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  • Ich bin seit Oktober 2019 zu 50 % (50% auf 100% bei Arbeitsvertrag von 70%) und erhalte KTG, welches nun ausgeschöpft ist. Ich musste mich auch bei der IV anmelden, mein Dossier liegt nun bei der IV-Rentenprüfung. Da ich im März 2022 das Alter 62 erreicht habe und auch inzwischen auch die 50% aus gesundheitlichen Gründen bewältigen kann, habe ich die Frührente der AHV beantragt. Kann ich nun Probleme mit der KTG bekommen?

  • Minouche7


    verstehe ich sie richtig, sie sind zu 50% arbeitsunfaehig?


    dass sie sich waehrend oder laengerer krankheit bei der iv angemeldet haben ist gut.


    hatten sie bereits massnahmen von der iv verordnet oder warum ist ihr dossier derzeit bei der rentenprüfung?


    mit der ktg sollten sie keine probleme bekommen. da sie ja krank sind, hat diese einen leistungsauftrag. falls sie eine rente kriegen wuerden, werden die den anspruch stellen rückwirkend mit dem zeitpunkt ihrer iv anmeldung die rentenleistungen zu erhalten. das ist rechtens. ab dem zeitpunkt wo das ktg ausgelaufen ist, wird ihnen dann ihre rente ausbezahlt. da hat die ktg aber keinen anspruch mehr drauf. sie kann lediglich den teil fuer den zeitraum der leistungserbringung einfordern.


    warum haben sie eine frührente der ahv beantragt?

  • Vielen Dank für die informative und rasche Antwort. Ja, ich habe eine AUF über 50%. Da ich zu 70% angestellt bin, arbeite ich nun nur 20 % weniger.


    Nein, ich bekam keine Maßnahmen verordnet. Mein Dossier wird nun anscheinend dem RAD vorgelegt.


    Wieso ich mich bei der AHV zur Frührente angemeldet habe:


    Ich habe nun seit mehreren Jahren massive Rückenschmerze und dieses Jahr ist dann noch eine weitere gesundheitliche "Baustelle" dazugekommen.


    Ich muss nun ab November mein Arbeitspensum nochmals auf 50% reduzieren, da die KTG ausgeschöpft ist.


    Mein Arbeitgeber ist zudem einverstanden, wenn ich bis zum ordentlichen Rentenalter noch 10-15% arbeite.


    Durch die gesundheitlichen Beschwerden werde ich auch diese 50% nicht mehr bewältigen können. Und ich habe auch keine Kraft mehr, mich mit den diversen Ämtern zu beschäftigen.

  • @Minoche7


    Haben Sie sich vorher von der AHV-Ausgleichskasse berechnen lassen, wie hoch Ihre Altersrente bei einem Vorbezug mit 62 Jahren im Vergleich zu einer Altersrente bei einem Bezug mit 64 Jahren wäre? Haben Sie sich vorher von Ihrer Pensionskasse berechnen lassen, wie hoch die Altersrente der Pensionskasse bei einem Vorbezug mit 62 Jahren im Vergleich zu einer Altersrente bei einem Bezug mit 64 Jahren wäre? Die Kürzung der Höhe der Rente ist bei einem Vorbezug sehr hoch und es ist wichtig, dass Sie sich sicher sind, dass Sie sich das leisten können. Haben Sie überprüft ob Sie einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen zur Altersrente haben werden? Es kann sein, dass die Kürzung der Höhe der Altersrente der AHV und der Altersrente der Pensionskasse durch einen zusätzlichen Anspruch auf Ergänzungsleistungen vollumfänglich oder teilweise kompensiert wird. Vielleicht werden Sie es später noch Jahrzehnte lang finanziell bereuen "keine Kraft mehr zu haben sich mit den diversen Ämtern zu beschäftigen". Wenn Sie keine Kraft mehr haben sich um Ihre finanziellen Angelegenheiten zu kümmern empfehle ich jemanden um Hilfe zu bitten und zu bevollmächtigen (Ihre Kinder sind aus Grund des Gesetzes und der Verordnung ermächtigt Sie bei den Behörden in Sachen AHV und Ergänzungsleistungen zu vertreten) sich für Sie um diese für das Bezahlen ihrer künftigen Ausgaben wichtigen Angelegenheiten zu kümmern.

  • Minouche7


    Haben Sie sich die Vorschriften in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Ihrer Krankentaggeldversicherung durchgelesen, welche Auswirkung der Bezug von Leistungen einer anderen Versicherung auf den Anspruch auf Taggelder der Krankenversicherung hat und ob dies zu einer Verpflichtung zur Rückerstattung eines Teils oder der vollen Taggelder führt, wenn Sie für einen Zeitraum für den Sie Taggelder der Krankentaggeldversicherung erhalten haben später rückwirkend eine Rente der IV oder eine vorzeitige Altersrente der AHV erhalten?

  • Besten Dank für die informative Antwort.


