Darf der Chef einem am Samstag (31.12.2021) und Gesetzlichen Feiertagen und Regionalen Feiertagen per WhatsApp und E-Mail gleichzeitig Mitteilen. Das man z.B. am 03.01.2022 um 7Uhr Arbeiten muss?

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  • Darf der Chef einem am Samstag (31.12.2021) und Gesetzlichen Feiertagen und Regionalen Feiertagen per WhatsApp und E-Mail gleichzeitig Mitteilen. Das man z.B. am 03.01.2022 um 7Uhr Arbeiten muss?


    Somit hat mir mein Chef die Neujahrsfeier versaut.


    Hintergrund ist folgender. Ich habe den Chef gefragt am 24.12.2021 (letzter Arbeitstag im 2021). Wann ich im Neue Jahr wieder arbeiten muss. Seine Antwort war da NEIN. Sonst nichts.


    Weiteres Beispiel. Man Arbeitet am Montag und fragt Montagabend, ob man am Dienstag arbeiten muss. Antwort nein erst wieder Donnerstag. Also Plane ich jemand am Dienstag jemanden zu Besuch.Wo bei es beim Planen bleibt. Da genau am Dienstagmorgen um 8Uhr der Chef anruft ich müsse in 15min. Auf der Arbeit sein. Also schnell dem Besuch Bescheid geben, dass man nicht kommt. Da man Arbeiten muss. Genau sowas ist nicht nur einmal passiert. Sondern sehr häufig. Inzwischen bin ich auch so weit, dass ich nichts mehr abmache und so zusagen zuhause warte bis der Chef anruft. Da es nichts brachte als ich sagte. Wenn sie etwas von mir wollen. Sollen sie mir zwischen 7 Uhr und 9 Uhr morgen anrufen. Danach bin ich weg. Antwort war sie haben ein Smartphon und müssen immer erreichbar sein. Also auch wenn sie weg sind, müssen sie den Anruf annehmen. Dies auch wenn sie frei haben, Samstag, Sonntag und an den Gesetzlichen Feiertagen oder Regionalen Feiertagen. Wenn man aber den Chef anruft und er nicht erreichbar ist. Ist das laut ihm nicht schlimm und man muss ja nicht wissen, wo er ist. Aber selbst möchte er wissen, wo man ist. Ebenso muss man, auch wenn es 22 Uhr nachts ist und er Anruft den Anruf entgegennehmen. Schaltet man aber nachts sein Smartphon aus, welches mein PRIVATES ist. Dann hört man am anderen Morgen etwas. Das das nicht geht man 24/7h erreichbar sein muss. Sagt man aber, komisch, wenn man ihn Anruft ist sein Smartphon aus. Seine Antwort darauf. Das Ist privat, schon mal was von Privat und Privatsphäre gehört. Wenn man dann aber sagt. A so ist das, a nur er darf Privatsphäre haben. Also werde ich Nach 20 Uhr auch mein Smartphon ausschalten. Seine Antwort darauf, dürfen sie nicht. Sie müssen 24h am Tag erreichbar sein. Seit schaltet mein Smartphon Konsequent um 20 Uhr bis am Morgen um 7:30 Uhr auf Lautlos. Somit habe ich ruhe, auch wenn er anruft.


    Da ich von der Firma mit dem Auto 7 min. entfernt wohne.


    Nur davon steht in meinem Arbeitsvertrag nichts davon. Ebenso das ich nur auf Abruf arbeiten muss.


    Ebenso wenig habe ich in den letzten 15 Jahren einen Arbeitsplan oder Arbeitswochen Plan gesehen. Das Kenne ich NUR vom Hören sagen.


    Muss ich das vor ARBEITSGERICHT KLÄREN UND EIN RICHTER MUSS DA EIN FÜR ALLE MAL EIN MACHT WORT SPRECHEN?


    Etliche Gespräche haben nur kurzfristig eine Verbesserung gebracht. Für 1-2 Monaten. Danach war wieder alles beim Alten.

