Hallo liebe Community
Um einen neuen Job im Stundenlohn anzutreten habe ich meine vorherige Arbeitsstelle selbst gekündigt
und beim neuen Arbeitgeber auf Stundenbasis angefangen.
Im Arbeitsvertrag wurde kein fixes Stundenpensum vereinbart, mündlich aber 60% festgehalten.
Nun hatte ich nach ca. 1 Monat Arbeitszeit unerwartet einen Unfall und musste mich krank schreiben lassen.
Der Arbeitgeber hat darauf mit einer Kündigung zum 02.02.22 reagiert.
Die Kündigung habe ich uneingeschrieben erhalten.
Nach direkter und mehrfacher Kontaktaufnahme beim Eintreten des Unfalls zu meinem Vorgesetzten
war es mir nicht möglich eine Schadensnummer
oder die entsprechende Unfallversicherung des Arbeitgebers zu erhalten.
Er reagierte nicht auf Anrufe oder Nachrichten, worauf ich dann anstatt dessen drei Tage später die Kündigung im Briefkasten hatte.
Ich habe dann anschliessend direkt mit dem HR Kontakt aufgenommen wo mein Vorfall nicht bekannt war,
aber die Kündigung schon.
Nun liegt mir die Unfallversicherung des Arbeitgebers vor und ich habe alle entsprechenden Daten/Atteste und Formulare eingereicht.
Dies zur eingetretenen Situation. . .
Da mein Arbeitsvertrag sich im Stundenlohn ohne schriftlich angegebenes Pensum verläuft
(dieser aber wie erwähnt nachweisbar mündlich auf 60% verläuft)
sich meine Krankschreibung wegen des Unfalls länger hinaus ziehen wird,
weil es ein gravierender Unfall war ergeben sich nun für mich einige Fragen,
bei denen ich hoffe das Ihr mir weiter helfen könnt:
"Wenn kein Pensum im Vertrag festgehalten wurde, allerdings schon Einsatztage zugewiesen -
werden diese bis zur Kündigung bezahlt..?!"
(Nach meinen Recherchen - Ab dem 3. Tag zu 80% - ist das richtig...?!)"
"Wenn die Unfallmeldung/Krankschreibung über den Kündigungszeitpunkt/ Datum hinaus läuft
greift dann trotzdem noch die Taggeldversicherung des Arbeitgebers, da der Unfall ja vor der Kündigung passiert ist..!?"
"Wenn ja - Wie lange wird die Taggeldversicherung fortgesetzt..? - Bis Ende Krankschreibung..?
oder ist mit Kündigungsdatum jede Pflicht des Arbeitgebers erloschen..?!"
"Wenn Ja - wird eine anteilige Lohnfortzahlung bestehen"
"Wenn Nein - Wer kommt anschliessend für die Weiterbehandlungskosten auf..?"
ich hoffe sehr ihr könnt mir weiter helfen
BESTE GRüSSE
MAX