Hallo
Ich habe heute mein erstes Beratungsgespräch beim RAV Zürich gehabt . Ich habe sämtliche Unterlagen zusammen getragen , alles kopiert und wie in früheren Zeiten ( letztes mal Okt.20 ) schön zusammen gestellt und mit genommen ans Erstgespräch .
Dort angekommen wurde als erstes moniert das meine RAV-Beraterin keinerlei Unterlagen bekommen habe . Ich erwiderte das ich alles dabei habe was gefordert wurde ... Sie meinte das dies so nicht gehe , alles müsse auf elektronischer Basis an Sie gesendet werden !
Ich erwiderte das im Schreiben " Weisung zur Einreichung folgender Unterlagen" steht ; Die Unterlagen können Sie per E-Mail als PDF zusenden , per Post einreichen oder im RAV abgeben .
Es eskalierte dann ein wenig , weil Sie nicht mal die mit genommenen Unterlagen anschauen wollte und ich mich ein wenig vor den Kopf gestossen fühlte da ich mich ja nicht falsch verhalten hatte . Ich bin einfach nicht so versiert wenn es um solche Dinge geht und darum war es für mich einfacher die Unterlagen zu kopieren und Sie ans Erstgespräch mit zu nehmen .
Da auch bei solchen Sachen schon Einstelltage zur Strafe vergeben werden , bin ich mir jetzt nicht sicher was da noch kommt ... was ist da jetzt korrekt ? Habe bereits Kontakt aufgenommen mit dem Amt für Wirtschaft und Arbeit ... da das Verhältnis zwischen mir und der Beraterin schon jetzt an geknackst ist , überlege ich mir jetzt schon ob ich den Berater wechseln sollte .
Beide Aufgebote vom RAV datieren vom 14.10.2021 , also nicht veraltet oder hat es da schon wieder neue Weisungen gegeben ?!