Darf der Chef einem am Samstag (31.12.2021) und Gesetzlichen Feiertagen und Regionalen Feiertagen per WhatsApp und E-Mail gleichzeitig Mitteilen. Das man z.B. am 03.01.2022 um 7Uhr Arbeiten muss?

Dieses Forum wird bald eingestellt

Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.

Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • ET44C4


    Ich bin der Ansicht, dass die Kündigung in ihrem Fall wahrscheinlich einfach mal die beste Lösung ist.


    Suchen sie sich in Ruhe eine andere Stelle.


    Oder als Alternative engagieren sie sich bei Freiwilligendiensten. Da können sie etwas Sinnvolles machen und haben Kontakt zu anderen Menschen. Das tut ihnen sicher besser als diese Stelle.


    PS: Wenn sie fahrfähig sind, dann sind Dienste als Fahrer durchaus gefragt. Sowohl für Freiwillige, wie auch bezahlte Dienste.

  • Ich habe jetzt nochmals mit der Protekta Jurline Telefoniert. Die dürfen mich laut meiner Mobiliar Police. Nur Beraten mehr nicht. Ich darf dem Beratenden Juristen auch keine Dokumente, Arbeitsvertrag, etc. senden. Ebenso darf ich kostenlos die Ratschlag und Rechtshilfe Datenbank vom Beobachter Nutzen. Ebenso wenig darf mir der Beobachter da Helfen und unterstützen. Dies nur weil in meiner Police steht «Protekta Jurline – Nur Rechtsberatung und Beobachter Ratschlag und Rechtshilfe Daten kostenlose Nutzung. Inkl. Mobi App und entsprechende Beobachter App. Ohne Juristischen Fall und Vertretung bei Behörden, Gerichten».


    Ich habe dann noch die Coop Rechtsschutzversicherung Kontaktiert. Welche ich durch die Hausratsversicherung inkl. habe. Da musste ich der Telefon Zentrale mein Anliegen schildern und die haben dann gleich einen Fall eröffnet. Mit dem Hinweis, dass es normal 48 Std. dauert. Bis sich ein Jurist oder Juristin direkt melden wird. Da es Freitag ist. Wird sich die Juristin oder der Jurist erst am Montag melden. Sich können auch nicht versprechen, ob es ein Jurist ist. Da haben sie an der Zentrale keinen Einfluss. Sie können nur die Fälle aufnehmen und Eröffnen. Mehr können sie nicht machen, Einfluss haben sie auch keinen.


    Etwa 2 Stunden Später hat mich dann eine Juristin Kontaktiert. Mit welcher ich etwa ein 1 Stündiges Telefon Gespräch hatte. Sie hat mir ihre E-Mail-Adresse gegeben. Damit ich ihr mal die Kündigung und die Einforderung zusenden kann. Sie diese anschauen kann und korrigieren kann. Ebenso habe ich hier den Arbeitsvertrag und die Aktuellen AABs vom 2021 (35 A4 Seiten) gesendet. Sie wird sich am Montagnachmittag wieder melden. Wenn sie die Dokumente angesehen hat und überprüft hat. Sie meint nur. Wir sollen es erst mit der Rückforderung versuchen. Und zwar 5 Jahre zurück. Weiter zurück geht nicht. Da ab 5 Jahren der Lohn verjährt ist und somit nicht rückwirken eingefordert werden kann. Respektive in meinem Fall die Nachtarbeitszulagen. Diese Zulagen betrag insgesamt bis 2017 zurück CHF 2140.00.


    Ebenso will sie schauen das sie, irgendwie in dasselbe schreiben auch das mit dem Arbeitsplan schreiben kann. Welcher jeweils 7 Tage im Voraus für die nächsten 14 Tage mir in Papierform abgegeben wird und dann für die 14 Tage verbindlich ist.


    Sollte dies nicht fruchten. Respektive nichts bringen und die Firma sich quer stellen. Sollte die Firma mir dann umgehend Kündigen. Wird beim zuständigen Arbeitsgericht das Verfahren eingeleitet und ein Richter oder Richterin muss dann entscheiden.


    Sollte die Firma nicht kündigen. Erfolgt dann die Ausserordentliche Kündigung auf das aktuelle Monatsende. Und umgehend wird beim zuständigen Arbeitsgericht das Verfahren eingeleitet und ein Richter oder Richterin muss dann entscheiden.


    Das ist mal der grobe Ablauf. Ob das auch so zutreffen wird. Wisse sie jetzt nicht. Dies sehen wir dann wenn es soweit ist. Meine die Juristin.

  • ET44C4


    :thumbup:

    Ich finde es richtig, dass sie hier nicht locker lassen.

    Obwohl ich der Ansicht bin, dass es für sie das Beste ist, wenn sie sich darauf konzentrieren eine andere Stelle zu finden, wo sie anständig behandelt werden.

    Doch in diesem Fall stelle ich jetzt mal das "Bonmot" auf den Kopf und sage:

    Reden ist Gold und Schweigen ist Silber.

    Bitte halten sie uns ( Forum) weiter auf dem Laufenden.

    ( eine moralische Unterstützung meinerseits können sie erwarten).

  • Beitrag von damiens ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Ich habe jetzt einen Anwalt für Arbeitsrecht gefunden der mir da HILFT. Hatte bis jetzt zwei Telefonate mit ihm und habe ihm die aktuellen AAB vom 2021 und 2017 gesendet und den Arbeitsvertrag. Sowie die Auflistung der Nacht Einsätze. Von den letzten 5 Jahren. Welches einen Gesamtbetrag von ca. CHF 2000 ergibt. Die sie nicht Ausbezahlt haben. Pro Einsatz müssen sie laut den AAB vom 2021 unter «(D Übrige Zulagen),3. Variable Spesen: Nachtentschädigung in der Zeit von 22.00 bis 05.00 Uhr (*) (gilt für Nachtfahrten), je Einsatz, CHF 40.00, (*) Diese Entschädigungen haben Lohncharakter und sind im Lohnausweis als Bruttolohn auszuweisen.»



    Ebenso Hilft er mir. Das es endlich einen Arbeitsplan gibt. Der jeweils 1 Woche im Voraus abgegeben wird und für die nächsten 2 Wochen verbindlich ist. Ebenso will er erreichen das sie Nachträglich eine Abruf Entschädigung auszahlen.



    Er meint auch. Das Notfalls das Arbeitsgericht das Sagen hat und die macht Wörter spricht.



    Von der Coop Rechtsschutz habe ich die kosten Gutsprache von CHF 1000. Ebenso hat dies der Anwalt direkt von der Coop Rechtsschutz mitgeteilt bekommen. Sollte es teurer werden, werde ich wohl den Rest selbst bezahlen.



    Morgen treffe ich mich mit dem Anwalt. Da er bis dann alle gesendeten Dokumente durchgesehen hat und ein Einforderungsschreiben inkl. Abruf und Arbeitsplan Vorbereitet hat. Abgeleitet von meinem Muster Einforderungsschreiben. Und wie ich weiter vorgehen muss.