Bei der Neueinrichtung von einem Freizügigkeitskonto, ist folgende Frage und Ungewissheit aufgetreten. Vielleicht weiss jemand hier ja Bescheid, darum stelle ich das mal hier rein.
Es geht um die Deklaration in der Steuererklärung bei einem Freizügikeitskonto.
Mir wurde gesagt, dass man Gelder auf einem Freizügigkeitskonto im Kanton Schaffhausen, als Vermögen versteuern muss. So wurde dann dieses Geld auch immer 20 Jahre lang meinem Vermögen angerechnet.
Nun hat mir der Bankmitarbeiter der ZKB, bei einem Gespräch, über die Neueinrichtung der ZKB Freizügikeitskonten, erörtert, dass man Freizügikeitskontogelder im Kanton Zürich nicht angeben müsse. Sprich, Freizügigkeitskontogelder nicht dem Vermögen angerechnet werden / dürfen.
Nun meine Frage: Ist das Kantonal unterschiedlich? Entscheidet jeder Kanton, ob Freizügikeitskontogelder Vermögen sind in der Steuererklärung? Oder gibt es eine nationale Regelung diesbezüglich?
Weil ich im Kanton Schaffhausen schon mehrfach Unrechtbehandlung erfahren habe, vermute ich, dass ich nun auch diesbezüglich wieder Etwas angewendet wurde, was Steuerrechtlich nicht korrekt ist/ war.
Insbesondere hatte das mitunter auch immer Einfluss, dass mir Krankenkassenprämienverbilligung und EL im Kanton Schaffhausen stets verweigert wurden. Anträge abgelehnt wurden, mit der Begründung mein Vermögen wäre zu viel, für KKPrämienverbilligung und EL.
Wenn jemand darüber Bescheid weiss, wäre ich sehr dankbar für Informationen.