Kündigung in Probezeit nach Unfall - Wer zahlt...?

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

  • Hallo liebe Community



    Um einen neuen Job im Stundenlohn anzutreten habe ich meine vorherige Arbeitsstelle selbst gekündigt

    und beim neuen Arbeitgeber auf Stundenbasis angefangen.

    Im Arbeitsvertrag wurde kein fixes Stundenpensum vereinbart, mündlich aber 60% festgehalten.


    Nun hatte ich nach ca. 1 Monat Arbeitszeit unerwartet einen Unfall und musste mich krank schreiben lassen.

    Der Arbeitgeber hat darauf mit einer Kündigung zum 02.02.22 reagiert.

    Die Kündigung habe ich uneingeschrieben erhalten.

    Nach direkter und mehrfacher Kontaktaufnahme beim Eintreten des Unfalls zu meinem Vorgesetzten

    war es mir nicht möglich eine Schadensnummer

    oder die entsprechende Unfallversicherung des Arbeitgebers zu erhalten.

    Er reagierte nicht auf Anrufe oder Nachrichten, worauf ich dann anstatt dessen drei Tage später die Kündigung im Briefkasten hatte.

    Ich habe dann anschliessend direkt mit dem HR Kontakt aufgenommen wo mein Vorfall nicht bekannt war,

    aber die Kündigung schon.

    Nun liegt mir die Unfallversicherung des Arbeitgebers vor und ich habe alle entsprechenden Daten/Atteste und Formulare eingereicht.

    Dies zur eingetretenen Situation. . .


    Da mein Arbeitsvertrag sich im Stundenlohn ohne schriftlich angegebenes Pensum verläuft

    (dieser aber wie erwähnt nachweisbar mündlich auf 60% verläuft)

    sich meine Krankschreibung wegen des Unfalls länger hinaus ziehen wird,

    weil es ein gravierender Unfall war ergeben sich nun für mich einige Fragen,

    bei denen ich hoffe das Ihr mir weiter helfen könnt:


    "Wenn kein Pensum im Vertrag festgehalten wurde, allerdings schon Einsatztage zugewiesen -

    werden diese bis zur Kündigung bezahlt..?!"

    (Nach meinen Recherchen - Ab dem 3. Tag zu 80% - ist das richtig...?!)"


    "Wenn die Unfallmeldung/Krankschreibung über den Kündigungszeitpunkt/ Datum hinaus läuft

    greift dann trotzdem noch die Taggeldversicherung des Arbeitgebers, da der Unfall ja vor der Kündigung passiert ist..!?"


    "Wenn ja - Wie lange wird die Taggeldversicherung fortgesetzt..? - Bis Ende Krankschreibung..?

    oder ist mit Kündigungsdatum jede Pflicht des Arbeitgebers erloschen..?!"


    "Wenn Ja - wird eine anteilige Lohnfortzahlung bestehen"


    "Wenn Nein - Wer kommt anschliessend für die Weiterbehandlungskosten auf..?"


    ich hoffe sehr ihr könnt mir weiter helfen


    BESTE GRüSSE


    MAX <3

  • Eine ausführlichere Antwort überlasse ich jenen Usern, die von der Materie mehr verstehen als ich. Vorerst aber Folgendes:

    Für die Leistungspflicht der Taggeldversicherung sind die Versicherungspolice und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen massgebend. Ohne die entsprechenden Bestimmungen gemäss Versicherungsvertrag mit dem Arbeitgeber zu kennen, wird es schwierig sein, die Fragen zur Lohnfortzahlungspflicht zu beantworten (insbesondere ob eine solche überhaupt besteht, denn gemäss Gesetz tritt diese erst ein, wenn das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat). Ferner müsste man selbstverständlich auch wissen, was im Arbeitsvertrag diesebezüglich steht. Schliesslich habe ich aufgrund der letzten Frage den Eindruck, dass Sie die Versicherungsleistungen für Taggeld einerseits und Heilungskosten andererseits durcheinander bringen.

  • MaxMuster.22


    Sirio hat bereits auf ganz wesentliche Grundlagen hingewiesen.

    Es ist recht offensichtlich, dass ihnen der Unterschied von Taggeldversicherung und Heilungskosten-Versicherung nicht so ganz klar ist.

    In jedem Fall ist hier aber relevant, was genau in ihrem Arbeitsvertrag steht. Und hier steht offenbar nicht alles geschrieben...

    Ausserdem müssen sie das Thema Kündigung und Versicherung etwas voneinander trennen.

    Eine Kündigung hat nur beschränkten Einfluss auf die Versicherungsleistungen.

    Da ihr Unfall sich während einem Anstellungsverhältnis ereignet hat, sind hier die Versicherungsbestimmungen massgebend, die im Versicherungsvertrag ihres Arbeitgebers stehen. Und dieser muss den gesetzlichen Mindestanforderungen genügen.


