Mario Gattiker tritt als Asyl-Chef ab.

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  • In seiner zehnjährigen Amtszeit gewährte das SEM 114.000-mal Asyl oder eine vorläufige Aufnahme. Das Asyl-Wesen ist längst zu einer tausendfach verwendeten Möglichkeit geworden, in die Schweiz einwandern zu können, unabhängig davon, ob die Menschen in ihren Heimatländern tatsächlich an Leib und Leben verfolgt sind. Diese Entwicklung konnte oder wollte Gattiker nicht ändern.

  • Vorsorglich Mario Gattiker so zu diffamieren ?


    https://www.cash.ch/news/polit…im-europa-dossier-1870694
    Mario Gattiker ist es gelungen die Asylverfahren deutlich zu beschleunigen.
    Der abtretende Chef des Staatssekretariats für Migration (SEM) übernimmt im Auftrag des BR Aufgaben im Europa-Dossier. Vom Bundesrat wurde er beauftragt, die Analyse der Unterschiede zwischen den Regelungen der Schweiz und der EU fortzuführen.


    Mit der EU hat Gattiker vielfältige Erfahrung: unter anderem leitete er zwischen 2009 und 2016 die Schweizer Delegation im Gemischten Ausschuss Schweiz-EU bei der Umsetzung des Personenfreizügigkeitsabkommens.
    Grossartig, wie schnell sich unser BR über die Causa EU/CH-Rahmenvertrag kompetent macht.


    Der Abbruch der Verhandlungen mit der EU war ja "erst" im Mai 2021. Wäre doch gelacht, diese Causa nicht bis zum Ende des Machtkampfes in 2023 zu instrumentalisieren.


    Das SEM hat im Auftrag von Gattiker Alt-Bundesrichter Niklaus Oberholzer untersuchen lassen, ob die Rechte von Asylsuchenden in den Bundesasylzentren missachtet werden. Die Resultate liegen vor.
    https://www.sem.admin.ch/sem/d…dien/mm.msg-id-85485.html
    " ... Mitarbeitende der Sicherheitsdienste haben unverhältnismässigen Zwang in einzelnen untersuchten Fällen angewendet, bei denen eine Strafuntersuchung eingeleitet worden ist. ... "

  • @alecha47


    Was soll diese durch keinerlei Beweise belegte Diffamierung von Personen, denen in der Schweiz Asyl oder eine vorläufige Aufnahme gewährt wurde und der Mitarbeiter und Miarbeiterinnen des SEM und der Richter und Richterinnen am Bundesverwaltungsgericht, welche entschieden haben dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl oder einer vorläufigen Aufnahme erfüllt und mit dem rechtlich erforderlichen Beweismass erwiesen sind.


    forumbeobachter


    Twitter ist vor kurzem mit gutem Beispiel vorrangegangen und hat den Account eines pensionierten Volkswirtschaftsprofessors gesperrt.

  • alescha47


    Eine sinnvolle Einrichtung, wie das Recht in diesen Foren anonymen unter einem Pseudonym zu schreiben, so zu missbrauchen ist schlicht und einfach nur widerwärtig.


    forumbeobachter


    M.E. sollte sich der Beobachter Gedanken machen wie er die sinnvolle Einrichtung für "Tauben" vor dem Zugriff von zerstörerischen, missbräuchlichen Zugriff durch "Falken" retten kann. Ich vermute:


    Keine leichte Aufgabe!



    C-O-R-A

    Tags mit Threads von mir, die mich zurzeit vorwiegend beschäftigen

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    01-04-22 <- UMWELT <- KRIEG IN EUROPA  01-05-22 <- BILDSPRACHE <- FRAUEN  06-05-22 <- KRANKENKASSEN 15-05-22

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    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.

  • Ich darf einfach mal die Fakten repetieren:

    In seiner zehnjährigen Amtszeit gewährte das SEM 114.000-mal Asyl oder eine vorläufige Aufnahme. Das Asyl-Wesen ist längst zu einer tausendfach verwendeten Möglichkeit geworden, in die Schweiz einwandern zu können, unabhängig davon, ob die Menschen in ihren Heimatländern tatsächlich an Leib und Leben verfolgt sind. Diese Entwicklung konnte oder wollte Gattiker nicht ändern.


