Muss ich bei Neuzuzug in anderen kanton mit Kürzung rechnen?

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  • Venicesun


    Ich kenne mich mit dem Thema und den Details nicht gerade gut aus. Hier kann ihnen der Forist Sozialversicher besser Auskunft geben


    Doch folgender Hinweis:


    Die Rente wird sich nicht ändern. Aber die Berechnung der EL wahrscheinlich schon.


    Denn da ändern sich die anrechenbaren Auslagen.


    Wenn sie 220 CHF weniger Auslagen haben dann wird die EL wohl um diesen Betrag gekürzt werden.


    Für sie ändert ich unter dem Strich dann aber nichts.


    Gleichermassen weniger Auslagen, wie Einkommen.


    Also ein Nullsummenspiel.

  • Venicesun


    Beachten sie noch Folgendes:


    Wenn sie von einem Kanton in einen anderen Kanton wechseln ist es möglich dass es zwischen den zuständigen Amtsstellen zu einer Zeitverzögerung kommt.


    Das heisst konkret, dass es möglich ist, dass von der EL BS eine Zeit lang noch EL überwiesen wird , welche auf deren Berechnung beruht.


    Die Berechnung der EL des Kantons BL wird aber auf dem Datum des Zuzugs beruhen. Und das würde dann bedeuten, dass ihnen die EL BS zuviel bezahlt hat. Und die das dann allenfalls zurückfordern werden.


    Sie sollten also so einen möglichen Überschuss nicht als "Gschänkli" verjubeln. Sondern auf die Seite legen.

  • Venicesun


    Die Behauptungen des Forenbenutzers Transmitter, dass sich bei einer Änderung des Mietzinses und der Nebenkosten bei einem Umzug in einen anderen Kanton "unter dem Strich" "nichts" ändert und es für Sie ein "Nullsimmenspiel" ist, sind falsch. Es ist sehr fahrlässig solche Auskünfte zu geben, wenn man vorher den Sachverhalt nicht erfragt hat und die Rechtsvorschriften auf Bundesebene und im alten und im neuen Kanton nicht vorher durchgelesen hat. Bei einem Umzug in einen anderen Kanton wird eine andere Durchführungsstelle für die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV zuständig und erstellt eine neue Verfügung über den Anspruch in welcher der Anspruch und die Höhe der monatlichen Ergänzungsleistungen und jenes Teils der Ergänzungsleistungen, welcher direkt an die Krankenkasse überwiesen wird neu berechnet werden. Der maximal als Ausgabe für den Mietzins und die Nebenkosten anerkannte Betrag hängt nach neuem Recht von der tatsächlichen Höhe des Mietzinses und der Nebenkosten und von der Mietzinsregion ab in welcher die Gemeinde im neuen Kanton liegt. Nach bisherigem Recht hängt der maximal als Ausgabe für den Mietzins und die Nebenkosten anerkannte Betrag von der tatsächlichen Höhe des Mietzinses und der Nebenkosten und einem im Bundesgesetz unabhängig vom Wohnkanton festgelegten Maximalbetrag ab. Nach bisherigem Recht hängt die anerkannte Ausgabe für die Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung von der Prämienregion ab, in welcher die Gemeinde im neuen Kanton liegt. Nach neuem Recht kann die Mindesthöhe der Ergänzungsleistungen auch von der Prämienverbilligung gemäss dem kantonalen Prämienverbilligungsrecht des neuen Kantons abhängen. Ich rate davon ab den alten Mietvertrag zu unterschreiben und davon ab einen neuen Mietvertrag zu unterschreiben, bevor Sie sich haben ausrechnen lassen, wie hoch der Anspruch auf EL am neuen Wohnort wäre und ob Sie sich dies überhaupt finanziell leisten können. Auch die Vergütung von Krankheits- und Behinderungen Osten über die EL ist in einem kantonalen Gesetz geregelt, das von Kanton zu Kanton verschieden sein kann. Das Ergänzungsleistungsgesetz des Bundes gibt für die Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten nur Mindestvorgaben vor. Darüber hinaus existieren in manchen Kantonen zusätzlich zu den monatlichen EL noch kantonale EL, welche bei einem Umzug in einen anderen Kanton vielleicht nicht existieren. Während einer Übergangsfrist nach dem Inkrafttreten von Änderungen des Ergänzungsleistungsgesetzes des Bundes (neues Recht) wird eine Berechnung nach neuem Recht und eine Berechnung nach bisherigem Recht (dem Recht vor diesen Änderungen im ELG) erstellt und Sie erhalten dann den Betrag jener Berechnung, welcher höher ist als der in der anderen Berechnung.

  • @Sozialversicher


    Ich hatte ausdrücklich nur von der Miete gesprochen. Hier ist der maximal anrechenbare Betrag bei der EL im Bundesgesetz geregelt.


    Dabei ist mir aber ein gravierender Fehler unterlaufen.(peinlich)!


    Der Fehler war, dass ich die Miete im neuen Kanton mit der Miete im alten Kanton vertauschte. Und das führte tatsächlich zu einer falschen Schlussfolgerung meinerseits.


    Möchte mich ausdrücklich bei @Venicesun dafür entschuldigen.


    Auf die anderen Umstände, die es bei einen Umzug zu berücksichtigen gilt, bin ich nicht eingegangen, weil ich mich da zuwenig gut auskenne damit.

  • @Venicesun


    Achtung hier ist mir ein gravierender Fehler unterlaufen!


    Im Kanton Bl sind ja dann die Auslagen für Miete höher und nicht tiefer. Und die anrechenbaren Mietauslagen sind gemäss dem Bundesgesetz limitiert. Es kann also sein, dass die EL dann nicht um den nötigen Betrag erhöht wird, dass es bei der Miete zu einem Nullsummenspiel wird.

  • Venicesun


    Ich verstehe nicht warum sie den Usernamen @Transmitter siebenmal wiederholen, ohne sonst etwas zu schreiben.


    Mir ist ein gravierender Fehler unterlaufen und ich entschuldige mich ausdrücklich für die daraus erfolgte falsche Schlussfolgerung.


    Noch ein Hinweis: Dem Kanton BL geht es finanziell schlecht. Und die Regierung hat die EL auf das absolute Minimum, welches im Bundesgesetz festgelegt ist, herunter gebrochen.


    Das im Bundesgesetz festgelegte Minimum ist also das Maximum, welches sie im Kanton BL erwarten können.

  • Venicesun


    Achten sie darauf nicht nur die Texte der SVA zum geltenden Recht im Kanton BL zu lesen. Lesen sie auch die zugehörigen Verordnungen durch.


    Der Kanton BL hat die Minimalvorschriften des Bundes auf das Letzte ausgereizt.


    Der Hinweis von @Sozialversicher, dass man auch andere Aspekte, als nur die Miete, bei einem Umzug in einen anderen Kanton beachten muss, ist auf jeden Fall mal richtig.


    Das war aber nicht der Gegenstand ihrer Frage. Die bezog sich nur auf die Miete.

  • Entschuldigen Sie die vielen Tippfehler die mir unterlaufen sind. Mach sowas zum 1.ten mal und möchte mich für die Antworten bedanken! Sehr hilfreich. Lg

  • @Venicesun


    Auch andere Teilnehmer im Forum hatten schon solche Probleme mit den Tipfehlern.... Die Software des Beobachters ist dabei wohl nicht ganz unschuldig. Smile.