160.- für 2 Zahngläser bei Auszug. Kann man dagegen vorgehen,

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

  • Bei der Abgabe unserer ehemaligen Wohnung fehlten zwei Zahngläser. Nun haben wir die Endabrechnung bekommen, in der diese für 158.75 Franken verrechnet werden.


    Eine Rechnung ist auch dabei. 22.- für die Gläser, 26.- für Kleinmaterial, Transport und Servicewagen sowie 107.- für 1h Reparatur.


    kann man dagegen vorgehen oder muss man das einfach schlucken?

  • Mako1990


    klar können sie dagegen vorgehen. die frage ist nur ob es sich lohnt.


    offensichtlich haben sie ja mit den zahnglaesern auch noch eine reparatur gehabt, die mit transport etc. verrechnet wurde. tatsaechlich müssen sie aber nur die zahnglaeser bezahlen. unter der annahme, dass keine reparatur noetig war.


    mein vorschlag an sie ist es, dies mit dem ehemaligen vermieter mündlich auszusprechen. wenn der vermieter nicht einlenkt, können sie sich auch an den liegenschafteneigentümer wenden. sofern dies nicht dieselbe person ist.


    dann verlangen sie eine neue rechnung mit der begründung dass fuer das ersetzen der zahnglaeser keine reparatur notwendig war.


    sie können auch noch mit dem handwerker, welche die arbeiten ausgefuehrt hat sprechen und ihn fragen, was da alles im preis enthalten ist. wenn sie der schuldner der rechnung sind, haben sie ein recht auf die angaben.


    dann koennen sie auch ihn bitten eine neue rechnung zu stellen.


    anhand ihrer schilderung, kann ich mir vorstellen, dass die neuen zahnglaeser evtl. nicht mehr in die bisherige halterung passten und deshalb kleine anpassungen notwendig waren. ob sie als mieter fuer das upgrade auch aufkommen müssen kann ich nicht beurteilen, würde aber aus der ferne sagen nein.

  • Mako1990


    Wie viele Jahre wohnen Sie schon in der Wohnung? Haben Sie schon in der Abschreibungstabelle des Schweizerischen Mieterverbands (MV) bzw. des Hauseigentümerverbands (HEV) nachgeschaut nach wie vielen Jahren die Zahnputzgläser als abgeschrieben gelten und somit der Hauseigentümer die Kosten für den Ersatz der Gläser zahlen muss? Selbst wenn die Gläser nur zum Teil abgeschrieben sind, müssen Sie nicht die vollen Kosten für neue Gläser Zahlen, sondern nur den Restwert den die alten Gläser nach der Abschreibung gehabt hätten und die Kosten für neue abweichende Halterungen müssen Sie auch nicht bezahlen.

  • Mako1990


    Schliesse mich im Prinzip der Auskunft von @Sozialversicher an.


    Doch nach meinem Wissen spielt es gar keine Rolle, wie lange sie in der Wohnung Mieter waren. Sondern bei der Restwertberechnung nach Abschreibungstabelle, muss ab dem Zeitpunkt gerechnet werden, wann eine Sache in der Wohnung installiert wurde.


    Die Abschreibungstabelle ist meines Wissens auf der Website des Mieterverbands zu finden. Falls es dazu Unklarheiten gibt, fragen sie am Besten beim Mieterverband nach.

  • Mako1990


    Sie müssen nur den Kaufpreis für die Zahngläser als Ersatz für die kaputten Zahngläser bezahlen, da dlese im Mietrecht als Kleinunterhalt gelten. Ich empfehle Ihnen auf der Webseite des Mieterverbands die Seite über den Kleinunterhalt durchzulesen. Auf der Seite des Mieterverbands mit der Lebensdauer Tabelle sehen Sie, dass es nur eine Lebensdauer für die Halterung für die Zahngläser, aber nicht für die Zahngläser selbst gibt. Wenn man keine Zahngläser mehr kaufen kann, welche in die bestehende nicht kaputte Zahnglashalterung passen ist das nicht Ihre Schuld und dann muss der Vermieter für die Kosten einer neuen Zahnglashalterung und deren Montage zahlen. Ich würde dem Vermieter vorschlagen, dass er sich diese Informationen auf der Webseite des Mieterverbands durchliest und, dass Sie ihm die 22 Franken für die Zahngläser Zahlen und er laut Mietrecht den Rest selbst bezahlen muss und sagen, dass Sie sonst den Fall durch die Schlichtungsstelle beurteilen lassen.

  • Ein Preis von 22 CHF für 2 Gläser für eine Badzimmergarnitur ist ja durchaus vertretbar. Sie hätten vermutlich im Baumarkt für einen Bruchteil No Name Gläser finden können.


    Der erst ist halt die Demontage resp. Montage einer neuen Garnitur und dies kostet halt schon mal mehr plus die Zeit für den Handwerker und dessen Anfahrt. Wenn Sie es genau wissen wollen verlangen Sie vom Vermieter den Arbeitsrapport und die Rechnungskopie. Aber da werden sie wenig dagegen ausrichten können.. Und wie andere hier schon schreiben - lohnt es sich für diesen Betrag ?