Rechte Sozialempfänger

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  • Guten Tag meine Mutter ist beim Sozialamt angemeldet und ich komme ins erste Lehrjahr. Das Sozialamt verlangt von mir, dass ich die Stipendien beantrage und bei positiven entscheid ihnen das geld gebe. Dazu wollen sie das ich mich jede zweite woche beim sozialamt vorbei gehe. Sie rufen täglich in meinem Betrieb an oder kommen vorbei. Dazu möchten sie das ich einen Psychologischen test absolvier. Meine frage ist nun, ob dies alles erlaubt ist,Guten Tag

  • Alessia27


    Wahrscheinlich ist recht viel davon erlaubt, da die Höhe der Sozialhilfe der Differenz zwischen den bei der Sozialhilfe anerkannten Ausgaben und den bei der Sozialhilfe anrechenbaren Einnahmen entspricht. Das Sozialamt darf die Auflage erteilen sich um Einnahmen (z.B. Stipendien) zu bemühen und eine Ausbildung zu machen. Sie sind als minderjähriges Kind verpflichtet für mit ihren Einnahmen die Ausgaben für ihren eigenen Unterhalt (also auch für einen Teil der Miete und der Nebenkosten der Wohnung, Krankenversicherungsprämie, Essen, Trinken, Abonnement für den öffentlichen Verkehr, Bücher für die Ausbildung, und so weiter) zu bezahlen. Nur wenn Ihre Einnahmen (z.B. Stipendien) höher als die Ausgaben für Ihren eigenen Unterhalt sind, darf das Sozialamt die Differenz nicht als Einnahme Ihrer Mutter anrechnen, weil Sie als minderjähriges Kind nicht verpflichtet sind für den Unterhalt Ihrer Mutter zu bezahlen. Wenn der Lehrbetrieb mit Ihnen zufrieden ist, können Sie sich vielleicht erfolgreich dagegen wehren einen psychologischen Test zu machen, weil dann anscheinend kein Grund besteht, dass mit Ihrem Verhalten oder Ihrer psychischen Leistungsfähigkeit etwas nicht stimmt. Die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) bietet eine kostenlose Beratung im Sozialhilferecht an (http://www.sozialhilfeberatung.ch). Wenn Sie im Kanton Bern wohnen bietet die Actio Bern eine kostenlose Beratung im Sozialhilferecht an (http://www.actiobern.ch).

  • Alessia27


    Zu den rechtlichen Fragen kann ich ihnen nicht verlässliche Auskünfte erteilen. Hier sollten sie sich allenfalls von Experten noch beraten lassen.


    Allerdings macht es Sinn, wenn sie mal Antrag auf Stipendien stellen. Nehmen sie aber kein Ausbildungskredit auf. Stipendien sind nicht zurück zu bezahlen. Ausbildungskredite hingegen schon.


    Das Sozialamt hat das recht auf eine Kontrolle. Das heisst, sie müssen an Termine gehen. Sonst können sie sanktioniert werden.


    Wenn das Amt dies verlangt, dann sollten sie dies nicht zuerst mal als eine Schikane sehen.


    Denn das Amt kann nicht wirklich ein Interesse dran haben, einen Lehrling her zu zitieren... Ausser wenn die Sozialarbeiter*in ein Interesse daran hat, sie zu begleiten. Und in diesem Sinne einfach einen regelmässigen persönlichen Kontakt mit ihnen haben will.


    Und hier spielt auch mit hinein, dass das Amt eine psychologische Abklärung haben will.


    Das kann einerseits direkt zu ihrem Schutz dienlich sein. Oder im erweiterten Sinn auch dazu dienen, dass ev. noch die IV leistungspflichtig wäre. Was ihnen im Endeffekt auch noch zu Gute kommen könnte.


    Wie ist ihr persönliches Verhältnis zur Mutter? Vater?

  • Also meine Mutter ist Alleinerziehend und mein Verhältnis zu ihr ist super. Es geht mir mehr darum, das ich ja nicht die Sozialempfängerin bin und darum versteh ich auch nicht warum ich ein regelmässiger Besuch beim Sozialamt machen soll.


    Also hab ich dies richtig verstanden, das wen ich stipendien erhalte muss ich es abgeben?

  • @Sozialversicher


    Es ist sicher das Beste, wenn sich Alessia hier von Profis beraten lässt, wenn es um das Sozialhilferecht geht.


    Ich habe im Verlauf des Threads den Eindruck bekommen, dass sie sich auch in anderen Bereichen von Profis beraten lassen sollte.


    Deshalb fragte ich noch etwas nach.

  • @Transmitter


    Dich hat etwas in der Eingangsfrage stutzig gemacht. Und mich auch.


    Ich habe ja auch schon viele Geschichten rund ums Sozialamt gehört. Aber so etwas noch nie.