    Nun, was Herr Gattiker will oder kann, weiss ich nicht, deshalb möchte ich diesen Satz ausnehmen von der Behauptung, dass diese Aussage wohl an die 80% der Schweizer so unterschreiben würde. Mehr noch: Sehr viele Flüchtende selber behaupten nicht mal, dass sie persönlich an Leib und Leben bedroht sind, sondern sagen konkret aus, dass sie sich hier ein besseres Leben erhoffen als in ihrem Heimatland.


    Wenn jetzt der @Sozialversicher behauptet, dass dies eine durch keinerlei Beweise belegte Diffamierung von Personen, dann ist das einfach Quatsch. Erstens: Diese Behauptung wurde unzählige Male so bewiesen. Wenn der Herr sich aus seiner Blase bewegen würde und auch kritische Zeitungsmeldungen unvoreingenommen liest, weiss er, was Sache ist. Sehr kompakt sind diese Beweise aufgeführt im Buch 'die Selbstgerechten' von Sahra Wagenknecht. Dort wird übrigens auch ausführlich bewiesen, weshalb diese Migration weder für Mitteleuropa noch für die Geburtsländer der Flüchtenden hilfreich ist. Aber weshalb soll man sich mit Aussagen auseinandersetzen, die das eigene Weltbild in Frage stellen...?Was mich empört ist der Vorschlag, den betreffenden Benutzer zu sperren... Sperren für eine Aussage, die nachweislich stimmt? Eigentlich unerhört, was einzig dadurch relativiert wird, dass forumbeobachter diesem Wunsch nicht entspricht.
    Transmitter immerhin ist mit dem Wunsch des Forumschreibers voll einverstanden. Mehr noch, er kriegt Schnappatmung, wenn er den Beitrag von alescha47 liest. Die diffamierende Behauptung (?) und die deutliche Beleidigung von Personen seien masslos. Nochmals die Aussage von alescha47: Diese Entwicklung konnte oder wollte Gattiker nicht ändern. Das soll eine deutliche Beleidigung sein. Gerade eine solche Aussage ist beleidigend. Einerseits alescha47 gegenüber, aber auch gegenüber Herrn Gattiker, dem damit unterstellt wird, wegen einer banalen Aussage beleidigte Leberwurst zu sein. Den chreibenden Transmitter darf ich hier fragen, was für ein völlig abstraktes Demokratieverständnis er hat. Und die Aussage, dass die getätigte Behauptung widerwärtig sei, ist eigentlich unerhört und eben wirklich beleidigend.
    @Cora: diese Benutzerin versucht noch einen drauf zu setzen, indem die die anonyme Registrierung in Frage stellt. Cora: Der wievielte, registrierte Benutzername ist Cora doch gleich? Der dritte, vierte? Oder marikowari aka transmitter oder wer auch immer. Ein solches Forum lässt sich eben gerade NUR dann betreiben, wenn eine gewisse Anonymität gewährleistet ist. Auch wenn sich vom Benutzernamen nicht auf den eigentlichen Benutzer schliessen lässt, gibt es Gründe, sich zu verstecken.
    forumbeobachter: Vor dreissig Jahren noch gab es in der Schweiz kein vergleichbar offenes Forum, in dem offen, auch kontrovers diskutiert werden konnte. Leider haben wenige Leute dieses Forum dermassen in Beschlag genommen, dass es keine Freude mehr ist, daran teilzunehmen. Vor allem, weil der 'Platzhirsch' hier Leute zurecht weist und mobbt nach Herzenslust. Wenn ihr das nicht in den Griff kriegt, dann bleibt dieses Forum eine öde Plattform für einzelne Narzissten, die sich gegenseitig bauchpinseln und alles andere platt walzen.
    Keine leichte Aufgabe!

  • ClaudiaSuleiman


    Herzlich Willkommen in diesen Foren. Schön jemand neues zu hören!


    1x Daumen hoch für deinen m.E. sehr guten Beitrag.


    Zu deinen Fragen bzw. Bemerkungen betreffend @Cora:


    Ich kenne keine @Cora in diesen Foren. Nie gesehen!


