habe ich noch lange nicht vor.


    Das soll heissen, dass ich in meiner Wahlheimat geschäftlich aktiv bin. Und dafür musste ich zwangsläufig etwas Kapital mitnehmen. Der Hauptteil meines Alterskapital beliess ich aber in der Schweiz. Auch wenn es derzeit in der Schweiz auch schwierig ist, Kapital noch rentabel anzulegen.


    Sowohl in meinem Lebeland wie auch der Türkei spielt die Teuerung eine grosse Rolle. Und der Wert der Landeswährungen unterliegt starken Schwankungen. Der CHF ist hingegen ziemlich stabil.


    mupli hat auch schon darauf hingewiesen, dass sie etwas Kapital mitnehmen sollen, so dass sie vor Ort eine vernünftige Reserve zur Verfügung haben. Ich würde aber eher so viel wie möglich vom Alterskapital in der Schweiz lassen.


    Ich kenne die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Türkei nicht gut. Nach meinen Informationen derzeit nicht so rosig.


    Vielleicht weiss hier mupli noch besser Bescheid.

  • mupli


    Vielen Dank für die sehr ausführlichen Informationen. Weiterhinhat es mich sehr gefreut, dass Du geantwortet hast.


    Du kennst die Türkei definitiv besser als ich. Das mit dem Wetter war mir so in dieser Form noch nicht bekannt, aber das ist für uns in Ordnung.


    Ich bin in der Türkei geboren und als einjähriger Bub mit meinen Eltern in die Schweiz gekommen. Ich spreche einigermassen die türkische Sprache, aber die Zahlen sind kein Problem. Ich denke ich kann mich da schnell integrieren. Ich und meine Frau haben diesbezüglich absolut kein Problem.


    Auf Kusadasi (oder Didim) bin ich nur gekommen, da ich in der Nähe geboren wurde und mir das Umfeld etwas bekannt ist. Meine Eltern wohnen in Denzili.


    Meine Frau schwärmt von Alanya und Umgebung. Angeblich bekommt man in dieser Region alles, was man auch in Europa bekommt.


    Was ich damit meine: Es gibt dort sogar deutschsprachige Ärzte, Cafés, Einkaufsmöglichkeiten wie in der Schweiz (Migros), Baumärkte usw. Eine gute Infrastruktur ist für uns sehr wichtig und wir wollen dort auf nichts verzichten.


    Kannst Du mir bitte etwas mehr über Mangavat erzählen? Warum würdest du diesen Ort bevorzugen?
    Bis jetzt habe ich von diesem Ort nur sehr positives gehört, war aber noch nie dort.


    Wir suchen momentan intensiv nach einer neueren und modernen Wohnung. An einen bestimmten Ort sind wir aber nicht fixiert. Die Ortschaft sollte lebendig, gepflegt und nicht zu weit weg vom Zentrum sein. Gleichzeitig legen wir grossen Wert auf eine Wohnung mit Meersicht.


    Wir haben diesbezüglich schon drei Wohnungen in der Pipeline und werden diese Immobilien noch in diesem Sommer uns direkt vor Ort ansehen. Danach möchten wir uns entscheiden.


    Wir haben auch bemerkt, dass es in Alanya und Umgebung viel modernere Wohnung gibt als z.b. in Kusadasi. Den Grund dazu kenne ich nicht. Ich kann mir aber vorstellen, dass es wegen den vielen Auswanderern so ist.


    Nochmals vielen Dank mupli und wir bleiben in Kontakt.

  • @ Transmitter


    Ich habe bis jetzt sehr viel gearbeitet und bin finanziell abgesichert. Darum möchten wir uns auch eine Wohnung kaufen und uns dort niederlassen. An die AHV habe ich die maximal mögliche Summe (bis jetzt) eingezahlt. Es ist mir klar, dass es durch meine vorzeitige Pension massiv gekürzt wird, aber das ist schon in Ordnung. Ich habe mir gestern Nachmittag einen Auszug bestellt.


    Ber der Bank vor Ort würde ich natürlich nur ein CHF- oder Euro-Bankkonto eröffnen. Die türkische Lira ist mir zu unsicher. Meine Frau bezieht schon seit einigen Jahren eine Rente und darf leider nie mehr arbeiten. Darum auch mein Entscheid.


