Impfung verweigert

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  • Hallo; Mir wurde die Impfung wegen einer möglichen Allergie verweigert.
    Nun soll ich für viel Geld meine Impftauglichkeit abklären lassen, obwohl das laut BAG gar nicht nötig wäre: "Sie können sich impfen lassen, wenn Sie eine Allergie auf Nahrungsmittel, Pollen, Hausstaubmilben, Tiere, Insektengift, Latex oder andere Medikamente als die Impfstoffe von Pfizer/BioNTech und Moderna haben. Auch wenn Sie in der Vergangenheit schwer auf einen anderen Impfstoff oder ein Medikament reagiert haben, können Sie sich impfen lassen." (link)


    Was kann ich nun tun? Die Hausärztin wollte mich lediglich an einen Immunologen überweisen (muss ich selber bezahlen)

  • @brmbrblzi


    Wer hat ihnen denn die Impfung verweigert? Die Hausärztin?


    Schliesse mich der der Meinung von @mupli an. Weise aber dringend noch auf seinen Kommentar hin.


    Falls sie unsicher sind, ob bei ihnen ein Risiko wegen einer möglichen Allergie besteht, dann holen sie sich zuerst ein Zweitmeinung ein.


    Es hat sich gezeigt, dass Personen mit Autoimmunerkrankungen und bestimmten Allergien ein Risiko besteht. Diese müssen unter besonderen Bedingungen geimpft werden. Oder sollen nicht geimpft werden.


    Ich kann mir aber nur schwer vorstellen, dass sie tatsächlich hier ein Risiko haben. Denn sonst müssten sie wohl viel öfters in ärztliche Behandlung. Und hätten keine so hohe Franchise.

  • Ich habe keinen Hausarzt, war seit fast 10 Jahren nicht mehr beim Arzt.
    Im Impfzentrum wurde die Impfung verweigert. Ich denke der verantwortliche Arzt im Impfzentrum war einfach übervorsichtig und hatte nicht viel Zeit mir zuzuhören. Ich habe keine bestätigte Allergie, lediglich einen Verdacht. Wurde früher gegen anderes geimpft und habe diverse Medikamente genommen ohne Probleme.



    Zweitmeinung und Immunologen müsste ich wohl selber bezahlen wegen Franchise. Offenbar habe ich nun keine Wahl als auf die Impfung zu verzichten.

  • Es läuft schlussendlich darauf hinaus, dass ich dem Arzt nicht zustimme.
    Als Laie habe ich mich dem wohl zu fügen.

    Gemäss BAG und Swissmedic dürfen Personen geimpft werden, die auf andere Medikamente eine allergische Reaktion hatten, sogar bei einer schweren allergischen Reaktion. Ich hatte allenfalls eine leichte Reaktion auf ein anderes Medikament, die sogar im Beipackzettel bei dessen möglichen Nebenwirkungen aufgelistet ist.
    Genaueres möchte ich hier aus Persönlichkeitsschutzgründen nicht sagen.

  • @brmbrblzi


    Melden sie sich einfach mal erneut an.


    Falls sie erneut an den selben Arzt gelangen, dann machen sie ihm anständig klar, dass sie mit seinem Entscheid nicht einverstanden sind und dass sie das melden werden. Aber drohen sie ihm nichts an....¨


    Verlangen sie aber eine ausführliche Begründung aus welchen Gründen ihnen eine Impfung verweigert wird.

  • @brmbrblzi


    An wen sie sich für eine Beschwerde wenden können, ist mir nicht ganz klar. Zuerst ist mal der Kanton zuständig. (Gesundheitsdirektion).


    Dann wären allenfalls BAG und Swissmedic.


    Swissmedic ist interessiert daran. dass Fälle mit unerwarten Nebenwirkungen gemeldet werden. Dafür habe die extra ein Formular aufgeschalten.


    Das entspricht jetzt nicht ihrem Fall.


    Aber ich würde denen mal ein mail schicken und ihren Fall schildern.

  • @brmbrblzi


    so wie ich es verstehe, hat der arzt nicht grundsätzlich die impfung verweigert sondern aufgrund der allergiehistorie auf vorsicht geschaltet. das muss er auch tun bzw. gehört in die sorgfaltspflicht, denn er spritzt ihnen ein medikament, an dem sie je nach vorgeschichte, daran sterben können oder bleibende schäden riskieren. dieses nutzen:risiko verhältnis muss er in den wenigen minuten abschätzen können, wo sie ihm die fragen beantworten. es ist natürlich so, dass ein anderer arzt, je nach erfahrung und risikobereitschaft allenfalls anders reagiert hätte und sie ohne mit der wimper zu zucken geimpft hätte.


    in ihrem falle hätten sie eine zweitmeinung verlangen können, geht aber nur dann, wenn im impfzentrum noch ein anderer arzt anwesend ist.


    alternativ können sie die befragung nach allergien mit nein (mir nicht bekannt) beantworten und riskieren im schlimmsten fall eine anaphylaktische reaktion, die zum tode führen kann. im impfzentrum ist man auf diesen fall vorbereitet, das ist auch der grund warum sie noch mind. 15 minuten nach der impfung dort warten müssen. danach sinkt das risiko erheblich.


    theoretisch können sie auch auf die behandlung (impfung) bestehen, wenn sie über die risiken aufgeklärt wurden. es wird sie aber wohl kein arzt impfen, wenn ein erhöhtes risiko besteht, dass sie von der behandlung schaden nehmen. auf eigene gefahr ist bei diesen konsequenzen ein grund für die ärztliche verweigerung der behandlung. zum wohle des patienten, versteht sich!


    bei ihnen erschien es offenbar indiziert, das risiko genauer abzuklären durch immunologische tests. in wieweit diese das spezifische risiko für die impfung repräsentieren kann ich ihnen aufgrund ihrer angaben nicht sagen.


    fazit:


    kommunizieren sie klar welcher allergieverdacht besteht und dass sie in der vergangenheit noch nie auf eine intervention (impfung, medikamente) allergisch reagiert haben. in dem falle besteht eigentlich kein grund eine impfung zu verweigern.