Freizügikeitskonto Gelder Versteuern Kantonal oder National geregelt?

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  • Ich konnte mir lange Zeit keinen neuen Computer leisten, oder ein Handy. Arzt und Zahnarzt musste / muss ich Alles mit Abzahlungsverträgen machen. Einfach mal, um meine Situation zu erklären. Auto habe ich logischerweise auch keins. Nur ein Velo / kein EBike. Da ich kein Fäschtlatschimensch bin fällt mir auch der Verzicht auf Ausgang, Ferien, Restaurants usw. nicht schwer. Mir war und ist einfach immer wichtig, nie in Betreibungen rein zu kommen.

  • Ja verstehe, dass es kompliziert ist. Mir ist schon geholfen, wenn ich nun das mit dem Freizügikeitskonto weiss. Werde sehen ob ich da Etwas verändern kann. Und ja ich habe befürchtet, dass es wieder nicht ohne Rechtsanwalt geht. Ist halt dann auch wieder eine Kostenfrage.

  • memo


    Mir war und ist einfach immer wichtig, nie in Betreibungen rein zu kommen.


    Gratuliere!


    Das ist eine sehr gute Voraussetzung dafür, dass ihnen echte Profis auch wirklich helfen können.

    Im Beo-Forum gab es bis vor nicht zu langer Zeit einen User der sich mit der Materie gut auskennt. Leider schreibt der hier seit ein paar Monaten nicht mehr.

  • memo

    Wie ich es schon sagte:

    Bei der nächsten Steuerverfügung machen sie eine Einsprache. Dafür brauchen sie wohl noch keinen Rechtsanwalt.


    Die Begründung für die Einsprache ist dadurch gegeben, dass Freizügigkeitsleistung nichts anderes ist als eine BVG - Leistung. Völlig unabhängig davon auf welchem Konto diese gebucht ist. Und muss steuerlich als BVG- behandelt werden.

    Bei der Berechnung der EL ist aber relevant, welchen Rentenanspruch sie aus BVG/ Freizügigkeit haben. Hier muss das mit eingerechnet werden.

    Für die Prämienverbilligung der KK ist relevant, wie ihr tatsächliches Einkommen etwelcher Art ist.


    Ich hoffe ich habe ihnen hiermit einigermassen die grundlegenden Fragen beantworten können. Und den Anderen Foristen die sich hier engagierten, möchte ich für ihre Mithilfe auch noch danken.


    Warum gibt es ein Problem mit ihrer Liegenschaft?

    Können sie da noch etwas dazu schreiben?

  • Zur Liegenschaft:

    Bin da Mega reingefallen: Habe diese 2001 gekauft sprich übernommen mit Hypothek. In 2003 wurde ein kompletter Baustopp verfügt von Gemeinde und Kanton Schaffhausen. So geschrieben, dass auch Sanierungen, Reparaturen innen wie aussen in diese Baustoppverfügung fallen. Nun kann man praktisch nichts reparieren. 7 Jahre lang hat es rein geregnet. Nur mit Anwalt konnte saniert werden. Sprich Anwalt von Hausrat, Gebäude, Brandschutz usw. gegen Gemeinde Kanton und einheimische Nachbarn. Dann vor kurzem die Esti Prüfung Elektrizität. Das Selbe. Da musste ich das Esti und das EKS, gegen den Kanton, Gemeinde und Nachbarn los lassen, damit mir nicht ganz der Strom abgestellt wurde. Zum Glück hat mir das Esti (Eidgenössische Starkstrominspektorat) geholfen. Habe mehr schlecht als recht in dem Haus bis jetzt gehaust, weil mir nichts anderes übrig blieb/bleibt. Und leider mit den den Nachbarn ständig Terror. Praktisch keine Privatsphäre. Ich kann nur jedem abraten in den Kanton Schaffhausen / Klettgau zu ziehen oder dort als Auswärtiger ein Haus / Eig.wohnung zu kaufen.