    Ich gehe davon aus, dass du mit nachfolgen von mir Zitiertem mich C-O-R-A meinst:


    A) «Der wievielte, registrierte Benutzername ist Cora doch gleich?»


    C-O-R-A ist der erste registrierte Benutzername. Was die weiteren Benutzernamen betrifft verzichte ich weiter mich zu erklären. Ich denke aufgrund deiner Frage, dass du meinen Beitrag gelesen hast, wo ich erkläre wie und weshalb ich andere Benutzernamen benutzt haben. Ich habe diese - wie bereits erklärt - jedoch nie als Sockenpuppen missbraucht.


    B) «@Cora: diese Benutzerin versucht noch einen drauf zu setzen, indem die die anonyme Registrierung in Frage stellt.»


    Ich stelle keine anonyme Registrierung infrage.


    Ich denke aber, dass alescha47 eine Sockenpuppe ist. Aber bestimmt nicht von Alex Schneider, Küttigen d.h. von alescha01, wie man's uns suggerieren will.


    Unabhängig was ich von alescha01 Benehmen in den Foren halte, bin ich der Meinung bzw. wohl sogar der Überzeugung, dass Sockenpuppen nicht zu ihm passen. Dafür vermute ich, andere "Platzhirsche" in diesen Foren.



    C-O-R-A

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  • Aber bestimmt nicht von Alex Schneider…


    alescha47 ist auch alescha01


    https://vimentis.org/mario-gattiker-tritt-als-asyl-chef-ab/


    Warum er hier zwei Accounts benutzt ist unklar. Sollte 47 ein anderer sein, hätte 01 bestimmt darauf reagiert, weshalb sein Beitrag bei Vimentis auch hier erscheint.

  • ClaudiaSuleiman


    Wenn man verstehen will wie die Beo-Foren ticken, darf man sich jetzt nicht bloss auf diesen Thread fokussieren, man muss auch beobachten, was zeitgleich in den anderen Threads abgeht.



    C-O-R-A

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  • ClaudiaSuleiman


    Sie haben keine Fakten repetiert, sie haben lediglich die durch den Forenbenutzer alescha01 nach der Nennung der Anzahl der Gewährung von Asyl oder vorläufiger Aufnahme gemachte durch keinerlei Beweis belegte blosse Behauptung wiederholt, dass das Asyl-Wesen längst zu einer tausendfach verwendeten Möglichkeit geworden sei, in die Schweiz einwandern zu können, unabhängig davon, ob die Menschen in ihren Heimatländern tatsächlich an Leib und Leben verfolgt sind und diese Entwicklung Gattiker nicht ändern konnte oder wollte.


    Gemäss Artikel 2 Absatz 1 des Asylgesetzes gewährt die Schweizer Flüchtlingen Aysl. Gemäss Artikel 3 Absatz 1 des Asylgesetzes sind Flüchtlinge Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen aus­gesetzt zu werden. Gemäss Artikel 3 Absatz 2 des Asylgesetzes gelten als ernsthafte Nachteile namentlich die Gefährdung des Leibes, des Lebens oder der Freiheit sowie Massnahmen, die einen unerträglichen psychischen Druck bewirken. Den frauenspezifischen Fluchtgründen ist Rechnung zu tragen. Gemäss Artikel 6 des Asylgesetzes in Verbindung mit Artikel 12 des Bundesgesetzes über das Verwaltungsverfahren stellt die Behörde den Sachverhalt von Amtes wegen fest.


    alescha01 nennt keinen einzigen Beweis, dass bei rechtskräftigen Entscheiden des Staatsekretariats für Migration oder des Bundesverwaltungsgerichts die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl oder für die Gewährung einer vorläufigen Aufnahme nicht erfüllt waren.


    Art. 1 Gegenstand


    Dieses Gesetz regelt:

    a.
    die Asylgewährung und die Rechtsstellung der Flüchtlinge in der Schweiz;
    b.
    den vorübergehenden Schutz von Schutzbedürftigen in der Schweiz und deren Rückkehr.