    Durch meine Arbeit hatte ich leider nie viel Zeit für Sachen, die ich schon immer machen wollte. Ich möchte beruflich in der Türkei nicht mehr aktiv werden und das Leben einfach geniessen. Wir wollen uns auch einen Hund zulegen und viel auf Reisen gehen. Die Türkei ist sehr gross und hat schöne Orte.

  • @mreal


    Die Türkei hat aber gerade eine autokratische Regierung, eine schlechte Rechtssicherheit (viele Urteile mit Menschenrechtsverstössen auf der Webseite des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte) und eine eingeschränkte Meinungsfreiheit. Ich finde, dass die Türkei ein schönes Land ist, ich habe dort und in der Türkei viele nette Menschen getroffen und esse gerne türkisch und habe ein wenig Touristentürkisch aufgeschnappt. Seit die politische Situation dort so ist, bin ich nie mehr in die Türkei gereist und investiere dort auch kein Geld. Ich habe gerade nicht die Zeit an einem PC Links auf die entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Staatsverträge (Abkommen) herauszusuchen, aber man muss sich immer alle durchlesen um zu wissen, was gilt. Für Auskünfte in Bezug auf die AHV ins Ausland ist die Schweizerische Ausgleichskasse (SAK) in Genf und deren Webseite besser als irgendeine kantonale oder Berufsverbandsausgleichskasse, weil diese für Renten für Personen mit Wohnsitz im Ausland zuständig ist und die Mitarbeiter dort damit mehr Erfahrung haben.

  • forum.beobachter.ch/forum/thread/?postID=238317#post238317

    @mreal


    Auch noch eine Anmerkung meinerseits:


    AHV-Rente können sie frühestens mit 63 Jahren auszahlen lassen. Dann mit Kürzung verbunden.


    Ich weiss nicht, ob dass jetzt in ihrem Fall dann auch so ist, oder so bleibt. Wenn sie ihr AHV-Guthaben an eine türkische Rentenversicherung überweisen können ist das möglicherweise anders. Das wäre dann wohl abhängig von den Bestimmungen in der Türkei.


    In meinem Fall ist so eine Überweisung nicht möglich. Kann also AHV- Rente mit frühestens 63 beziehen.


    Und mache es so, wie es auch @mupli vorschlägt.


    Für mich ist die AHV allerdings eigentlich nur eine Absicherung im Notfall. Und da spielt dann die IV noch eine grosse Rolle.


    In meinem Lebeland gibt es so etwas nur ganz beschränkt. Eine Altersrente und eine Invalidenrente sind gleich hoch. Aber sehr tief.


    Für Pflegebedürftige viel zu wenig. Pflegeversicherung muss man Privat machen. Und ist sehr teuer.

  • @real


    Transmitter


    Anbei ein Link auf den Abschnitt 831 Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung im Teil Landesrecht der Systematischen Rechtssammlung des Bundesrechts:


    Fedlex


    Neben dem Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung ist für Personen im Ausland auch die Verordnung über die freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (VFV) und wenn man Ausländer ist und ins Ausland geht die Verordnung über die Rückvergütung der von Ausländern an die Alters- und Hinterlassenenversicherung bezahlten Beiträge (RV-AHV) lesenswert.


    Anbei ein Link auf den Abschnitt 831 Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung im Teil Internationales Recht der Systematischen Rechtssammlung des Bundesrechts:


    Fedlex


    Es gibt ein Abkommen vom 1. Mai 1969 zwischen der Schweiz und der Republik Türkei über die Soziale Sicherheit und eine Verwaltungsvereinbarung vom 14. Januar 1970 über die Durchführung des Abkommens zwischen der Schweiz und der Republik Türkei über die Soziale Sicherheit vom 1. Mai 1969.