  • ET44C4


    es kommt darauf an was in ihrem arbeitsvertrag steht. selbstverstaendlich müssen sie nicht immer erreichbar sein. wenn sie jedoch auf abruf arbeiten, müssen sie innerhalb einer bestimmten frist am arbeitsplatz sein können und somit erreichbar sein.


    wenn sie natuerlich mehrmals planänderungen in kauf nehmen mussten, ist das bloed und nicht sehr schön. ihren zeilen entnehme ich, dass ihr chef und sie unterschiedliche ansichten haben was das betrifft. somit wird es wahrscheinlich kein leichtes sein dies zu aendern.


    aus meiner sicht können sie folgendes tun.


    a) akzeptieren


    b) ändern


    b1) auf der persönlichen ebene via gespraech


    b2) via arbeitsvertragsanpassung (z.b. können sie da die vorlaufzeit definieren oder einen zuschuss fuer kurzfristige aenderungen vereinbaren, die möglichkeiten sind mannigfaltig)


    b3) gerichtlich vorgehen


    hierbei werden sie aber das arbeitsverhaeltnis belasten und vielleicht auch wenig erreichen. und das sich etwas aendert ist ja ihre absicht.


    b4) kurzfristige planänderungen ab sofort nicht mehr akzeptieren, sofern dies mit ihrem arbeitsvertrag in übereinstimmung geht. sie also den vertrag einhalten. ditto die erreichbarkeit an zuvor vereinbarten tagen einschraenken. und sehen was passiert. der chef kann sie abmahnen und schlussendlich kündigen. in ihrem falle denke ich könnte man dann von einer missbrauchskündigung ausgehen und vor gericht eine entschaedigung rausholen. das wird der arbeitgeber wohl kaum wollen. auf jedenfall sollten sie alles gut dokumentieren, was der arbeitgeber von ihnen wann verlangt, damit sie vor gericht eine gute beweisbasis haben.


    c) kündigen


    je nachdem wie sicher ihr arbeitsverhaeltnis ist, empfiehlt sich ein anderes vorgehen.


    persönlich wuerde ich immer zuerst das gespraech suchen und mir z.b. erklaeren lassen, warum es immer wieder zu diesen planaenderungen kommt und dass dies fuer sie als arbeitnehmer belastend ist und sie es sich anderst wuenschen wuerden. und konkret auch wie sie es sich wuenschen wuerden benennen. schlussendlich muss es fuer sie beide stimmen.


    ich hoffe meine erläuterung hat ihnen etwas geholfen.

  • Hallo


    Ohne Details zu kennen in welcher Branche Sie arbeiten und wie Ihr Arbeitsvertrag ausschaut.


    Ich sehe bei Ihnen zwei grundlegend verschiedene Punkt. Das erste ist die Arbeit auf Abruf, die zum Beispiel im Detailhandel sehr verbreitet ist. Hier müssen die Arbeitseinsätze prinzipiell 14 Tage im voraus bekannt gegeben werden. Ausnahmen bei kurzfristig auftretenden Spitzen oder Ausfällen von Kollegen bei Krankheit o.ä, sind natürlich als Ausnahmefall möglich. Die Details stehen in den Verordnungen zum Arbeitsgesetz ArGV 1 Artikel 69 - ArG 1 D_def.inddhttps://www.seco.admin.ch › Arbeit › Wegleitungen


    Das zweite ist die Erreichbarkeit. Ein AG kann von Ihnen verlangen im Normalfall während der Arbeitszeit erreichbar zu sein, Verlangt er aber von Ihnen auch an arbeitsfreien Tagen und Abends erreichbar zu sein ist das dann entweder Bereitschaft- oder gar Piketdienst. Das kann es bei Handwerkern, im med Bereich o.ä, geben. Hier ist es dann aber so, dass diese Zeit entsprechend abgegolten wird. Aber auch hier muss dieser Zeitraum im voraus kommuniziert werden (4 Wochen!) und Sie dürfen nicht länger als 7 Tage am Stück im Piketdienst sein.


    https://www.zh.ch/content/dam/…torat/mb_pikettdienst.pdf


    Ausnahmen gibt es wohl wenn Sie z.Bsp. als CEO angestellt wären, dann wäre aber vermutlich Ihr Salär auch entsprechend hoch.

  • Danke DamienS und Peter_69 für die Antwort(en).


    In meinem Arbeitsvertrag steht das ich 30% Arbeite. Von Abruf und dauernder Erreichbarkeit steht kein Wort im Arbeitsvertrag.


    Hauptarbeitgeber ist die IV. Das mit den 30% Arbeiten habe ich damals mit der IV und der Firma zusammen am Tisch angeschaut. Dabei spielt es für die IV keine Rolle, wenn ich mal im Monat über CHF 1000 verdiene. Da ich normal bei den 30% im Monat zwischen CHF 250 und CHF 700 habe.


