Kann man in der Schweiz heiraten / Kinder kriegen, ohne das Risiko, sich zu ruinieren?
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Mir fehlt bei dieser Diskussion die Bedürfnisse der Kinder. Die haben nämlich Anspruch auf Kontakt zu beiden Eltern.
Selbstverständlich. Von etwas anderem war ja meinerseits auch nie die Rede. Die (ohnehin juristisch niemals durchsetzbare) Idee von der Frau, die das Land mit dem Kind verlassen muss, kam nicht von mir, käme mir nie in den Sinn und ist auch nicht in meinem Sinne.
Die Problematik die mich beschäftigt, ist wie gesagt, ob das Risiko der Zeugung überhaupt eingegangen werden kann, unter dem Gesichtspunkt, dass man ab dem Moment der Zeugung eben ein riesiges finanzielles Risiko trägt, das man selber nicht mehr in der Hand hat.
Denn man kann ja auch eine einseitige Scheidung nicht verhindern und die Frage wieso es zur Scheidung kam hat offenbar in der heutigen Rechtssprechung - man korrigiere mich falls ich falsch liege - keinerlei Einfluss auf die finanziellen Konsequenzen der Scheidung.
Mit anderen Worten: Die Ehefrau kann einem bei Vorliegen eines positiven Schwangerschaftstests den Laufpass geben und dann zahlt man(n) - und zwar nicht nur fürs Kind.
Mit diesem Szenario will ich übrigens keinesfalls den Eindruck erwecken, dass an Scheidungen etc. immer die Frauen schuld seien etc. - es wird sicher mehr als genug Fälle geben, in denen die Männer ihre Frauen sitzengelassen haben.
Aber was ich selber als Mann tue und entscheide, das habe ich ja in der Hand. Sollte ich Frau und Kind sitzen lassen, dann hätte ich mich auch nicht über allfällige finanzielle Konsequenzen meines Handelns zu beschweren, das ist klar.
Das Szenario welches mir Sorgen bereitet ist aber jenes, das ich nicht beeinflussen kann. Also ein Beziehungsende, das von der Frau "entschieden" wird. Da treten die finanziellen Konsequenzen genauso ein, ohne dass ich irgend etwas dagegen tun oder mitentscheiden kann. So zumindest mein Kenntnisstand.
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Ich bin sehr froh darüber, dass sich Niva an der Diskussion beteiligt.
Tatsächlich ist mir ihre Geschichte jüngeren Datums auch quergelegen, weil sie sich mit meinen Kenntnissen widerspricht.
Niva hat hier dargelegt, wie die heute geltenden Gesetze sind und nach welchen Kriterien die Gerichte entscheiden müssen. Und das aktuell geltende Kindsrecht setzt hier die Messlatte doch recht hoch an.
Doch das geltende Gesetz und der Usus der Auslegung sind nicht immer identisch. Dennoch kann ein Gericht nicht wesentlich vom Gesetzestext abweichen. Andernfalls könnte das Urteil mit guten Erfolgsaussichten auch angefochten werden.
Bei der von ihnen erwähnten Geschichte gibt es vielleicht auch Umstände, von denen sie nichts wissen.
Ich bin auch der Ansicht von Niva, dass in dieser Diskussion das Thema Kindsrecht und Kindswohl noch zu wenig zur Sprache gekommen ist. Aber die eigentliche Kernfrage lautete ja anders.
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Fachspezialisten sind fast überall gesucht und haben im allgemeinen keine wesentlichen Probleme, um eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung zu bekommen.
Probleme haben da vor Allem die "Unqualifizierten".
Und hier ist noch ein Frage was denn "unqualifiziert" genau bedeutet.
Unqualifziert kann auch Jemand mit Hochschulabschluss sein, wenn sein Diplom in der Schweiz nicht anerkannt wird.
Kann aber auch umgekehrt so sein. Nämlich dass ein "Schweizer Lehrbrief" in anderen Ländern nicht anerkannt wird.
Mir sind da auch schon so Geschichten untergekommen....
Wäre ich nicht noch etwas persönlich in das Bürotheater involviert gewesen, würde ich glatt behaupten, ich hätte bloss schlecht geträumt.... Hier kein Grins.
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Zu meiner vorsorglichen Verteidigung muss ich hier aber noch sagen, dass Heirat gar kein Thema war.
Und dass dies allenfalls sowohl von mir, wie auch Anderen, so schlicht überlesen wurde...
Und bei den Paaren, wo das ein Thema war, müsste ich jetzt auch zuerst mal nachfragen, wo sie geheiratet haben.
