Alle Formen von körperlichen ZWANG geimpft zu werden oder ZWANGS-Gelder gegen die, die der Impf-Pflicht nicht nachkommen wollen, sind Verfassungswidrig.
Wer aber einer Pflicht nicht nachkommt, kann rechtmässig u. Verfassungsgemäss Rechte verlieren,
z.B. niederrangige Freiheitsrechte, wie das Recht Vergnügungen frei nachgehen zu dürfen, wenn es denn eine Impfpflicht gibt.
Beruft man sich auf dieses formale Freiheitsrecht, stellt es dann einen Rechtsmissbrauch dar.
Vorrangige Pflicht des Staates ist es das (biologische) Leben aller seiner Bewohner zu schützen, nachrangig auch die „körperliche und geistige Unversehrtheit“ seiner Bürger.
Hier ist noch zu unterscheiden, dass Corona-Viren eine viel grössere Gefahr für das Leben und die Unversehrtheit haben, als geimpft zu werden.
Die Schweizer Judikative hat 4 schwere Defizite :
- Es gibt keine unabhängigen Verfassungs-Gerichte u. Verfassungsrichter
- Die Legislative steht über der Judikative
- Eine kleine Mehrheit des Volkes dürfte niemals „direkt“ die Verfassung nach Belieben und Einflussnahme ändern dürfen, ohne tiefe verfassungsrechtliche Kenntnisse zu haben
- Rechte ohne angemessen angeordnete Pflichten u. Einhaltung der Pflichten von allen,
führen ins Chaos.
Innerhalb der sowieso mangelnden Allgemeinbildung bei uns, kommt zutreffendes juristisches
Grundwissen oder gar Kenntnisse in Verfassungsrecht in der Masse kaum vor.
Wer die Impfpflicht ablehnt, sollte konstruktive Vorschläge machen, "wie die Kuh vom Eis zu holen ist".
Bisherige Versuche Impf-Verweigerer mit mehr oder weniger unprofessioneller Rhetorik zu gewinnen sind kläglich gescheitert. Es gibt hochprofessionelle PublicRelation-Agenturen, die dass viel besser könnten, hier mal für einen allgemein guten Zweck.