    Angestellt bin im Lager/Umschlag und Transport in einem Warenlager ohne Lebensmittel und ohne Detailhandels Produkten.


    Stunden Lohn seit 15 Jahren CHF 19 inkl. 8,8% Ferien Zulagen die Ausbezahlt werden. Inkl. die Üblichen Abzüge für AHV, IV, ALV und 2% PK.


    Die AAB (Allgemeinen Arbeitsbedienungen) umfassen 60 A4 Seiten. Und sind für Angestellte im Monatslohn.


    So


    Beispiel 1: werden denen bei Nachtarbeit (Spezialtransporten, dieses Jahr ca. 30 Stk.) die Nachtarbeitszulagen von CHF 40 bezahlt. Mir der jeweils BF von den Spezialtransporten machen muss. Da es niemand anders machen will. Werden nur die Kilometer a’ CHF 0.60 bezahlt. Da ich mein Privat PKW dazu brauchen muss. Die Nachtzulagen kenne ich nur vom Hörensagen.


    Beispiel 2: Angestellte, die im Monatslohn angestellt sind, haben alle im 2020 Kurzarbeitsentschädigungen bekommen. Als ich nachfragte. Bekam ich die Antwort. Kurzarbeitsentschädigung gilt nur für Angestellte im Monatslohn. Da bei denen ALV vom Lohn abgezogen wird. Darauf habe ich gesagt. Dann schaue man sofort meine Lohnabrechnungen an. Da wird auch ALV Abgezogen, also habe ich auch Anrecht darauf. Antwort – Nein. Wir werden sie nicht Anmelden. Also musste ich irgendwie schauen das ich mit der IV Rente (CHF 1912) und EL (CHF 444) über die Runden kam. Da musste ich so einiges Abstreichen. So z.B. kaufte ich nur ½ Preis oder Budget Produkte, um überhaupt Lebensmittel zu haben. Gegessen habe ich nur einmal am Tag.


    Ich habe mich dann auf der Gemeinde Erkundigt, was man da machen kann, wenn die Firma sich weigert Kurzarbeitsgelder zu beantragen. Antwort war. Sie als Gemeinde können da nichts machen. Melden sie sich beim Kanton auf der Arbeitslosenkasse. Die Zahlen diese Gelder aus. Die wiederum haben mir zwar bestätigt, dass ich Anrecht habe auf Kurzarbeitsgelder. Sie mir diese nicht Auszahlen dürfen. Sie dürfen dies erst, wenn die Firma die Anmeldet. Ich habe mich dann noch beim SECO erkundigt und die sagten. Dasselbe wie die Arbeitslosenkasse. Sie kennen dies und ich sei nicht der Einzige, der dieses Problem hat. Ausser dem sagte das SECO noch. Ich könne diese Gelder auch nach träglich Einfordern. Wenn der Arbeitgeber diese Rückwirkend Anmeldet. Dies muss er aber innert 2 Jahren vornehmen. Danach verfällt der Anspruch. Selbst Anmelden geht nicht.


    Ich habe im November 21 dem Chef mitgeteilt das ich am 5. Und 7. Januar Arzt Termine habe für Untersuchungen und für die Ergebnis Besprechung der Untersuchung. Er hat beides im E-Kalender eingetragen und im Dezember nochmals Nachgefragt. Ob die Termine noch aktuell sind. Meine Antwort war – JA.


    Heute beim Arzt hat der Chef Angerufen und mir gesagt ich müsse den Termin am Freitag absagen. Da dieser Termin nicht wichtig sei. Eine allfällige Besprechung kann man auch noch später machen. Arbeiten sei wichtiger.


    Zum Glück habe ich Geistes gegenwärtig das Smartphon auf Mithören gestellt. So hörte die Ärztin das Gespräch und schüttelte nur den Kopf. Nach Beendigung des Gespräches sagte sie nur. Sie frage sich jetzt für was sie Medizin und Ärztin Studiert hat und die Entsprechenden Arbeiten abgelegt hat, um die Zulassung und das drum herum zu bekommen. Wenn da ein Normaler Firmen Chef sowas sagt, und das gefühlt hat das sei richtig und das Mass. Zum Glück ist dieser Chef nicht bei Ihr in der Kundenkartei. Denn würde sie nicht behandeln und stehen lassen.


    Sie meinte. Wehren sie sich. Dafür gibt es Anwälte, die sich mit Arbeitsrecht auskennen und es gibt Arbeitsgerichte, die da auch weiterhelfen können.


