Liebes Beobachter Team
Meine Situation ist folgende:
- Ende aktuelles Arbeitsverhältnis durch einvernehmliche Lösung und frühzeitige Auflösung des Arbeitsvertrages per 30.6.21 - reguläres Ende wäre 31.7 gewesen.
- Beendigung wurde durch Arbeitgeber initiiert daher Anspruch auf ALG ab Anfang August unter Berücksichtigung der Sperrfrist von 5 Tage (2 sorgepflichtige Kinder)
- Start einer neuer Stelle ab 1.11 - Vertrag wurde bereits unterzeichnet. Pensum 80%
- Aktuelles Pensum 60%
Frage 1:
- ich habe schon seit längere Zeit Ferien für August gebucht. Wie muss ich dahingehend umgehen um meinen Anspruch auf ALG nicht zu verlieren?
Frage 2:
- Mein Verständnis ist, dass ich die Ferien anmelden muss, und ich in dieser Zeit auch erreichbar sein sowie ich mich um neue Positionen bewerben muss, korrekt? Zu Vorstellungsgesprächen mus ich aber nicht kommen, korrekt?
Frage 3:
- Für diese beiden Wochen (10 Tage) habe ich keinen Anspruch auf ALG, korrekt?
Frage 4:
- Besteht die Gefahr dass ich als nicht vermittlungsfähig eingestuft werden durch meine 2-wöchige Abwesenheit?
Frage 5:
- macht es einen Unterschied hinsichtlich der Höhe des ALG ob ich ein 100% Pensum oder ein 80 bzw. 60% Pensum suche? Bis Dato habe ich 60% gearbeitet.
Frage 6:
- muss ich jede mir zugeteilte Postion annehmen oder muss diese gewisse Mindestanforderungen meiner Qualifikation (akdemische Abschlüsse, Ausbildungen, Führungsrolle, Gehalt, etc.) entsprechen?
Danke für Ihre geschätzte Rückmeldung
HG