IV Berechnung

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  • Guten Tag zusammen!


    Ich hoffe, jemand kann mir bei meinem Problem helfen.


    Durch meine psychische Erkrankung, habe ich eine IV Rente von 54% zugesprochen bekommen.


    (Siehe Berechnung im Anhang)


    Bedeutet das also, ich darf Maximum 2345 Franken Brutto verdienen inklusiv 13x Monatsgehalt, nehme ich an? Zurzeit arbeite ich in einem 50% Pensum und verdiene 2.300 Brutto im Monat.



    Wie ist es aber, wenn ich mich "fit" fühle z.B für einen 80% Pensumjob? Mit gleichen Gehaltsvorgaben. Zurzeit wären das (4.600 Brutto) mit 100% Pensum.

    Wird dann meine Rente gestrichen? Verdiene ich dann immer noch gleichviel?


    Danke
    LG

  • 59fifty


    sie haben einen invaliditaetsgrad von 54% und bekommen dafuer eine viertels, halbe, dreiviertel oder volle rente. das heisst, dass sie zu 46% arbeitsfähig sind.

    ich bin nicht sicher ob die höhe des einkommens ihre rente schmälern wird. ich meinte nein, wobei ich mich hier zu wenig auskenne. fragen sie die iv stelle, die können ihnen dies beantworten.


    wenn sie mehr als 60% arbeitsfähig sind, verlieren sie den rentenanspruch. natürlich müssen sie fuer eine bestimmte zeit mehr als 60% arbeiten können, damit gesichert ist, dass sie 'nicht mehr' invalid sind. auch das beantwortet ihnen die iv stelle im detail.


    alternativ finden sie informationen auf https://www.ahv-iv.ch/de.