    Art. 2 Asyl


    1 Die Schweiz gewährt Flüchtlingen auf Gesuch hin Asyl; massgebend ist dieses Gesetz.


    2 Asyl umfasst den Schutz und die Rechtsstellung, die Personen aufgrund ihrer Flücht­lingseigenschaft in der Schweiz gewährt werden. Es schliesst das Recht auf Anwesenheit in der Schweiz ein.


    Art. 3 Flüchtlingsbegriff


    1 Flüchtlinge sind Personen, die in ihrem Heimatstaat oder im Land, in dem sie zuletzt wohnten, wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen aus­gesetzt zu werden.


    2 Als ernsthafte Nachteile gelten namentlich die Gefährdung des Leibes, des Lebens oder der Freiheit sowie Massnahmen, die einen unerträglichen psychischen Druck bewirken. Den frauenspezifischen Fluchtgründen ist Rechnung zu tragen.


    3 Keine Flüchtlinge sind Personen, die wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion ernsthaften Nachteilen ausgesetzt sind oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden. Vorbehalten bleibt die Einhaltung des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Flüchtlingskonvention).


    4 Keine Flüchtlinge sind Personen, die Gründe geltend machen, die wegen ihres Verhaltens nach der Ausreise entstanden sind und die weder Ausdruck noch Fortset­zung einer bereits im Heimat- oder Herkunftsstaat bestehenden Überzeugung oder Ausrichtung sind. Vorbehalten bleibt die Flüchtlingskonvention vom 28. Juli 1951.


    Art. 4 Gewährung vorübergehenden Schutzes


    Die Schweiz kann Schutzbedürftigen für die Dauer einer schweren allgemeinen Gefährdung, insbesondere während eines Krieges oder Bürgerkrieges sowie in Situationen allgemeiner Gewalt, vorübergehenden Schutz gewähren.


    Art. 5 Rückschiebungsverbot


    1 Keine Person darf in irgendeiner Form zur Ausreise in ein Land gezwungen wer­den, in dem ihr Leib, ihr Leben oder ihre Freiheit aus einem Grund nach Artikel 3 Absatz 1 gefährdet ist oder in dem sie Gefahr läuft, zur Ausreise in ein solches Land gezwungen zu werden.


    2 Eine Person kann sich nicht auf das Rückschiebungsverbot berufen, wenn erheb­liche Gründe für die Annahme vorliegen, dass sie die Sicherheit der Schweiz gefährdet, oder wenn sie als gemeingefährlich einzustufen ist, weil sie wegen eines besonders schweren Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig verurteilt worden ist.


    Art. 6 Verfahrensgrundsätze


    Verfahren richten sich nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz vom 20. Dezember 1968 (VwVG), dem Verwaltungsgerichtsgesetz vom 17. Juni 2005 und dem Bundesgerichtsgesetz vom 17. Juni 2005, soweit das vorliegende Gesetz nichts anderes bestimmt.Art. 66 Grundsatzentscheid des Bundesrates

    1 Der Bundesrat entscheidet, ob und nach welchen Kriterien Gruppen von Schutz­bedürftigen nach Artikel 4 vorübergehender Schutz gewährt wird.


    2 Er konsultiert zuvor Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, der Hilfswerke und allenfalls weiterer nichtstaatlicher Organisationen sowie das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge.


    Asylgesetz (AsylG):


    Fedlex


    "Was ist eine vorläufige Aufnahme?


    Bei den vorläufig Aufgenommenen wird zwischen den vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen und den anderen vorläufig aufgenommenen Personen unterschieden. Während der Status der vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge in Zusammenhang mit einem Asylverfahren steht, ergibt sich der Status der übrigen vorläufig aufgenommenen Personen aus dem Ausländerrecht.


    Im Rahmen des Asylrechts werden Personen vorläufig aufgenommen, die verfolgt werden und deren Flüchtlingseigenschaft anerkannt wurde, denen aber wegen Asylunwürdigkeit (Person hat verwerfliche Handlungen begangen oder die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz verletzt oder gefährdet) oder aus Nachfluchtgründen kein Asyl gewährt wird. In den vergangenen fünf Jahren (2009-2013) gehörten 23% aller vorläufig Aufgenommenen dieser Kategorie an.