    Bezüglich Gespräche mit dem Chef und Betriebsleiter. Die fruchten so maximal 1- 1 1/2 Monat. Dann fängt das wieder von Vorne an.


    Mittlerweile bin ich wieder zuhause und habe mit 5 Anwälten ein Telefongespräch gehabt. Keiner dieser hat Interesse mir da zu helfen. Obwohl sie spezialisiert, sind auf Arbeitsrecht. Ich habe dann einer sehr bekannten Anwaltskanzlei in der Stadt Zürich angerufen. Die da mit einer Sängerin in diversen Medien war. Da sie angeblich zu dieser Familie gehöre und Verwand sei. Was sie nicht ist. Diese Anwaltskanzlei Signalisierte Interesse. Sie es aber mit ihrem Anwalt für Arbeitsrecht abklären müssen. Da dieser Ausgebucht ist bis Ende April 22. Ob er noch Termine annimmt. Sie hören das dies nicht aufgeschoben werden kann.


    Nun warte ich mal auf deren Antwort.

  • ET44C4


    ihr text löst bei mir aerger aus. ich finde es unfair und nicht korrekt wie sie in ihrem arbeitsverhältnis behandelt werden. und was mich noch mehr stört ist, dass es sich dabei um ein IV arbeitsverhältnis handelt.


    aus rechtlicher sicht kann ich ihnen hier keine klaren tipps oder rat geben, da ich mich zu wenige damit auskenne. ausserdem liegen bei ihnen ja verschiedene probleme vor.


    - kurzfristige einsätze


    - verlangen von terminverschiebungen


    - lohnangelegenheiten wegen kurzarbeit


    haben sie dies mit der IV stelle schon besprochen? wenn diese hauptarbeitgeber ist, dann sind die ja auch verantwortlich fuer das arbeitsverhaeltnis.


    bei den anwaelten ist es halt so, dass die eine menge kosten wird oder sie jemanden finden müssen, der ihren fall pro bono übernimmt.


    sind sie in einer gewerkschaft oder einem gesamtarbeitsvertrag unterstellt? da können sie sich noch hinwenden. ausserdem auch bei der proinfirmis. da sie ja offenbar einen invaliditaet aufweisen, sollten sie da kostenlose beratung erhalten. unbedingt anfragen, die kennen sich sehr gut aus und können auch kontakte vermitteln.


    und ja ihre ärztin hat vollkommen recht. wehren sie sich.


    bitte halten sie uns auf dem laufenden.

  • So habe in zwischen 25 Anwälte für Arbeitsrecht im AG und ZH Kontaktiert. Ergebnis sofortige Absage und kein Interesse oder dann gar keine Antwort. Ich habe jetzt mal die ganze Sache dem Schweizer Anwaltsverband 1 zu 1 Mit geteilt inkl. Alle Anwaltskanzleien und Namen deren die kein Interesse zeigen oder gar keine Antwort gaben. Die ich Kontaktiert habe. Mal schauen welche Antwort die mir zurückschreiben.


    Pro Infirmis hat bis jetzt noch keine Antwort gegeben. Ob sie mir Helfen wollen.


    Sollten die nicht Helfen wollen. Werde ich wohl oder übel per Sofort Kündigen und dann mit dem ganzen An die Medien gehen. Ebenso werde ich dann mit Sicherheit keine neue Stelle mehr suchen. Arbeitslos Melden kann ich mich auch nicht. Da ich IV habe. Dies wurde mir so von der Gemeinde, RAV und selbst von der IV/EL gesagt. Die IV/EL haben auch gesagt, dass sie bei einer Kündigung, welche von dem Arbeitgeber aus kommt. Mir die IV/EL komplett neu berechnen müssen. Sollte aber ich Kündigen, werden sie die IV/EL nicht anpassen, da dies selbst verursacht wurde.


    Warte jetzt mal bis ende Januar. Ob sich der Arbeitgeber bessert.


    Wobei er in dieser Zeit (15min.), wo ich jetzt diesen Text geschrieben habe schon 5-mal Angerufen und ein WhatsApp gesendet hat. Obwohl ich frei habe. Das, ich umgehend arbeiten kommen muss.

  • ET44C4


    selber kündigen wuerde ich nicht raten.


    was hat die IV ihnen denn gesagt bezueglich der situation?


    haben sie evtl. einen job coach? falls nicht, koennen sie evtl. einen beantragen bei der IV. diese person wird dann die umstaende bezeugen können. und allenfalls auch korrigierend eingreifen.


    was haben sie inzwischen mit dem arbeitgeber besprochen?

