Die Zahl von Migranten, welche mit Scheinehen in die Schweiz kommen, oder es zumindest versuchen, ist relativ klein.
Es ist aber sicher richtig, dass man das versucht so gut wie möglich zu verhindern. Denn diese Migranten haben von Anfang an keine redlichen Absichten.
Es gibt aber noch ganz andere Wege, wie solche potenziell kriminellen Personen in die Schweiz kommen können. Und in der Regel auch unentdeckt bleiben....Bis man sie bei ihren kriminellen Machenschaften erwischt.
Ein weiteres Thema ist das Rotlichtmillieu.... (Zu diesem Thema sollte man aber gleich einen separaten Thread eröffnen).
Da es hier um das Thema Heirat mit Ausländern aus Drittstaaten geht, schreibe ich kurz noch eine Geschichte aus meinem persönlichen Umfeld.
An alter und guter Freund machte die Bekanntschaft mit einer "Künstlerin".... Was immer der Begriff "Künstlerin" denn so alles beinhaltet.....
Jedenfalls verstand er sich gut mit dieser Künstlerin. Und als ihr Arbeitsvisum ablief, heiratete er sie. Damit sie nicht zurück muss.
Hier kann man noch unterstellen, es sei eine Zweckehe....
Jedenfalls leben die Zwei seit vielen Jahren zusammen. Und sind glücklich miteinander. Soweit ich das sehen kann.
Die Frau spricht in der Zwischenzeit fliessend Deutsch und hat einen Berufsabschluss als Arztgehilfin. Und verdient damit ihr eigenes Geld. Ist also finanziell unabhängig vom Ehemann.
Dem heutigen Ehemann ging es nicht gerade gut, als er seine heutige Ehefrau kennenlernte. (Nicht wirtschaftlich. Da war alles im Grünen). Im Freundeskreis sind wir uns einig darüber, dass es wohl sein grösstes Glück war, diese " Künstlerin" kennnengelernt zu haben.
Und jetzt muss ich vielleicht noch erklären, was der Begriff "Künstlerin" genau bedeutet. Das ist der Begriff für eine Berufskategorie mit der man eine Aufenthaltserlaubnis von beschränkter Dauer, sowie eine Arbeitserlaubnis bekommt.
Vordergründig war sie also "Ballettänzerin" in einem Striptease-Lokal, während die Hauptarbeit im "Gästezimmer" erledigt wurde...