    Die restlichen 77% der in der Schweiz vorläufig Aufgenommenen sind Personen, die aufgrund des Ausländergesetzes keine Aufenthaltsbewilligung erhalten. Ihnen wird zwar keine Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, sie können aber auch nicht in ihr Heimatland zurückgeschickt werden, weil sich die Wegweisung als technisch unmöglich (z.B. weil alle Flughäfen des Landes geschlossen sind), als unzulässig (die Wegweisung würde das von verschiedenen internationalen, verfassungsrechtlichen oder gesetzlichen Vorschriften garantierte Rückschiebungsverbot verletzen) oder als unzumutbar (im Heimatland herrschen schwere Unruhen bzw. eine allgemeine Situation der Gewalt oder die betroffene Person ist schwer krank und könnte in ihrem Heimatland keine angemessene Behandlung erhalten usw.) erweist. Bei den vorläufig Aufgenommenen ohne Flüchtlingseigenschaft machen diejenigen, deren Wegweisung unmöglich ist, lediglich 0,5% aus. Bei rund 25% dieser Personen ist die Wegweisung unzulässig und bei der grössten Gruppe, etwas mehr als 74%, ist sie unzumutbar."


    https://www.skmr.ch/de/themenb…vorlaeufige-aufnahme.htmlArt. 12

    Die Behörde stellt den Sachverhalt von Amtes wegen fest und be­dient sich nöti­genfalls folgender Beweismittel:

    a.
    Urkunden;
    b.
    Auskünfte der Parteien;
    c.
    Auskünfte oder Zeugnis von Drittpersonen;
    d.
    Augenschein;
    e.
    Gutachten von Sachverständigen.

    Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG):


    Fedlex

  • @ClaudiaSuleiman


    Vielen Dank für ihre Einschätzung, was eine beleidigende Aussage sein soll....


    @alescha01 unterstellt in seinem Thread hier einer Person wie Herr Gattiker schlicht und einfach unfähig zu sein.


    Warum war er (alescha01) nicht Chef im Asylwesen? Oder gerade sie selbst vielleicht?


    Wenn ihr doch so fähig seid hinter die Kulissen zu blicken?

  • @ClaudiaSuleiman


    Den chreibenden Transmitter darf ich hier fragen, was für ein völlig abstraktes Demokratieverständnis er hat.


    Das "unser Grosi" hat immer gesagt: Fragen darfst du immer. Aber du darfst dich meiner Antwort nicht scheuen!


    Was ich selbst (Schreiber der Gruppe Transmitter) für ein Demokratieverständnis habe, ist hier gerade mal nicht der Gegenstand der Diskussion in diesem Thread.


    Ich sage dazu noch Folgendes:


    Nach meinem Verständnis von Demokratie soll es jedem noch möglich sein, seine Meinung zu einer Sache zu sagen. Auch wenn diese Meinung aufgrund der tatsächlich nachprüfbaren Fakten nur Quatsch ist.


    Nach meiner persönlichen Ansicht ist Demokratie immer noch die Diktatur der Mehrheit.


    Doch auch eine Mehrheit kann sich ganz gewaltig irren. Wie es in der Geschichte sehr viel öfters vorkam, als es hätte vorkommen dürfen.


    Was sie bare noch schrieben, dass da 80 %.... etc


    Ist aber mehr als nur fragwürdig!

  • @ClaudiaSuleiman


    Den chreibenden Transmitter darf ich hier fragen, was für ein völlig abstraktes Demokratieverständnis er hat.


    Das "unser Grosi" hat immer gesagt: Fragen darfst du immer. Aber du darfst dich meiner Antwort nicht scheuen!


    Was ich selbst (Schreiber der Gruppe Transmitter) für ein Demokratieverständnis habe, ist hier gerade mal nicht der Gegenstand der Diskussion in diesem Thread.


    Ich sage dazu noch Folgendes:


    Nach meinem Verständnis von Demokratie soll es jedem noch möglich sein, seine Meinung zu einer Sache zu sagen. Auch wenn diese Meinung aufgrund der tatsächlich nachprüfbaren Fakten nur Quatsch ist.