  • @ET44C4


    Ich wollte mich anfänglich nicht auf ihr Frage einlassen. Denn ich bin kein Jurist. Und es gibt in diesem Forum Foristen, welche sich mit der Materie besser auskennen als ich. Und ich bin auch der Ansicht, dass sie sich von Fachpersonen beraten lassen sollten.


    Denn aus meiner Sicht stinkt hier etwas zum Himmel.


    Die Foristen DamienS und peter_69 haben hier bereits einiges geschrieben, was zur Klärung ihrer Frage beitragen kann.


    Ich würde es sehr begrüssen, wenn sich auch noch Sozialversicher äussern würde. Er kennt sich da wahrscheinlich mit der rechtlichen Situation am Besten aus.


    Frage meinerseits: Haben sie mal mit dem UFS Kontakt aufgenommen. Die können ihnen da möglicherweise weiterhelfen. Eventuell einen geeigneten Anwalt vermitteln.


    Ausserdem könnten sie als Abonnent des Beobachters auch noch kostenlos mal eine erste Beratung von Juristen des Beobachters bekommen.


    Zu ihrem letzten Beitrag schreibe ich dann mal noch ein paar persönliche Gedanken.

  • @ET44C4


    Jetzt etwas zu meinen persönlichen Gedanken zu ihrem Thema: Ich arbeite aktuell ebenfalls in einem etwas speziellen Arbeitsverhältnis. Das einige Parallelen zu ihrem hat.


    Was da aber bei ihnen läuft, ist, aus meiner Sicht und nach meinen Kenntnissen des Arbeitsrechts, nicht mehr im legalen Bereich. Und meiner Ansicht nach sollte dies von einem Arbeitsgericht geklärt werden. Besonders stossend ist aus meiner Sicht, dass hier die IV, gemäss ihren Angaben, der Arbeitgeber sein soll.


    Und hier sollten sie vielleicht auch noch etwas genauere Angaben machen, wie ihr Arbeitsvertrag lautet und wer hier tatsächlich der eigentliche Arbeitgeber ist. Ohne genauere Kenntnisse können ihnen auch die juristisch etwas besser Gebildeten in diesem Forum keine konkrete Hilfe liefern.


    Sowohl peter_69 , wie auch damiens, haben bereits wichtige Hinweise geliefert.


    Im Weiteren schliessse ich mich der von ihnen erwähnten Ansicht ihrer Ärztin an. Deshalb auch meine Meinung, dass es vom Arbeitsgericht geklärt werden sollte, was hier bezüglich den Arbeitszeiten für Regeln gelten.


    Wenn sie aber vor Gericht gehen, dann müssen sie davon ausgehen, dass sie bald einmal stellenlos sein werden.


    Meiner Ansicht nach sollten sie sich hier aber mal überlegen, ob es ihnen nicht besser geht wenn sie "diesen Job" nicht mehr haben. Stellenlos zu sein ist in ihrer Situation auch nicht gerade eine gute Sache. Und ihnen ist das wahrscheinlich auch sehr bewusst.


    Doch habe ich persönlich gerade noch den Eindruck, dass ihr Arbeitgeber ihre Situation schamlos ausnützt. Und so geht das nicht. Nach meiner Meinung.


    Ich möchte ihnen aber davon abraten auf eigene Faust vor Gericht zu gehen. Vor Allem wenn hier die IV eine zentrale Rolle spielt.


    Da brauchen sie Unterstützung von einer fachlich versierten Person.

  • @Transmitter


    Ich habe 69% IV. Was für die IV = 100% IV ist.


    Seit 4 Jahren bekomme ich noch EL. Da mein Steuerbares Vermögen unter 35'000 CHF ist.


    Aktuell bekomme ich 444 CHF EL.


    Da ich 100% habe. Darf ich nebenbei noch 30% Arbeiten. Auch wenn es mal im Monat über 1000 CHF ist.


    Diese 30% Arbeite ich in einem grossen Familienbetrieb (FB). Welcher inzwischen in 3. Generation geführt wird. Da im Lager und Umschlag. Sowie BF von Schwer- und Spezialtransporten.


    FB hat ca. 250 Mitarbeiter an ungefähr 20 Standorten in der CH.


