Ich bin weder Jurist, noch Medienspezialist.
Den Artikel 14 im Covid-Gestz interpretiere ich wie folgt:
Der Bund hat eine Pflicht die Bevölkerung auch während einer aussergewöhnlichen Lage zu informieren. Damit er dieser Pflicht nachkommen kann, ist er auch auf die Medien angewiesen. Diese sind hier in einem bestimmten Mass systemrelevant.
Mit dem Artikel 14 wird die gesetzliche Grundlage gegeben im Notfall die Medien unterstützen zu können, damit die ihren " Pflichten" nachkommen können.
Von einer Medienförderung kann hier keine Rede sein.
Falls ich mich hier irre, nehme ich sachliche Kritik gerne an.