Sozialamt zieht höhere Krankenkassenbetrag trotz voller Zahlung der EL vom Grundbedarf ab

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  • Guten Tag


    Meine Frau bezieht rückwirkend seit Oktober 2020 IV und EL zu je 50%. Da diese Leistungen tiefer sind als das Existenzminimum der Sozialhilfe erhält sie Fr. 285.-/Monat vom Sozialamt. Da ihre Krankenkassenprämie bei der Helsana höher ist als die günstigste wurden ihr jeweils Fr. 29.40 pro Monat vom Grundbedarf abgezogen. Die EL hat nun rückwirkend den Helsana-Betrag ans Sozialamt vergütet und macht dies auch künftig, trotzdem zieht das Sozialamt mit folgender Begründung nach wie vor die Differenz (nun Fr. 40.-) ab:


    "Da Ihre IV und EL Einnahmen nicht existenzsichernd sind und Sie somit nicht beim Sozialamt abgemeldet werden können, bleiben auch die Abzüge von der Krankenkasse erhalten – trotz der EL Pauschale/Einnahme von Fr. 442.-."


    Ist dies rechtens? Kann sie dagegen Einsprache erheben? Gibt es rechtliche Grundlagen oder Präsidenzfälle?


    Vielen Dank für Ihre Antwort und freundliche Grüsse,


    Freddie

  • Ich empfehle Ihnen sich durch die Unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht (UFS) kostenlos telefonisch beraten zu lassen. Es hängt davon ab, ob das kantonale Sozialhilfegesetz Ihres Kantons bzw. die kantonale Sozialhilfeverordnung Ihres Kantons vorsehen, dass nur die Prämie für die günstigste oder für eine günstigere Grundversicherung als Ausgabe anerkannt werden muss und ob eine höhere Prämie bis zum Ende des nächsten Kündigungstermin für einen Wechsel der Krankenkasse anerkannt werden muss und man Sie vorher auffordern muss sich eine günstigere Krankenkasse zu suchen. Wird auf der Verfügung über den Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) eine Einnahme aus einer hypothetischen Erwerbstätigkeit angerechnet, weil der Invaliditätsgrad unter 70 Prozent ist und deshalb kein Anspruch auf eine ganze Rente der IV sondern nur auf eine Teilrente besteht oder wird eine hypothetische Einnahme aus Vermögen auf das verzichtet wurde angerechnet? Oder reichen die IV und die EL nicht weil die Miete und Nebenkosten über dem bei der Berechnung der EL anerkannten maximalen Betrag sind?