    Nach meiner persönlichen Ansicht ist Demokratie immer noch die Diktatur der Mehrheit.


    Doch auch eine Mehrheit kann sich ganz gewaltig irren. Wie es in der Geschichte sehr viel öfters vorkam, als es hätte vorkommen dürfen.


    Was sie bare noch schrieben, dass da 80 %.... etc


    Ist aber mehr als nur fragwürdig!

  • Frage mich gerade, ob @ClaudiaSuleiman nicht eine Sockenpuppe ist?

  • @ClaudiaSuleiman


    Mehr noch: Sehr viele Flüchtende selber behaupten nicht mal, dass sie persönlich an Leib und Leben bedroht sind, sondern sagen konkret aus, dass sie sich hier ein besseres Leben erhoffen als in ihrem Heimatland.


    Ihre Argumentation muss man sich auf der Zunge zergehen lassen!


    Wenn sie einen Flüchtling fragen, ob er sich denn eine bessere Zukunft erhofft, dann wird der garantiert ja sagen!


    Oder glauben sie im Ernst, dass jemand eine neue Heimat sucht, wenn es in seiner alten Heimat besser ist, als in der künftigen Heimat (oder Exil)?


    Sie verdrehen hier die Fakten in einer mehr als nur fragwürdigen Art und Weise!


    Der Begriff sich an Leib und Leben bedroht zu fühlen, ist allerdings dehnbar.


    Und nicht Alle, die sich so bedroht fühlen, haben ein Recht auf Asyl gemäss dem geltenden Asylrecht. Und deshalb werden auch viele Asylanträge abgelehnt!


    Ein abgelehnter Asylentscheid ist eine Sache. Es ist möglich, dass auch jemand dessen Asylantrag abgelehnt wurde, vorerst noch aus humanitären Gründen in der Schweiz bleiben darf. Weil eine sichere Rückkehr nicht gewährleistet ist.


    Und das soll man bitte noch unterscheiden.

  • ClaudiaSuleiman


    Sie versteigen sich in ihrem Beitrag zur gegenwärtigen Asylpolitik in diverse Behauptungen.


    Ich möchte von ihnen wissen, welche persönlichen oder beruflichen Qualifikationen sie haben, um die Arbeit von Mario Gattiker und dem ihm unterstellten Personal zu beurteilen.


    Nun, was Herr Gattiker will oder kann, weiss ich nicht, deshalb möchte ich diesen Satz ausnehmen von der Behauptung, dass diese Aussage wohl an die 80% der Schweizer so unterschreiben würde.


    Was würden 80% der Schweizer hier genau unterschreiben gemäss ihrer Aussage?


    Würden sie das bitte noch einmal ganz klar und eindeutig formulieren?

  • @Transmitter


    Ich denke, dass @ClaudiaSuleiman eine Sockenpuppe ist. Und du darfst mal raten von wem.

  • Hä? Was schreiben Sie da für unqualifizierte, verlogene Behauptungen. NIRGENDS in meinem Beitrag schreibe ich nur ein Wort über die Asylpolitik. Ich verweise wohl auf das Buch von Sahra Wagenknecht (das Sie offenbar weder gelesen haben noch zu lesen beabsichtigen, weil es ihr Weltbild in Frage stellen würde), aber nochmals: Es geht mir hier NICHT um die Asylpolitik. Es geht AUSSCHLIESSLICH um die Frage, was Leute wie Sie für ein Demokratieverständnis haben, wenn allein ein Aufruf zur Diskussion darüber Sie dermassen zu erregen vermag.


    Mario Gattiker: Herr Gattiker ist inzwischen pensioniert, gönnen wir ihm den bestimmt verdienten Ruhestand. Im Übrigen habe ich ausschliesslich in Frage gestellt, ob sich ein Diplomat, der verschiedentlich für die Schweiz verhandelt hat (EU, Personenfreizügigkeit, Asylwesen...) sich durch den Satz 'Diese Entwicklung konnte oder wollte Gattiker nicht ändern' empören würde. Ich wage dies zu bezweifeln.
    Also: Zuerst lesen, dann verstehen, dann schreiben.