Muss ich den Schaden selber bezahlen?

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  • Guten Tag, ich hab bis vor kurzem ifür eine reinigungsfirma gearbeitet, und da gab es bei einem Kunden im Bad ein Schaden (am Boden). Weil ich diesen Badzimmer gereinigt habe, werde ich beschuldigt, diesen Schaden zugefügt zuhaben. Jetzt verlangt meine ehemalige Arbeitgeberin ich soll diesen Schaden von selber aus bezahlen. Fast 1000.-.
    Soll das nicht die Versicherung übernehmen?

  • Hallo Sabril


    Der vermeintliche Schaden entstand während Ihrer Arbeitstätigkeit und sollte so auch von ihm übernommen werden. Es sei denn er kann Ihnen nachweisen, dass Sie den Schaden mutwillig verursacht haben. Nur dann kann er von Ihnen Geld einfordern oder etwas vom Lohn abziehen,


    Der AG sollte entsprechend eine Versicherung haben. Ich vermute aber, dass bei dieser Haftpflichtversicherung der Selbstbehalt sehr hoch ist, damit die Prämie bezahlt werden kann. Sprich wenn Sie beim reinigen zum Beispiel ein ganzes Haus abfackeln oder eine überaus teure Vase beschädigen etc.

  • @Sabrii93


    Völlig richtig was @Sozialversicher schreibt.


    Um einen Schadensersatz geltend zu machen, muss man zuerst einmal nachweisen können, wer den Schaden verursacht hat.

  • Dem ist leider nicht ganz so - der Kunde behauptet der Schaden sei während der Reinigungstätigkeit entstanden. Also muss eher bewiesen werden, dass der Schaden nicht bei der Reinigung entstanden ist. Also je nach Beschaffenheit der beschädigten Oberfläche und den verwendeten Arbeitsmitteln. Eine tiefe Schramme im Parkett kann schon aus Unachtsamkeit bei der Reinigung passieren oder ein Schaden in einer beschichteten Badewanne.


    Ideal wäre gewesen den Schaden VOR Aufnahme der Tätigkeiten zu dokumentieren/fotografieren um da späteren Forderungen aus dem Weg zu gehen.


    Auf jeden Fall sehe ich die Pflicht beim AG und nicht beim Mitarbeiter, denn der AG hat den Auftrag vom Kunden angenommen und ist hier Ansprechpartner und nicht er ausführende Mitarbeiter.

  • peter_69


    Sie sehen das falsch. Die Geltendmachung eines Schadens ist Zivilrecht und muss wenn man sich nicht aussergerichtlich einigen kann von der Person, welche glaubt, dass ihr Eigentum beschädigt wurde mit einer Klage beim zuständigen Bezirksgericht geltend gemacht werden. In einem Zivilprozess trägt der Kläger die Beweislast. Das heisst, dass der Kläger beweisen muss, dass es einen Schaden gibt und beweisen muss wer den Schaden verursacht hat. Der Kläger trägt die Folgen der Beweislosigkeit, wenn er das nicht beweisen kann. Der Beklagte muss nichts beweisen.

  • Also ich möchte noch sagen dass ich bei der Arbeit war, ich kann aber nicht zu 100% sagen dass der Schaden erst durch meine Arbeit entstanden worden war. Da dieser Kunde mehrere Flecken am Boden hat.
    Niemand kann beweisen dass ich den Schaden verursacht habe ausser dessen Wort. Dieser Kunde verlangt von meine ehemalige arbeitgeberin Schadenersatz, Sie verlangt es aber von mir, zumindest die hälfte.

  • Sabrii93


    Eigentlich wurde hier im Thread schon alles Wichtige geschrieben.


    Das Wichtigste von Sozialversicher:


    Der Kläger muss beweisen können, dass der Schaden von der Reinigungsfirma verursacht wurde. Und die Reinigungsfirma muss beweisen können, dass sie die einzige Mitarbeiterin waren, die diesen Schaden verursacht haben kann.


    Sonst können sie rechtlich nicht belangt werden.


    Aber auch peter_69 hat recht:


    Zuerst einmal ist der AG haftbar für einen Schaden der von Mitarbeitern verursacht wurde. Und der AG sollte zumindest eine Betriebshaftpflichtversicherung haben. Diese muss aber nicht in allen Fällen bezahlen. Selbst wenn die Versicherung bezahlen muss, hat der AG oder die Versicherung, noch das Recht auf den fehlbaren Mitarbeiter einen Regress einzufordern. Dies kommt vor Allem bei schwerer Fahrlässigkeit oder gar Mutwilligkeit zum Tragen.


    Der AG hat seinerseits aber auch die Pflicht dafür zu sorgen, dass seine MA keine Schäden verursachen.


    Und somit hatte auch noch mupli recht:


    Denn der Arbeitgeber darf ihnen den vermeintlichen oder auch tatsächlichen Schaden nicht einfach so vom Lohn abziehen, solange nicht eindeutig nachgewiesen ist, dass sie dafür auch tatsächlich haftbar sind.