Bei den Paaren mit Partnern aus Drittstaaten, die in der Schweiz geheiratet haben, weiss ich, dass die Partner schon eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung hatten.
Also keine "Touristen" waren.
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Das ist jetzt eine ganz persönliche Ansicht.
Tourist oder Heirat?
Man ist zwar dazu verpflichtet die Wahrheit auf dem Formular anzugeben. Doch Heiraten ist nun mal das Letzte, was ich als Reisegrund schreiben würde.
Und hier muss ich mal ganz klar festhalten, dass jemand der einen möglichen Lebenspartner zum ersten mal in die Schweiz holt und hier als einzigen Grund die Heirat angibt .. der ist zwar für alles offen... aber sicher nicht mehr ganz dicht!
Das fängt schon damit an, dass man bevor man Hals über Kopf heiratet und Kinder zeugt, sich zuerst einmal darüber klar werden sollte, ob die Partnerschaft tragfähig ist und ob sich der Partner in der Schweiz auch einleben kann. Sonst ist die Ehe wohl schon bald wieder Geschichte....
Anders ausgedrückt, rate ich einer Person, die sich wie peon mit dem Gedanken trägt mit einer Partenerin aus einem Drittstaat und möglicherweise sehr anderem kulturellen Hintergrund dringend an die mögliche Partnerin zuerst ein paar mal ferienhalber in die Schweiz zu holen. Und das ohne Flitterwochenartige Sight- Seeing-Tour durch die Schweiz. Sondern mal etwas den ganz nüchternen Alltag zu üben....
Und hier fängt es dann auch schon an..... Partnerin sollte sich dann mal etwas Gedanken machen, was er / sie zum Haushaltsbudget beitragen kann. Deutschkurs? Sonstige Ausbildung. Job als Hilfsarbeiter/ In?
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Ich bin noch nicht fertig mit meinen Recherchen zum Visumsantrag.
Auf dem Antrag selbst ist da nichts zu finden. Auf der Website des Bundesamts für Migration steht jede Menge... nur das was ich gerade suche, habe ich bis jetzt nicht gefunden. Und auf der kleinen Wegleitung für Anfänger auf ch.ch auch nicht.
Meiner Ansicht nach wäre ein solches "Heiratsverbot" rechtswidrig.
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Das Thema mit dem Heiratsverbot werde ich heute wohl nicht mehr schlüssig klären können...
Vielleicht kennt sich jemand Anderes im Forum damit noch konkret aus und kann entsprechende Hinweise liefern.
Ich möchte mich lieber wieder etwas dem eigentlichen Kernthema dieses Threads zuwenden. Und schliesse damit auch etwas den Bogen zu meinem letzten Beitrag.
Eine Familie zu gründen muss man sich als Kleingeldverdiener in der Schweiz tatsächlich gut überlegen.
Denn Kinder gross zu ziehen, ist ein Luxus den man sich zuerst mal verdienen muss. Und ich finde es richtig, wenn man sich zuerst mal etwas Gedanken dazu macht, ob man sich das leisten kann und will. Und welche Risiken damit verbunden sind.
Dass sich peon diese Gedanken macht, bevor er sich Hals über Kopf in etwas hineinstürzt, kann ich nur begrüssen.
Dass er sich auch noch Gedanken dazu macht, wie sich die gegenwärtige Entwicklung der gesamten Gesellschaft präsentiert, wenn sich der Mittelstand kaum noch das Risiko leisten kann Kinder zu zeugen, zeigt das, dass er auch ein Verständnis für komplexe Sachverhalte hat.
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Es gibt ja zwei Möglichkeiten - entweder hier heiraten oder im Heimatland der Partnerin. Bei beiden ist der sofortige Verbleib resp. die Einreise in die Schweiz nicht automatisch möglich. Es muss ein Familiennachzug beantragt werden, dies dauert durchaus einige Wochen bis Monate.
Und falls die Partnerin in die Schweiz eingeladen wird bedarf es einer Kranken- und Unfallversicherung, diese kann oft im Heimatland wesentlich günstiger abgeschlossen werden. Zudem verpflichtet sich der Einladende für weiter Unkosten bis zu 30'000 CHF aufzukommen, falls diese entstünden.
Organisiert man die Hochzeit in der Schweiz auf z.Bsp. einige Tage nach der eigentlich angegebenen Rückreise und überzieht man das Visum gibt es eine Geldbusse sowie Verzeihung wegen illegaler Beherbergung einer Ausländern, dies kostet wiederum viele Hundert CHF.
Wichtig: das Gesuch um Familiennachzug kann auch abgelehnt werden, falls triftige Gründe wie ein extremer Altersunterschied, wenig bis keine Gemeinsamkeiten etc. erkennbar sind.
