Mit dem Covid-19-Gesetz und seinen Änderungen ist es dem Bundesrat und dem Parlament einmal mehr gelungen, mit einer Paketvorlage Gutes mit Unakzeptablem zu verbinden. Während die Unterstützung von Personen und Unternehmungen im Grundbedarfssektor der Wirtschaft in diesem Krisenfall nötig und verantwortbar ist, ist es unverständlich, warum es im Wahlbedarfssektor (z. B. Reisen, Kultur, Sport, Events) dafür noch keine Reserve- und/oder Versicherungspflicht gibt. Es sind auch keine politischen Vorstösse in dieser Richtung in Sicht. So ist es absehbar, dass auch in einem kommenden wirtschaftlichen Krisenfall diese Kreise wieder eine staatliche Unterstützung einfordern werden. Völlig daneben ist die Unterstützung der grossen und gewinnträchtigen Medienhäuser (Art. 14).
Die vorliegende Vorlage erlaubt der Stimmbevölkerung keine der Sache angemessene differenzierte Stimmabgabe. Meine Empfehlung deshalb: Leer einlegen! Alex Schneider, Küttigen