    Bitte teilen sie mit, was im Arbeitsvertrag bezüglich der Unfallversicherung steht. Sonst kann ihnen hier im Forum niemand eine schlüssige Antwort auf ihre Fragen geben.


    PS: Es gibt in diesem Forum nicht gerade viele, welche sich in der Materie besser auskennen als Sirio...

  • Vielleicht noch dies: Die Frage der Übernahme der Behandlungs-/Heilungskosten ist unabhängig von der Kündigung wie auch von den Taggeldleistungen. Bei einem Unfall sind die Heilungskosten durch denjenigen Versicherer zu übernehmen, bei welchem der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfalls versichert war. Für diese Kosten hat also die Heilungskosten-Unfallversicherung des Arbeitgebers aufzukommen, selbst wenn sich die Behandlung über Monate oder - bei Spätfolgen - gar Jahre hinziehen sollte.

  • MaxMuster.22


    Der neue Hinweis von Sirio ist ebenfalls richtig.

    Fraglich ist, ob sie beim Arbeitgeber überhaupt für einen Lohnausfall versichert sind. Und falls ja, dann wie genau.


    Ausserdem ist noch eine Frage, welche Versicherung für die Heilungskosten zuständig ist.

    War es ein Berufsunfall, oder zumindest auf dem Arbeitsweg? Dann ist die Berufsunfallversicherung zuständig.

    Falls es ein Nichtberufsunfall war, ist hier nicht einmal sicher, dass sie hier überhaupt versichert sind.

  • MaxMuster.22


    Was Sirio schreibt, dürfte heute so richtig sein.

    ( War aber nicht immer so).

    Meine Kenntnisse in der Materie sind veraltet und ich kann sie nur darauf hinweisen, auf was sie allenfalls achten sollen. Eine detaillierte Beratung kann ich ihnen nicht geben.

    (Allerdings habe ich gerade noch Zweifel, ob es wirklich nur für Personen, die mehr als Acht Stunden pro Woche arbeiten zwingend vorgeschrieben ist, dass sie auch für NBU über den Arbeitgeber versichert sein müssen. Für BU ist das aber sicher der Fall.

    Bevor ich hier etwas behaupte muss ich zuerst mal etwas nachprüfen).


    Nachtrag:

    Sicher ist auch, dass bei weniger als Acht Stunden pro Woche der Arbeitgeber nicht unbedingt eine Unfallversicherung abschliessen muss. Bei einem lange dauernden Arbeitsverhältnis kommt der AG aber in die Lohnfortzahlungspflicht. So wie es von Sirio im ersten Beitrag schon erwähnt wurde.

    In ihrem Fall, wo zumindest mündlich ein 60% Pensum vereinbart wurde, dürften allerdings die Angaben von Sirio korrekt sein.

    2 Mal editiert, zuletzt von Transmitter () aus folgendem Grund: 1. Nachtrag 2. Korrektur : versehentlich weniger statt mehr geschrieben...

  • MaxMuster.22

    Die Angaben von Sirio sind korrekt!

    Wenn sie mehr als 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten, müssen sie vom AG zwingend für BU und NBU versichert sein.

    Die von mir angedeutete mögliche Versicherungslücke kann es bei Personen geben, welche zwar mehr als 8 Stunden die Woche, aber nicht beim selben Arbeitgeber arbeiten.

  • MaxMuster.22


    Noch ein Nachtrag.

    Aus der Versicherungspflicht für Unfall ergibt sich auch eine Versicherungspflicht für Erwerbsausfall. Die Versicherung muss erst ab dem dritten Tag bezahlen.

    Vertraglich kann aber festgelegt werden, dass bereits ab erstem Tag der Arbeitgeber die Lohnzahlung übernimmt. Meines Wissens kann die Versicherung auch so abgeschlossen werden, dass die Versicherung schon ab dem ersten Tag bezahlt. Mit entsprechend viel höheren Prämien...

    Beim Krankentaggeld ist der Spielraum grösser. Hier gibt es keine gesetzliche Versicherungspflicht für den Lohnausfall.

    Aber bei lang dauernder Krankheit und schon länger bestehendem Arbeitsverhältnis kann der Arbeitgeber in eine Lohnfortzahlungspflicht kommen.


    Für ihren Fall ist relevant, was in den Versicherungsbestimmungen ihrer Versicherung steht.

    Grundsätzlich ist ihr Anspruch auf Versicherungsleistung 80% des zuvor erarbeiteten Verdienstes. Und die Versicherung wird hier wohl darauf abstellen, welchen Verdienst sie bisher in der Probezeit hatten.

    Mündliche Abmachungen auf mögliches künftiges Pensum werden hier vermutlich nicht berücksichtigt werden. Doch hier geht es dann in die Details, wo ich ihnen wirklich keinen Rat mehr geben kann.