IV-Rente - Freizügigkeitskonto

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  • Hallo Zusammen


    Ich haben einen folgenden Fall:

    • Vorbescheid für eine volle IV-Rente erhalten
    • Seit paar Jahren arbeitsunfähig; das ganze Pensionskassengeld (weniger als 100'000.-) wurde auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen
    • Ende 2021 werde ich 59 Jahre alt, und ich durfte mein Freizügigkeitskonto auflösen das ich ja nicht am arbeiten bin.
    • Da ich jedoch bald eine IV-Rente beziehen werden, darf ich das Freizügigkeitskonto ebenfalls "per sofort" auflösen und das Geld bar auszahlen.

    Folgende Frage:

    • Was passiert mit der IV-Rente & Pensionskasse IV-Rente, wenn ich das Freizügigkeitskonto auflöse?
      Ich muss ja dies der IV-Stelle melden und können sie danach die IV-Rente abstellen/ändern/anpassen?

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    Ebenfalls/gleichzeitig hat meine Freizügigkeitsstiftung ein Schreiben der Pensionskasse (welche ja auch ein Teil meiner IV-Rente zahlen wird) erhalten, dass sie das Geld auf dem Freizügigkeitskonto retour möchten. Nach tel. Gespräch mit Pensionskasse, empfehlen sie, dass das Geld zurücküberwiesen wird in Bezug auf die Pensionierung.


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    Vielen Dank für die Hilfe

  • tageslinse


    Wohnen Sie im Kanton Zürich oder sogar in der Stadt Zürich? Wenn ja, sollten Sie vorsichtshalber noch Morgen einen von Ihnen unterschriebenen Brief an die Durchführungsstelle für Zusatzleistungen zur AHV/IV Ihrer Gemeinde schicken und schreiben, dass Sie einen Antrag auf Zusatzleistungen zur IV stellen und um Zusendung des Anmeldeformulars bitten. Der Grund ist, dass viele Gemeinden im Kanton Zürich die kantonale Beihilfe und einen allfällig gemäss dem Recht der Gemeinde bestehenden Gemeindezuschuss für die vor der Anmeldung liegende Zeit verweigern. Wenn der Anmeldebrief noch den Poststempel vom Juni 2021 hat wird dann noch für den ganzen Monat Juni 2021 die kantonale Beihilfe und der Gemeindezuschuss bezahlt, wenn die Anspruchsvoraussetzungen dafür erfüllt sind. Wenn Sie innerhalb der Frist für Einwände gegen den Vorbescheid keine Einwände gegen den Vorbescheid einreichen werden Sie relativ rasch nach Ablauf der Frist wahrscheinlich eine Verfügung über den Anspruch auf eine ganze (volle) Rente der IV erhalten. Dann können Sie von der Pensionskasse, bei welcher Sie beim Beginn der Invalidität versichert waren eine Invalidenrente der Pensionskasse beantragen. Wenn die Pensionskasse von der IV-Stelle eine Kopie des Vorbescheids erhalten hat und somit automatisch in das Verahren einbezogen war, ist diese an den Beginn der Invalidität und an den Invaliditätsgrad in Prozent gebunden und muss diese bei der Berechnung der Höhe Ihrer Invalidenrente gemäss BVG verwenden. Wenn Sie also mit dem Beginn der Invalidität im Vorbescheid nicht einverstanden sind, sollten Sie sich überlegen einen Einwand einzureichen, weil der Beginn der Invalidität einen Einfluss auf den Beginn des Anspruchs auf die Rente hat und damit darauf hat für sie viele Monate die Rente nachgezahlt wird. Bei einer Auszahlung des Kapitals auf dem Freizügigkeitskonto können Sie keine Rente der Pensionskasse beziehen und haben keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur IV, weil Ihr Vermögen nach Abzug der beim Bezug des Kapitals anfallenden Steuern sonst zu hoch wäre. Ich empfehle Ihnen sich das Reglement der Pensionskasse durchzulesen. Abgesehen davon könnten Ämter und sonstige Gläubiger, denen Sie Geld schulden bei einer Auszahlung des Kapitals bereits bezogene Sozialhilfe zurückfordern und dieses über das Betreibungsamt pfänden lassen.

  • Hallo
    vielen Dank für Ihre Antwort.

    Ich wohne im Kanton Aargau.
    Es bestehen keine Schulden bei der Gemeinde (wurde keine Sozialhilfe bezogen) oder sonstige Schulden.
    Es wurden Taggelder der Versicherung (Eingliederungsmassnahmen) ausbezahlt. (Wird von IV berücksichtigt und werden natürlich keine doppelte Auszahlung gemacht)

    Dies bedeutet, sollte der Kapital auf dem Freizügigkeitskonto ausbezahlt werden, wird die Pensionskasse die "Ergänzungen" zur IV-Rente von BVG nicht auszahlen. Vielen Dank für die Infos.

    Werde mich noch weiter informieren.


    Vielen Dank und schönen Tag.