    Hauptgebiet ist Containertrucking mit eigenem Containerterminal und Bahnanschluss. Chemietransporte, Sauerstofftransporte für Messer Schweiz und Lungenliga, Wasserstofftransporte für die Wasserstofftankstellen in der Schweiz, Petrologistik und Tanktransporte für Shell und BP, Jet A1 (Kerosin) Transporte für Regionalflughäfen, Heizöltransporte, etc. Sowie ca. 10 Reisebusse inkl. eigenem Reisebüro, ca. 15 ÖV Busse (inkl. Gelenkbusse) für die Postauto AG und anderen ÖV Stadt.


    Bezüglich meines Problemes habe ich mit der IV/EL Kontakt und habe sie um Rat gefragt. EL meint dazu. Das ich die IV da fragen soll. Da sie nur Auszahlungen machen. Egal ob da gearbeitet wird oder nicht.


    Die IV meint dazu nur. Ich solle mir da an das Arbeitsgericht wenden und einen Anwalt oder Jurist nehmen. Der sich mit dem Arbeitsrecht gut Auskennt. Sie selbst, als IV können da nichts machen. Da sie keinen Vertrag mit der besagten FB abgeschlossen haben. Sie zu dem ein Bundesbetrieb sind zumindest dem Bund unterstellt sind.


    Sollte ich allerdings selbst Kündigen. Werden sie die IV. Sprich den Betrag, den sie Auszahlen nicht erhöhen. Zu dem kann ich mich nicht beim RAV als Arbeitsloser melden. Da die IV Rente als Haupt Einnahme/Hauptverdienst eigestuft ist und so auch in der Steuererklärung ausgewiesen ist und Ausgewiesen werden muss.


    Sollte die FB mir Kündigen. Kann die IV neu berechnet werden und eventuell erhöht werden oder aber auch reduziert werden.


    Super grossartig. Dies Hilft mir sehr viel. Von nichts bis gar nicht.


    Darf man Ihnen den Arbeitsvertrag (3 A4 Seiten) als PDF und die AAB (ca. 60 A4 Seiten) PDF zu senden?

  • @Sofaheini


    Leider kann man keine PDF mehr im Forum hochladen.


    Dass sie mir die auf einem privaten Kanal zusenden möchte ich im Augenblick nicht. Doch warten sie bitte etwas.


    Ich werde mich in der nächsten Kaffeepause mit einer Person zu ihrem Thema unterhalten. Diese Person ist juristisch besser gebildet als ich. Und kennt sich sowohl mit Arbeitsrecht wie auch mit Sozialversicherungsrecht recht gut aus.


    Ich habe diese Person auf das Thema bereits angesprochen. Vielleicht können sie dann mit dieser Person mal Kontakt aufnehmen. Er selbst ist aber kein Rechtsanwalt. Aber arbeitet mit einer Kanzlei zusammen.


    Er ist aber aktuell auch sehr ausgelastet mit Arbeit. Es kann also auch etwas dauern.


    PS: Danke für die etwas klareren Infos wie das Arbeitsverhältnis genau ist.

  • ET44C4


    also so wie es aussieht hat die IV oder die EL keinen anteil an ihrem arbeitsverhaeltnis sondern sie haben neben ihrer IV ein arbeitsverhaeltnis mit dem familienbetrieb. das haben sie am anfang etwas anderst geschildert.


    in dem sinne verstehe ich IV und EL, dass diese sie hier nicht unterstützen. das ist nicht deren auftrag. da sie eine 69% IV haben was den beschaeftigungs bzw. arbeitsunfaehigkeitsgrad angeht (so verstehe ich das), erhalten sie aufgrund ihres einkommens, dass sie ohne invaliditaet erreichen könnten eine volle IV rente. durch die 30% differenz (31 um genau zu sein), duerfen sie maximal 30% arbeiten, da sie ansonsten ihren IV anspruch verlieren bzw. dieser sich verkleinern würde.


    es ist aber ziemlich sicher nicht richtig, dass sie eine höhere IV erhalten würden wenn ihnen der arbeitgeber kündigt. dem waere nur so, wenn sie die stelle aus gesundheitlichen gründen verlieren würden oder krank waeren. also quasi eine arbeitsunfaehigkeit von neu 70 - 100% bestehen würde. da sie aber bereits eine volle IV rente erhalten, bekaemen sie keine höhere IV rente. einzig die ergaenzungsleistungen könnten höher ausfallen.


    ob ihnen ergaenzungsleistungen gekürzt werden, wenn sie selber kündigen weiss ich nicht.


