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  • Cupcake123


    Ich habe etwas darauf gehofft, dass die Foristin niva hier antworten wird.

    Sie hat eine entsprechende Berufserfahrung und kann ihnen ihre Fragen wohl besser beantworten als ich.


    Ich kann ihnen hier eigentlich nur Hinweise geben, aber keine verlässlichen Auskünfte. Im Zweifelsfall müssen sie sich schon von Rechtsexperten beraten lassen.

    Sie haben geschrieben dass sie geschieden sind. Da wurde im Gerichtsurteil die Alimentenzahlung für die Kinder mit 2`200 CHF festgelegt.

    Und das ist zuerst einmal einfach bindend und die Bringschuld des Vaters.

    Dann habt ihr die mündliche Vereinbarung gemacht, dass er nur 1`500 CHF bezahlen muss, wenn er das eine Kind zu sich in Obhut nimmt.

    Diese Abmachung ist fair. Und wird vom Gericht so wohl auch gestützt werden. Denn das Gericht muss hier zuerst einmal davon ausgehen, dass alle Alimentenberechtigten Kinder gleich behandelt werden.

    Das bedeutet wiederum, dass ihr Exmann hier also zuerst mal keine besonderen Forderungen daraus ableiten kann, dass das Kind in seiner Obhut allenfalls eine besondere Betreuung braucht.

    Dies ist allerdings nicht ganz eindeutig und hier müsste eine Änderung der Zahlungen durch ein Gericht entschieden und angeordnet werden.

    Dazu muss aber der Vater eine Änderungsklage einreichen.

    Normal ist hier aber, dass das Gericht über eine Neue Ansetzung der künftigen Alimente zu entscheiden hat.

    Eine rückwirkende neue Festlegung gibt es meines Wissens nicht. ( Ausser bei Ausnahmen, die in ihrem Fall wohl nicht gegeben sind).

    Ich gehe davon aus, dass die Rückforderung der 38`000 CHF vom Gericht abgelehnt wird.