Ich und meine ausländische Frau lassen uns nach 3.5 Jahren scheiden. Langfristig wird sie wieder zurück ins Heimatland. Vor der Ehe hatte Sie nur ab und an Jobs (wenig Lohn) und hat bei der Familie gelebt (Wir sind relativ jung). In der Ehe hatte sie auch nur teilweise gearbeitet und ist nun leider wegen Krankheit länger arbeitsunfähig geworden. Ich habe also gearbeitet und auch den Haushalt gemacht.
Kann mir jemand etwas zu den nötigen Unterhaltungszahlungen sagen? Wenn ich zahlen muss, was ich denke, dann können wir mit den Lebenskosten des Heimatlands rechnen, oder? Spielt es evlt. eine Rolle, dass Sie selbst vor der Ehe praktisch kein Geld verdient hat und dass wir nur 3.5 Jahre verheiratet sind?
Es scheint mir äusserst schwierig klare Fakten zu diesen Themen zu finden. Wird im Zweifel einfach ein Richter die Situation auslegen und nach seinem gewissen entscheiden?