    in dem falle bleibt ihnen eigentlich nur übrig sich entweder bilateral mit dem arbeitgeber zu einigen, es zu akzeptieren, zu kündigen, sich kündigen zu lassen, sich krankschreiben (sofern es sie krank macht), oder mit hilfe eines anwaltes vorzugehen.


    vielleicht kann ihnen die gewerkschaft unia noch weiterhelfen, auch wenn sie vermutlich nicht einem gesamtarbeitsvertrag unterliegen. die unia setzt sich fuer die branche transport und logistik ein. versuchen geht über studieren.


    falls sie eine rechtsschutzversicherung haben, sollten sie auch diese konsultieren. andernfalls wie andere schon erwaehnt haben, beobachter und andere beratungsstellen. in vielen staedten gibt es unentgeltliche rechtsauskunftstellen. die können ihnen weiterhelfen.

  • sofaheini


    (Zwischenzeitlich hat auch @DamienS noch einmal geantwortet. Unsere Antworten kreuzen/ überschneiden sich jetzt etwas).


    Nachdem es nun etwas klarer ist, wie ihr Arbeitsverhältnis und das mit der Rente ist... Ich kann soweit bestätigen, dass die IV keinen Einfluss auf das arbeitsrechtliche Problem nehmen kann. In ihrem Fall hat die IV offenbar nichts mit ihrer Anstellung zu tun. Und kann sie da so auch nicht unterstützen.


    Der einzige Zusammenhang mit der IV ist dann gegeben, wenn sie sie die Stelle aus irgendwelchen Gründen verlieren. Weil es dann zu einer Neuberechnung kommen könnte. Aber dazu kann ich ihnen mangels Kenntnissen jetzt eben nicht weiterhelfen.


    Meiner Ansicht und meinen wenigen Kenntnissen entsprechend, würde der Verlust des Arbeitsplatzes aber gar nicht zwingend zu einer Neuberechnung führen. Auch ist mir nicht klar, ob es bei einer Neuberechnung zu mehr oder weniger Lohn, respektive Rente, kommen würde.


    (Die Rente berechnet sich üblicherweise nach dem letzten Lohn, der vor der Rente erzielt werden konnte).


    Ich werde da mal den Kaffeepausenpartner dazu befragen.

  • @ET44C4


    Kaffeepause kam spät, aber sie kam. Aber auch nur kurz. Also auch nur kurzer Zwischenbericht.


    Pausenpartner bestätigt aber, dass hier etwas zum Himmel stinkt. Hier wird das Arbeitsgesetz offenbar verletzt/ nicht eingehalten. Er wird mir noch etwas die betreffenden, heute geltenden, Gesetzesartikel heraus suchen. Allerdings wurden die wichtigsten Fakten hier bereits schon genannt!


    Um es kurz grob zusammenzufassen:


    Eine andauernde Präsenzzeit ist nicht erlaubt. Ausser sie wären nicht angestellt, sondern selbständig. Für die Präsenzzeit und allfällige Piketteinsätze müssen sie entsprechend entlöhnt werden. Also auch einen entsprechenden Nachtzuschlag erhalten. Eine Präsenzzeit/ Pikettdienst muss im Vorfeld mit ihnen abgesprochen werden. Es gibt dafür Mindestfristen. An die muss sich der AG zwingend halten. In gegenseitiger Absprache kann man anders vereinbaren. Aber der AG darf sie hier zu nichts zwingen. Wenn sie Nein sagen, dann ist Nein!


    Es sieht also wirklich danach aus, dass der AG ihre persönliche Situation schamlos ausnützt.


    Und hier möchte ich dann auch noch den Hinweis von damiens etwas hervorheben. Es könnte tatsächlich nützlich sein, sich an eine Gewerkschaft (Unia) zu wenden. Damit könnten sie das Problem über die Hintertüre angehen. Also ohne eine direkte persönliche Konfrontation mit dem AG.

  • So endlich wieder Zugang zu diesem Fred.


    Ich habe in zwischen 15 Anwälte/innen und Anwaltskanzleien für Arbeitsrecht Kontaktiert. Dies per E-Mail und den Sachverhalt. 2 Anwälte und 1 Anwältin haben umgehend mit mir Kontakt aufgenommen und mir Mitgeteilt das sie bis September 23 Ausgebucht sind und keine neuen Mandate annehmen können. Bezüglich Arbeitsrecht. Die restlichen finden es wohl nicht für nötig zu Antworten.