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Danke, dass sie sich auch an der Diskussion beteiligen.
Wichtig: das Gesuch um Familiennachzug kann auch abgelehnt werden, falls triftige Gründe wie ein extremer Altersunterschied, wenig bis keine Gemeinsamkeiten etc. erkennbar sind.
Das ist richtig.
Die Gründe müssen aber sehr triftig sein.
Aber machtgeile Bürokraten im kantonalen Amt für Migration können hier sehr mühsam werden.
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Um eine befreundete Frau ferienhalber in die Schweiz zu bringen.. für 2.5 Monate... musste ich das Touristenvisum vom kantonalen Amt für Migration bewilligen lassen. Und das direkt auf dem Amt. Über die Botschaft im anderen Land kann man das nicht.
Beim Ausfüllen des Antrags für die Bewilligung des kantonalen Amtes muss man die Erklärung unterzeichnen, dass das Amt sämtliche Auskünfte einholen kann die notwendig sind.... ( Was immer notwendig denn heissen soll).
Kurz und spitz ausgedrückt: Man muss einen Blancoschein unterzeichnen, um in sämtliche private Daten Einblick zu geben.
Noch spitzer ausgedrückt: Datenschutz wird zur Farce.
Man wird als Gastgeber behandelt wie ein Schwerverbrecher, nur weil man eine befreundete Person mal ferienhalber in die Schweiz einladen will.
Vorgängig muss man aber schon mal Kostengarantie für Lebensunterhalt, Rückflugticket, Reiseversicherung mit ausreichender Deckung von Mindestens 30`000 CHF und dazu noch weitere 30`000 CHF für zusätzlich mögliche Kosten mit Bankauszug nachweisen.
Im Gegenzug haben sie dann keine Garantie dafür, dass das Gesuch auch bewilligt wird.
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Von der anderen Seite her betrachtet, trotz aller Bemühungen gibt es immer noch einen Heiratsmarkt. In der Schweiz Lebende mit entsprechenden Niederlassungsbewilligungen kriegen Angebote Ausländer/innen zu heiraten. Die offerierten "Prämien" liegen bei 30-50'000 CHF. Mir selbst ist eine jüngere Frau bekannt die bereits einige Jahre hier lebt mit Bewilligung C, der mehrmals über einen flüchtig Bekannten "Ehemänner" vorgeschlagen wurden. Es geht hier rein um die Papiere, zusammenleben müsse man nicht. Vermutlich würde man sich genau Zweimal sehen - einmal beim Standesamt und das zweite Mal wenn es um den Erhalt der Niederlassungsbewilligung geht.
So werden auch Landsmannes und -frauen ins Land geholt, das rigorose Verschärfen der Anforderungen eigens Behörden kann ich deshalb durchaus nachvollziehen.
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Meine Heirat im Heimatland meiner Frau war mit relativ wenig Bürokratie verbunden.
Aber Strafregisterauszug von dort und der Schweiz, sowie beglaubigte Übersetzung der Zivilstandsdokumente waren nötig.
Meine Frau und die gemeinsamen Kinder waren noch nie in der Schweiz. Es gab zwar mal eine Situation, wo wir uns überlegten, vorübergehend (wieder) in die Schweiz zu ziehen, aber meiner Frau hat es mit der Bürokratie sehr schnell ausgehängt. Danach war das Thema vom Tisch.
Kann mir auch nicht vorstellen, dass sie sich in der Schweiz wohl fühlen würde. Damit meine ich, hier zu leben. Aber einfach mal eine Ferienreise, um die Naturschönheiten etc. etwas kennen zu lernen, würde ihr sicher Gefallen.
Aber den typisch schweizerischen Alltag berufstätiger Eltern in der Stadtwohnung etc. macht die keine drei Monate lang mit.
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Das ist leider schon so, dass es diesen Heiratsmarkt noch gibt. Und dass dies unterbunden werden soll, ist auch richtig.
Unter den Verschärfungen leiden aber diejenigen Paare am Meisten welche in redlicher Absicht und aus Liebe heiraten und zusammenleben wollen.
Wegen den illegalen Scheinehen etc. geraten die Ehrlichen praktisch unter Generalverdacht.
Und das wird von rechtslibertären und nationalistischen Gruppen auch regelrecht geschürt. Derartige Stimmen kann man auch in diesem Forum lesen.
Manchmal fühle ich mich mit meiner etwas mehr weltoffenen Gesinnung schon als "Ausländer" in der Schweiz. Und auch schon bevor ich mit einer Ausländerin verheiratet war.