    Webseite Bilaterale Abkommen auf dem Gebiet der Sozialversicherung:


    Bilaterale Abkommen


    Webseite Schweizerische Ausgleichskasse (SAK):


    Schweizerische Ausgleichskasse SAK

  • @mreal


    Transmitter


    Insbesondere die Artikel 2, 18, 21 und 40 des Bundesgesetzes über die Alters-, und Hinterlassenenversicherung sind für den Bezug einer Altersrente oder für die Rückerstattung der AHV-Beiträge für Menschen im Ausland interessant. Eine Rückerstattung der einbezahlten AHV-Beiträge ist gemäss Artikel 18 Absatz 3 AHVG für Ausländer, die ihren Wohnsitz im Ausland haben sowie ihre Hinterlassenen (Witwe, Witwer, Waisen) möglich, wenn mit deren Heimatstaat keine zwischenstaatliche Vereinbarung besteht (dass diese auch mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland rentenberechtigt sind und sich sofern sie die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen somit eine AHV-Rente auszahlen lassen können). Der Hintergrund ist die Vorschrift in Artikel 18 Absatz 2 AHVG, dass Ausländer sowie ihre Hinterlassenen ohne Schweizer Bürgerrecht nur rentenberechtigt sind, solange sie ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Schweiz haben.

  • @ Sozialversicher


    Besten Dank für die ausführlichen Informationen.


    Kannst Du Dir bitte den folgenden Link kurz ansehen:


    https://www.zas.admin.ch/zas/d…fert-des-cotisations.html

    Ganz unten steht da der folgende Satz:
    Die türkische Sozialversicherung verwendet die überwiesenen Beiträge, um die türkische Rente zu erhöhen. Falls die Überweisung Ihrer Beiträge für Sie oder Ihre Hinterlassenen keinerlei Vorteile bietet, zahlt Ihnen die türkische Sozialversicherung die geleisteten AHV-Beiträge aus.

    Was ich aber nirgends finden kann, ist meine Frage, ob ich das bereits mit meinem 53 Jahren auszahlen lassen kann?

    Noch eine Info: Ich habe nur die türkische Bürgschaft, bin kein Doppelbürger!

  • Sozialversicher


    Vielen Dank für die ausführlichen Infos und die Links.


    Das dürfte insbesondere für @mreal noch recht wichtig sein. Wie er schrieb, ist er türkischer Bürger und nicht Doppelbürger. Ich hingegen bin Schweizer Bürger.


    @mreal wird sich also die einbezahlten AHV Beiträge auszahlen/ überweisen lassen können. Ob er sich in Türkei damit in eine staatliche Rentenversicherung einkaufen kann etc. bleibt hier noch offen.


    Ich kann das nicht. Und mache es so wie @mupli. Zumindest was die AHV betrifft.


    Der Hauptanteil meiner Altersvorsorge liegt aber in der dritten Säule. Und zwar in der Freien. Und musste hier feststellen, dass diese Anlage in den letzten Jahren nicht gerade rentabel war. Trotzdem werde ich, aus den von mir schon geschriebenen Gründen, das Kapital mehrheitlich in der Schweiz belassen.


    Ich und meine Frau, sowie die älteren Kinder, haben aber dort angefangen etwas Alterskapital anzusparen. Entspricht etwa der dritten Säule b.


    Ich mache mir keine grossen Sorgen darüber, ob ich im Alter genug Erspartes habe. Meine Lebenskosten sind tief.


    Kritisch für mich und meine Familie wäre es nur im Fall, wenn ich frühzeitig ableben, oder erwerbsunfähig werden würde. Hier würde es noch ein Finanzloch geben. Da wir noch minderjährige Kinder in Ausbildung haben. Und wegen Corona bedingt auch die Älteren jetzt erneut die Schulbank drücken. Und Kinder in Ausbildung sind teuer, gemessen an der Kaufkraft der Bevölkerung.


    Ich hatte vor etlichen Jahren bei der AHV angefragt, wie hoch voraussichtlich meine Altersrente, Witwen und Waisenrente, und die IV sein würden Habe dabei angegeben, dass ich in einem Drittstaat lebe.


    Hatte dann den Hinweis erhalten, dass ich keine HE und keine EL bekommen würde. Nicht explizit wurde mir betätigt, dass alles Andere auch in meiner neuen Heimat ausbezahlt wird.


    Daher hatte mich dieser Thread etwas aufgeschreckt. Und will das jetzt halt doch noch genau wissen.
    Allerdings hat auch @mupli noch betätigt, was ich bisher angenommen hatte.


    Noch einmal vielen Dank für die zusätzlichen Ausführungen.

  • @ Transmitter


    Ich bin für jeden Fall für eine Auszahlung der AHV-Rente, da ich finanziell abgesichert bin. Eine staatliche Rentenversicherung würde mich eher nicht interessieren. Ich muss jetzt nur noch klären, ob ich das mit 53 Jahren machen kann oder nicht.

