Heirat Auswirkung auf IV Rente?

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  • Die Summe der Einzelrenten eines Ehepaars darf 150 Prozent der Maximalrente nicht übersteigen. Wird dieser Betrag z.B. infolge Heirat überschritten, werden beide Einzelrenten angepasst (Plafonierung). Da aber in Ihrem Fall nur eine Einzelrente vorhanden ist, bliebe die Heirat für Sie ohne Folgen in dieser Hinsicht.