    War inzwischen auch auf der Unentgeltlichen Rechtsauskunft bei uns auf der Gemeinde. Da meinte der anwesende Anwalt nur als er den Firmennamen hörte. Stop ich müsse nicht weiter Erzählen, er darf mir da keine Auskunft erteilen und unentgeltlich Beraten. Da er auch für diese Firma tätig sei. Bei Gewissen Sachen und somit ein Interesse Konflikt besteht.


    Was soll man da noch dazu sagen?


    Neuster Fall:


    Gestern (02.02.22) Gearbeitet und nach Beendigung der Arbeit kam der Chef und sagte. Morgen (03.02.22) hast du Frei erst wieder am Freitag (04.02.22) um 10 Uhr.


    Was soll ich jetzt schreiben. Wir haben den Donnerstag, 03.02.22 und der Chef ruft seit 8 Uhr alle 15 min. an. Du kannst nichts mehr Planen. Wollte eigentlich in den Schwarzwald. Das lasse ich jetzt sein. Ich habe mir in zwischen zwei (2) weitere Biere genehmigt. Das Smartphon lasse ich heute den ganzen Tag ausgeschaltet. Soeben der 5 und 6 Anruf vom Chef.


    Es reicht jetzt. Da man mir nicht Helfen will. Werde ich mir jetzt noch ein weiters Bier genehmigen und dann mit dem PKW irgendwo hinfahren und vielleicht einen Hang hinunterfahren oder einen Baum aussuchen. Dann können sich die Betreffenden Personen. Die nicht zwischen Frei und Arbeit, 24 Std. Erreichbar, Wohnt ja nur 8 min vom Arbeitsort weg UNTERSCHEIDEN. Sich das restliche lebenslang GEDANKEN machen, was sie FALSCH GEMACHT haben und ob sie auch Freude hätten. Man gibt Ihnen frei und am freien Tag ruft man sie 8 Uhr morgens an und sie müssen Arbeiten.


    Ja die können sich jetzt GEDANKEN machen!

  • ET44C4


    Und dann sollten sie sich mal noch etwas Gedanken machen.

    Ihr Arbeitgeber wird sich nicht lange darüber Gedanken machen, wenn sie sich besoffen mit dem Auto um einen Baum wickeln.

    Abgesehen davon, dass sie sich selbst gefährden mit einer solchen Aktion, gefährden sie auch noch andere völlig unschuldige Personen.


    Wenn diese Arbeitstelle bei ihnen einen derartigen psychischen Druck verursacht dann brauchen sie Hilfe. Allerdings nicht von Rechtsanwälten. Sondern von medizinischen Fachleuten.

    Bevor sie irgendeinen Blösinn machen rufen sie doch bitte bei der dargebotenen Hand an.

    Tel 143.

    Oder sprechen sie mit ihrer Ärztin.

  • ET44C4


    Wissen sie was das Schönste am Handy ist?

    Es hat einen Knopf zum ausschalten!

    Genau - Transmitter!


    Inzwischen habe ich das mirt dem PKW sein lassen. Dafür habe ich die Kündigung geschrieben.


    Schade für die COE von der Firma. Mit der ich damals vor vielen Jahren zusammen in den Kindergarten ging.


    Was mir jetzt eigentlich sowas von egal ist.


    Ich habe auch mittlerweile auch das Kündigungsschreiben mal soweit geschrieben.


    Ich hoffe jetzt das dies soweit gut ist. Man die nötige sorgfaltspflicht und Datenschutz anwendet und war nimmt.sofortige Kündigung indermuehle gruppe ag 03022022.pdf

  • So soeben einen Anruf bekommen von der Rechtschutz Versicherung. Die würden das ganze übernehmen. Sprich die kosten. Wenn ich Anwalt XY nehme. Ich habe darauf geantwortet. Dieser Anwalt habe ich am Anfang schon Kontaktiert. Nur er übernimmt den Fall nicht. Da ein Interesse Konflikt besteht. Darauf bekam ich die Antwort von der Rechtsschutzversicherung, wenn das so ist. Können wir ihnen maximal CHF 500 bezahlen an die Anwaltskosten ohne eventuelle Gerichtskosten. Hätte es der Anwalt XY übernommen. Hätten wir unbegrenzt bezahlt. Da wir mit dem Zusammen arbeiten. Er Respektive auf unserer Anwaltsliste steht und geprüft ist.


    Super hilft mir sehr viel und weit. So zusagen von nichts bis gar nicht.


    Rechtsschutz ist die Protekta in Bern und Zürich und läuft über die Mobiliarversicherung.