Soweit mir bekannt heißt es doch laut Gesetz, das das Existenzminimum dem zahlungspflichtigem Elternteil (Kindesunterhalt) auf jeden Fall immer belassen werden muss. Richtig?
Problem: Bei der Trennung (gemeinsames Kind) habe ich kurze Zeit in einer Notunterkunft (1-Zimmer-Kellerwohnung in Privathaus) verbracht und mir ist auch keine Zeit gelassen worden, meine finanziellen Rahmenbedingungen auf die neue Lebenssituation anzupassen (z.B. steuergünstiger Wohnort, Krankenkassenprämie mit geringer Francise, Wohnort in der Nähe des Kindes etc.). Jetzt führte jede Veränderung in meinem Leben, und da gab es einige, zwangsläufig immer zu einer Verschlechterung meiner finanziellen Verhältnisse. Ich bin zu meiner neuen Lebenspartnerin gezügelt = längerer Arbeitsweg (PW notwendig) und leicht höhere Wohnkosten. Ich musste mir aus gesundheitlichen Gründen einen Krankenkassentarif mit geringer Francise wählen = höhere Krankenkassen-Kosten.
Jetzt sagt „das Amt“ das sei alles meine Schuld, ich hätte ja am alten Wohnort bleiben können und defacto bleibt mir aktuell deutlich weniger als das gesetzliche Existenzminimum. Meine Frage: was bedeutet dann „in jedem Fall“? Darf ich mein Leben (natürlich in einem sozial verträglichem Rahmen) frei wählen oder bedeutet das, das ich (wenn es nach der Berechnung der Ämter gehen würde) in einem Erdloch neben meiner Arbeitsstelle leben müsste, ohne Budget für notwendige ärztliche Behandlungen?