    Die Leistungen der KTG sind im November 2021beendet und die vorzeitige Rente der AHV beginnt im April 2022. Von Dezember bis April muss ich meinen Anstellungsvertrag auf 50 % reduzieren. Falls es doch noch eine rückwirkend IV-Rente geben würde, wäre diese ja nur für den Zeitraum bis November.

  • Danke für Ihre Antwort.


    Ja, ich habe mich betreffend der Renten PK und AHV informiert und berechnen lassen, ich sollte gut damit über die Runden kommen. Ich habe ja schon kurz erwähnt, dass nun noch eine zusätzliche Krankheit dazu gekommen ist, das war im Frühling dieses Jahres. Das war eigentlich der "Auslöser", in Frührente zu gehen.

  • Minouche7


    Wenn der Arbeitgeber von Dezember 2021 bis März 2022 ihr vertragliches Arbeitspensum und damit auch ihren Lohn von 70 Prozent auf 50 Prozent ändern möchte, dann muss er den bestehenden Arbeitsvertrag unter Einhaltung der vertraglichen oder gesetzlichen Kündigungsfrist und des vertraglichen oder gesetzlichen Endtermins für das Arbeitsverhältnis (z.B. auf das Ende eines Monats) kündigen und Ihnen einen neuen geänderten Arbeitsvertrag anbieten (= eine sogenannte Änderungskündigung). Hat er das bereits unter Einhaltung der Kündigungsfrist gemacht? Wenn er sich nicht an die Kündigungsfrist oder an den Endtermins hält müssen Sie Ihren Arbeitgeber darüber aufklären, dass das nur als Änderungskündigung geht, da Sie die Arbeitslosenversicherung sonst wegen dem Verzicht auf Arbeitsvertragliche Lohnansprüche bestrafen kann (aber wahrscheinlich spielt das keine Rolle, weil die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei Krankheit und die Zahlungspflicht der Krankentaggeldversicherung dann schon ausgelaufen ist und der Arbeitgeber für die wegen Krankheit nicht gearbeiteten vertraglichen restlichen 20 Pensumsprozente ohnehin keinen Lohn bzw. keine Taggelder mehr Zahlen muss). Wenn Sie noch zu 50 Prozent arbeitsfähig sind, können Sie sich mit Wirkung ab dem Beginn des reduzierten vertraglichen Arbeitspensums bei der Arbeitslosenversicherung anmelden und sagen, dass die ALV gegenüber der Invalidenversicherung vorleistungspflichtig ist. Wenn Sie rückwirkend für einen Zeitraum, während dem Sie Taggelder einer Krankenversicherung oder der Arbeitslosenversicherung oder Sozialhilfe bezogen haben, eine Nachzahlung von Renten der IV, Invalidenrenten der beruflichen Vorosorge oder Ergänzungsleistungen zur IV erhalten, kann die Krankenversicherung oder die Arbeitslosenversicherung oder das Sozialamt der Gemeinde die gesamten oder einen Teil der für diesen Zeitraum bezogenen Taggelder oder Sozialhilfe zurück fordern, aber nicht mehr als die Summe der Renten der IV, der Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge und der Ergänzungsleistungen für diesen Zeitraum und nicht mehr als die für diesen Zeitraum bezogenen Taggelder oder Sozialhilfe. Bei der Steuererklärung für das Jahr in dem die Verfügung der Rente der IV über die Nachzahlung und das Schreiben der Pensionskasse über die Nachzahlung der Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge erhalten wird muss die Differenz zwischen der Summe der Nachzahlungen der Rente der IV und der Invalidenrenten der beruflichen Vorsorge und der Rückerstattung der Taggelder als Kapitalabfindung für wiederkehrende Leistungen deklariert werden damit diese zu einem reduzierten Steuersatz besteuert wird. Ich habe bereits öfter solche Steuererklärungen gemacht oder Einsprachen gegen fehlerhafte Veranlagungsverfügungen über Einkommenssteuern mit solchen Nachzahlungen gemacht oder Einsprachen gegen Verfügungen über die Drittauszahlung von Nachzahlungen von Renten an Krankentaggeldversicherungen oder Arbeitslosenversicherungen gemacht.

  • @Minouche7


    Haben Sie sich vertippt und wollten Sie schreiben, dass Sie im März 2021 das Alters 62 erreicht haben (also bereits in der Vergangenheit) oder wollten Sie schreiben, dass Sie im März 2022 das Alter 62 erreichen werden (also erst in der Zukunft)?

  • Ja, da habe ich mich tatsächlich vertippt: ich werde im März 2022 das Alter 62 erreichen...

  • Nochmals vielen Dank für die Informationen.


    In der Zwischenzeit ist noch eine weitere Frage/Unklarheit dazu gekommen:


    Wie schon erwähnt, habe ich einen Arbeitsvertrag über ein 70% Pensum. Meine Arztzeugnisse sind jeweils auf AUF 50% auf 100% ausgestellt. Ich arbeite also nur 20% weniger, die KTG bezahlt aber 50% meines Monatslohns. Ist das so korrekt?

