Arbeitslosenkasse gibt keine Antwort

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  • Hi / Grüezi


    Es sind mehr als drei Monate die ich arbeitslos bin. Ich habe die RAV Anmeldung gemacht und alle nötige Unterlagen an die Arbeitslosenkasse gesendet.


    Nach vielen Anrufe an die Kasse, habe ich herausgefunden, dass der Grund warum ich noch nicht von der Kasse höre (Bestätigung: Taggelder, Einstelltage, etc.), mit meinem vorherigen Arbeitgeber zu tun hat. Das heisst, dass der letzte Arbeitgeber ein offizielles Dokument an die Kasse schicken muss. Ohne dieses Dokument kann die Kasse meine Taggelder nicht richtig berechnen. Das ist was die Kasse mir gesagt hat.


    Die Kasse hat mir drei Mal gefragt, warum ich meinen letzten Job selbsgekündigt habe, 2 Mal das gleiche Dokument gefragt. Ich habe den Eindruck, dass die Kasse den Prozess verlangsamen möchte. Hätte ich die Kasse nicht telefonisch kontaktier, hätte die Kasse keine Mahnung / Erinnerung an den letzten Arbeitgeber gesendet.


    Ich habe das Problem dem RAV gemeldet, aber sie haben gesagt, dass sie mir nicht helfen können (oder vielleicht möchten).


    Ist diese Situation normal? Gibt es eine Behörde an die ich mich wenden kann um diesen Prozess zu beschleunigen?


    Ist das Sozialgericht dafür zuständig, Probleme, die mit der Arbeitslosenkasse zu tun haben?


    Ich freue mich darauf, Feedbacks und Empfehlungen zu hören.


    FG

  • Mir scheint, dass hier das Problem weniger bei der Arbeitslosenkasse als beim ehemaligen Arbeitgeber liegt. Ich kenne die Regelungen im Bereich der Arbeitslosenversicherung nicht im Einzelnen, kann mir aber vorstellen, dass es in erster Linie am Antragsteller selbst liegt, dafür zu sorgen, dass die für die Ausrichtung der Taggelder notwendigen Dokumente vorliegen. Was sagt Ihnen denn der Arbeitgeber, wenn Sie ihn auf die einzureichenden Unterlagen ansprechen? Wenn die Firma weiterhin nicht reagiert, würde ich diese mit eingeschriebenem Brief auffordern, die Unterlagen innert 10 Tagen an die Arbeitslosenkasse zu liefern. Gleichzeitig würde ich sie darauf hinweisen, dass sie dazu gemäss Art. 28 Abs. 1 ATSG und Art. 88 Abs. 1 AVIG gesetzlich verpflichtet ist und sie sich im gegenteiligen Fall gemäss Art. 106 bzw. 107 AVIG strafbar macht (Quelle: Arbeitslosenkasse verweigert Zahlung). Bei Rechtsstreitigkeiten im Bereich der Arbeitslosenversicherung ist grundsätzlich das kantonale Versicherungsgericht zuständig. Ich weiss aber nicht, ob dies auch bei einem Verfahren gegen den Arbeitgeber zutreffen würde. In jedem Fall wäre für Eingaben ans Gericht der Beizug eines Rechtsanwalts oder zumindest einer juristisch versierten Person zu empfehlen.

  • Vielen Dank für Ihren Kommentar Sirio. Sehr hilfreich.


    Ich rede nicht mehr mit meinem letzten Arbeitgeber. Wir hatten einen Streit.


    Ich werde mich an das Sozialversicherung gericht wenden und sie fragen ob sie mir helfen können.


    Es scheint mir, dass die Kasse auch sehr langsam mit der Verarbeitung der Unterlagen ist: ich wurde 2 Mal nach dem gleichem Dokument gefragt. Sie sind auch fast nie erraichbar.


    Ich habe auch gehört, dass SECO in diesen Fällen helfen könnte. Die Kasse sollte teoretisch dem SECO unterstellt sein. Ist das korrekt? würde es sich lohnen auch SECO zu kontaktieren?

  • Stimmt, das SECO als Arbeitsmarktbehörde ist verantwortlich für die Durchführung des Arbeitsvermittlungs- und Arbeitslosenversicherungsgesetzes. Das SECO um einen Tipp bitten, wie in einer Situation wie die Ihrige am besten vorzugehen sei, ist vielleicht nicht die dümmste Idee. Unter https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/seco/Kontakt.html können Fragen schriftlich gestellt werden, ein Anruf an die angegebene Telefonnummer führt aber vermutlich schneller zum Ziel.