Sozialamt berechnet Rückzahlung von IV falsch. Jetzt Leben unter Existenzminimum. Ist dies korrekt?

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  • Guten Tag


    Wir haben ein Problem mit Rückzahlungsforderungen. Seit kurzem erhält mein Bruder eine IV Rente des Kanton Solothurns. Zuvor wurden Sozialhilfe-Gelder bezogen.


    Wie üblich wurde die Rückzahlung der IV mit den Rückforderungen des Sozialamtes verrechnet.


    Das Problem ist nun: Mein Bruder erhielt von der IV ca. 5000.- ausbezahlt während der grösste Teil für die vom Sozialamt zuvor berechnete (und an die IV gemeldete) Rückforderung von rund 21'000.- verwendet wurde.


    Nach jahrelangem Leben am Minimum war die Freude über das erhaltene Geld gross. Dennoch hat er praktisch alles Geld für Rückzahlung von privaten Schulden genutzt.


    Circa zwei Wochen später ruf das Sozialamt an und sagte sie hätten die Rückforderung, welche an die IV ging, um circa 5000.- falsch berechnet. Er müsse dieses Geld nun noch dem Sozialamt zurückzahlen. In diesem Telefonat wurde zuerst von 10'000.- gesprochen in der Verfügung 3-4 Monate später entspricht der Betrag exakt dem Betrag welche die IV ihm ausbezahlt hat.


    Er hat nach dem Telefonat Rücksprache mit der IV Kt. Solothurn gehalten, welche ihm bestätigte alles sei korrekt gelaufen. Zudem hat er diese Gelder wie erwähnt bereits verwendet und sind nicht mehr vorhanden.


    Da er noch auf die Bewilligung seines Antrags auf Ergänzungsleistungen wartet bezieht er weiterhin Sozialhilfe. Nun wird ihm seit diesem Telefonat rund 190.- monatlich für diese Rückzahlung abgezogen.

    • Uns stellt sich die Frage, ob dies von seitens des Sozialamtes rechtlich korrekt ist?
    • Da er für die falsche Berechnung nichts kann und da das Geld nicht vorhanden ist, inwiefern eine Kürzung der Sozialhilfe überhaupt gerechtfertigt ist (anstelle auf die EL-Rückzahlung o.ä. zu warten)?
    • Wäre es nicht korrekter eine Rechnung (mit evtl. folgender Betreibung/Pfändung) zu stellen?

    Denn er lebt jetzt mit 190.- unter dem Existenzminimum, d.h. er hat weniger Geld zur Verfügung bevor er seine 100% IV-Rente bekam.


    Seltsam ist weiterhin, dass er bis am 02.12. auf eine schriftliche Verfügung warten musste, aber bereits Gelder abgezogen werden. Das erwähnte Telefonat bzw. die Auszahlung der IV-Rückzahlung sind bereits vor 3-4 Monaten erfolgt.


    Das Sozialamt beruft sich auf den Gesetzesartikel "ungerechtfertigte Bereicherung" und wir fragen uns auch hier ob das korrekt ist. Denn er hat ja nie Sozialhilfegelder unrechtmässig empfangen.


    Und diesem Fall hat das Sozialamt gegenüber der IV falsche Angaben gemacht. Nun wird er bestraft, da er mit einem niedrigerem Einkommen auskommen muss (und dadurch wieder Schulden anhäuft!).


    Ist das im Grunde alles korrekt und muss er nun zähneknirschend hinnehmen sich naiverweise über ein wenig Geld gefreut zu haben? Und als Folge nun unter dem Existenzminimum leben zu dürfen?


    Vielen Dank für eure Hilfen, Gedanken und Feedbacks :)


    Freundliche Grüsse


    David