  • Minouche7


    Wenn sie erst im März 2022 das Alter 62 für den Vorbezug der AHV-Rente erreichen werden und Sie keine Taggelder der Krankentaggeldversicherung mehr erhalten, dann ist eine Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung für den Bezug von Taggeldern als Vorleistung für die Invalidenversicherung ein Thema für die Zwischenzeit.

  • Die KTG bezahlt bei 100 % Arbeitsunfähigkeit 80% des Lohns.

  • Minouche7


    wenn die KTG 50% ihres lohnes bezahlt fuer die AUF und der arbeitgeber 50% fuer die geleistete arbeit, dann werden sie von der KTG überbezahlt. es sei denn sie haetten einen 100% lohn versichert. was der AG aber sicher nicht macht.


    das sollten sie klaeren, da es sonst zu rückforderungen kommen kann.

  • Die KTG bezahlt meinem Arbeitgeber 50 % von meinem Lohn (70% Pensum) und ich arbeite 50 %, also nur 20 % weniger. Ich erhalte schlussendlich den Lohn wie vor dem Ereignis, also 70%. Erhält dann der Arbeitgeber nicht zuviel?

  • Minouche7


    Gemäss Ihren Angaben bezahlt Ihr Krankentaggeldversicherung bei einer Arbeitsunfähigkeit von 100 Prozent 80 Prozent des (vertraglichen Lohns für das vertragliche Arbeitspensum von 70 Prozent). Wenn nun zum Beispiel in ihrem Arbeitsvertrag stehen würde, dass Sie für ihr vertragliches Arbeitspensum von 70 Prozent einen Monatslohn von brutto 5'000 Franken erhalten, würde die Krankentaggeldversicherung bei einer Arbeitsfunfähigkeit von 100 Prozent (was bedeutet, dass Sie arbeitsunfähig wären ein Pensum von 70 Prozent zu arbeiten) ein Taggeld in Höhe von brutto 80 Prozent der 5'000 Franken pro Monat, also brutto 4'000 Franken pro Monat bezahlen. Wenn Sie nun nur noch zu 50 Prozent arbeitsfähig sind und deshalb anstatt des vertraglichen Pensums von 70 Prozent nur noch ein Pensum von 50 Prozent arbeiten können, dann arbeiten Sie gerundet 71,43 Prozent ihres vertraglichen Arbeitspensums von 70 Prozent und haben deshalb Anspruch auf 71,43 Prozent des vertraglichen Bruttolohns von 5'000 Franken pro Monat, also auf gerundet 3'571 Franken pro Monat (= 5'000 Franken * 71,43 Prozent). Sie können dann die restlichen 28,57 Prozent ihres vertraglichen Arbeitspensums von 70 Prozent wegen ihrer teilweisen Arbeitsunfähigkeit von 50 Prozent nicht arbeiten und erhalten für diesen Lohnausfall ein Taggeld in der Höhe von 80 Prozent von 28,57 Prozent des Bruttolohns von 5'000 Franken pro Monat, also auf gerundet 1'143 Franken pro Monat. Das ergibt insgesamt eine Summe aus dem Bruttolohn für den Teil, den Sie noch arbeiten können und aus dem Taggeld für den Teil, den Sie nicht mehr arbeiten können, in Höhe von gerundet 94 Prozent des Bruttolohns für das vertragliche Arbeitspensum von 70 Prozent. Die Erklärung ist, dass Sie für den Teil des Pensums, das Sie noch arbeiten de vollen vertraglichen für diesen Teil erhalten und nur für den Rest des vertraglichen Arbeitspensums, den Sie nicht arbeiten können dort nur 80 Prozent des Lohns für diesen restlichen Teil als Taggeld erhalten. Zumindest verstehe ich es, auf Grund von dem was Sie geschrieben haben so, dass es so sein müsste. Haben Sie die Höhe des Bruttotaggelds auf den Taggeldabrechnungen und Ihre monatlichen Lohnabrechnungen für die Zeit der teilweisen Arbeitsunfähigkeit schon überprüft. Taggelder der Krankentaggeldversicherung sind kein AHV- und IV-Beitragspflichtiger Lohn. Auf den monatlichen Abrechnungen für die Krankentaggelder wurden deshalb wahrscheinlich dort keine Beiträge an die AHV und IV abgezogen, sodass dies die Höhe der AHV- bzw. IV-Rente vermindern kann. Wenn es im Reglement der Pensionskasse nicht drinnen steht, dass auch auf Taggeldern Beiträge für die berufliche Vorsorge in die Pensionskasse einbezahlt werden, können für die Dauer des Taggeldbezugs auch die Beiträge an die berufliche Vorsorge geringer sein, welche die Höhe der Invalidenrente der Pensionskassse oder der Altersrente der Pensionskasse vermindern können.

  • Vielen Dank, Ihre Antwort war sehr hilfreich.