Steuern/Steuererklärung

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  • Hallo


    Ich habe diese Tage freundlicherweise die Steuerklärungsformulare des Kantons zugeschickt bekommen :) und mich bereits auf der Seite des Kantons mit der Eingabe der Daten beschäftigt. Hier hätte ich nun 2 konkrete Fragen - vielleicht kann sie mir jemand beantworten ?


    1.) Mein Junior geht in eine anderen Kanton ins Gymnasium und hat hierfür ein öV Abo - wo kann ich dieses in Abzug bringen ? Bei den Erwachsenen mit Erwerbseinkommen ist dieser Punkt ja gleich nach Angabe des Nettoeinkommens. Wo ist dieser für Kinder ohne Erwerbseinkommen ?

    2.) Auswärtige Verpflegung an der Schule, gibt es hier einen jährlichen Pauschalbetrag oder irgendwie die Anzahl Schultage mal den Preis des günstigsten Gerichtes oder müsste man wirklich über einige Hundert Quittungen gehen ? Wo würde das überhaupt eingetragen ?


    Besten Dank zum voraus für Tipps


    Grüsse

    Peter

  • peter_69

    Ja, ja ... der Kanton Solothurn.

    Ich hoffe sie machen sich nicht zuviel daraus... aber meine Frage war rhetorisch... und noch ein kleines etwas Neugierde...

    Ich vermute mal, dass ihr Sohn im Kanton BL ins Gymnasium geht.

    Das Problem ist meines Wissens einfach mal das, dass solche Ausgaben, zumindest in allen mir bekannten Steuerhoheiten, ganz pauschal unter dem Steuerabzug für Kinder zusammengefasst werden.

  • Ich kann für den Kanton Bern sprechen, im Kanton Solothurn wird es sicher ganz ähnlich sein. Die Ausbildungskosten, sofern es sich um eine Erstausbildung handelt, sind bis zu einem bestimmten Höchstbetrag abzugsfähig, und zwar zusätzlich zum Kinderabzug. Hierzu gibt es in der Steuererklärung eine eigene Rubrik. Zu den Ausbildungskosten gehören die Fahrkosten wie auch die Kosten für die auswärtige Verpflegung. Bei Letzterer multiplizieren Sie die Anzahl Schultage mal den Betrag, den der Sohn im Durchschnitt pro Tag ausgibt. Belege dafür brauchen Sie nicht einzureichen, der Betrag muss einfach glaubhaft erscheinen.

  • sirio und peter_69


    Bei ersten Durchlesen des Formulars für die Deklaration und er zugehörigen Wegleitung finde ich beim Kanton Solothurn gerade mal nichts nennenwertes, was meiner vorherigen pauschalisierten Behauptung widerspricht.

    Auf der Seite 24 der Wegleitung wird da zum allgemeinen Kinderabzug noch ein zusätzlicher Abzug bei den Versicherungsabzügen genannt. Der aber nur bei bestimmten Vorausetzungen zum Tragen kommt.

  • Stimmt, für den Kanton Solothurn findet sich keine Möglichkeit zum Abzug der fraglichen Kosten. Wie ich sehe, ist der Kinderabzug erst noch deutlich tiefer als im Kanton Bern (CHF 6'000.- je Kind, Kanton Bern CHF 8'000.-).

    Eine Präzisierung zu meinem obigen Beitrag, bezogen auf den Kanton Bern: Die Kosten für die auswärtige Ausbildung sind bis zu einem bestimmten Höchstbetrag abzugsfähig.

  • mupli


    Meiner Ansicht nach hat sich die CVP ( Heute die Mitte) zwar Familienpolitik gross auf die Fahne geschrieben. Seit Jahrzehnten in dieser Richtung kaum wirklich etwas unternommen. Sondern es dem "Vater Unser" überlassen, das dann schon noch zu richten.

    Auf der politischen Bühne begnügte sich diese Partei mehrheitlich damit das Zünglein an der Waage zu spiele. ....

    Oder mit anderen Worten gesagt: Trittbrettfahrer der anderen Parteien zu sein.

    Wundert mich nicht dass sie viele Wählerstimmen nach rechts und links verloren haben.

    Und in den letzten Jahren auch noch vermehrt an Grün und Grünliberale.


    Persönlich bedauere ich es noch, dass sich die BDP nicht als eigenständige Partei etablierte, sondern sich dann der Mitte anschloss.