  • @mreal


    Ich bin noch nicht fertig durch mit den Informationen von @Sozialversicher.


    Aber so wie ich es im Moment sehe können sie sich die einbezahlten Beträge an die AHV hier in der Schweiz auszahlen lassen. Und müssen sie nicht in die Türkei transferieren.


    Erst kürzlich hatte ein Forist etwas Ähnliches angefragt.


    Dieser wollte nach Deutschland auswandern. Und wollte auch wissen, wie das mit der AHV dann ist. Ebenfalls noch nicht im Rentenalter. Dort hat sich dann gezeigt, dass er ebenfalls die AHV nicht direkt in eine entsprechende Rentenversicherung überweisen lassen kann.


    Und ich vermute, dass sie das auch nicht können. Sich also die Guthaben entweder hier in der Schweiz auf ein Konto auszahlen lassen können, oder auf ein Konto in der Türkei überweisen lassen können.


    Ich denke um das genau zu klären fragen sie am Besten bei der AHV in Genf ganz konkret nach.


    Und dann klären sie uns im Forum noch etwas auf.


    Gruss

  • @Sozialversicher


    Das ist etwas off topic


    Aber gerade hier in diesem Thread zeigt es sich gerade, was für wirre Behauptungen der Forist alescha01 in gewissen immigrantenfeindlichen Threads manchmal von sich gibt.


    @mreal kann, wenn er auswandert doch nur die einbezahlten Beiträge wieder mitnehmen. Und einen Anspruch auf Rente in der Schweiz verliert er dabei.

  • @mupli


    Besten Dank für die Informationen.


    Wegen meiner Tätigkeit bin ich in der Welt ziemlich viel rumgekommen und hatte grundsätzlich nie ein Problem in fremden Gegenden. Stromausfälle von mehreren Tagen hatte ich auch schon erlebt..:-) Sogar in einem europäischen Land (nicht EU-Mitglied) hatten wir mal zwei Tage kein Wasser gehabt.

    Ich hoffe sehr, dass es im Gebiet Alanya das kein grosses Thema ist. Aber man weiss es ja nie.

    Auf Emmentaler und Tilsiter würde ich nie in meinem Leben verzichten wollen. Darum hatte ich das auch erwähnt.

    Betreffend AHV: Du hast den Grund sehr gut erkannt und darum möchte ich es (falls möglich) ausbezahlt haben. Eine türkische Rente ist nicht in meinem Interesse.


    Gruss

  • mupli


    Also die Legende vom Ziegenbock kenne ich in diversen Versionen.


    Und ganz vereinfacht "ausgetürckt" bedeutet sie nichts anderes als:


    Wenn Zwei sich streiten, dann lacht der Dritte.


    In der konkreten, von ihnen beschriebenen, Geschichte der Ziegenbock....


    Die Vierten in der Geschichte glauben noch an Wunder... und beten weiter.


    Doch jetzt eine ganz konkrete Frage!


    Haben sie jemals versucht einen ausgewachsenen grossen Ziegenbock auf die Schlachtbank zu führen und dann das Fleisch des Bocks zu essen?


    Ja. Da wünsche ich mal guten Appetit. Den werden sie brauchen!


    Bei uns wird ein Ziegenbock nie geschlachtet. Dieses Fleisch wird nur jemand essen, wenn diese Person wirklich am verhungern ist. Es "böckelt" derart penetrant, dass es einem den Magen umdreht. Selbst unsere Hunde fressen lieber kalt angerührten Porridge...(Smile).


    Wenn die männlichen Tiere noch nicht geschlechtsreif sind, dann sortiert man aus. Welcher kann ein guter Bock werden. Und welcher nicht. Diejenigen, welche in der Prüfung als Zuchtbock durchfallen, werden kastriert. Das sind etwa 95- 98%. Die kastrierten männlichen Ziegen fangen nicht an zu "böckeln". Ausser dass Ziegenfleisch sowieso einen eigenen Geschmack an sich hat.


    Den speziellen Geschmack von "Ziegenfleisch" kann man aber noch zu ganz hoch speziellen Delikatessen veredeln..... Diese Kunst wird insbesondere auch in Spanien sehr gepflegt .... Allerdings werden dort nur weibliche Tiere dafür verwendet...


    Der Rest ist Hundefutter, oder wird den Geiern überlassen.