  • Die Bank war zum Glück ebenfalls entgegenkommend. Zwei mal reagierten diese auf meine Erlassgesuche. Wohl wissend wahrscheinlich, dass die Hütte nichts wert ist und auch froh waren, auf eine kleinere Hypothekrückzahlung. Da ich immer den Verpflichtungen nach kam, waren sie entgegenkommend. Ich wollte diese Hypothek weg haben, so lange noch die Zinsen so niedrig sind. Das gab mir ein klein wenig Luft.

  • Was die Steuern anbelangt: Ich würde das Bankkonto (Freizügigkeitkonti sind immer bei einer Bank) in der nächsten Steuererklärung einfach nicht mehr aufführen und fertig. Wenn die Steuerverwaltung nachfragt, wird man immer noch weiterschauen können. Da im Übrigen die Beilage der Bankauszüge nicht verlangt ist, wird man diese bei der Verwaltung nicht näher angeschaut haben und war dazu wohl auch nicht verpflichtet. Steuern zurückzufordern, wird kaum möglich sein, denn die entsprechenden Verfügungen sind längst rechtskräftig.

  • Mein Ex - Partner, ein Deutscher, kam mit dieser Idee von diesem Haus. Er wollte das und fand das eine gute Idee und hat mich dazu überredet. Mich haben die hier von Anfang an nicht akzeptiert. Habe das auch versucht Rückgängig zu machen und zu verkaufen, ohne Erfolg. Mein Ex ist nach mehrfachen Handgreiflichen Streit mit Einheimischen nach Deutschland zurück. Wir haben uns dann getrennt. Er hat dann in D jemand Neuer kennen gelernt. Ich konnte nicht beides bezahlen. Wohnung und Haus. Und die Hypothek hatte eine Klausel drin, dass sie von Privatkonkurs ausgeschlossen ist. Ich wäre in die Schulden gekommen.

    Habe dann Zeitweise einige Jahre bei einer Bekannten in Zürich gewohnt, weil es hier so schlimm war/ist mit den Einheimischen. Meine Freundin ist leider 2018 verstorben. Ihre Wohnung war zu teuer für mich. So bin ich nun halt leider wieder hier.

  • memo


    Es wird wirklich immer komplizierter!


    Sie brauchen wirklich die Unterstützung von Profis.

    Und zwar von Solchen, die sowohl unkonventionell denken können, aber sich auch mit den Gesetzen richtig auskennen.


    Ein Baustopp kann nicht wegen privaten Einsprachen ewig dauern.

    Warum können sie die Liegenschaft nicht verkaufen?

  • Sirio Das habe ich Anfänglich! Habe das Freizügikeitskonto nicht eingetragen. Habe das Steuerdossier so übernommen wie ich es in Zürich hatte. einfach dann noch das mit dem Haus drin. Dann hat die Steuerverwaltung mich gemahnt. Ich müsse das Freizügigkeitskonto beim Vermögen eintragen. Es sei Vermögen. Das war 2003. Woher die von dem Konto wussten weiss ich nicht. Leider wird mir bis heute Post aus dem Briefkasten geklaut. Hatte darum dann ein Postfach machen lassen. Nun wurde das leider hier aufgehoben. Auch deshalb stelle ich immer mehr auf Digital um. Keine Papierrechnungen mehr oder Kontoauszüge. Dann haben die weniger zum klauen.

  • Wenn die wissen, dass ich ein Freizügikeitskonto habe und das bis anhin verteuert habe, dann gehen die wieder auf mich los, wenn das nun nicht mehr drin ist. Also Alles wieder von vorne. Ich muss das wahrscheinlich mit Anwalt durchsetzen. Und das dann jedes Jahr auf s Neue.

  • Transmitter So lange die Hypothek noch war konnte ich nicht verkaufen, weil ich das Geld für Wohnungsmieten und Haus Hypothek / Zins nicht hatte. Jetzt wo die Hypothek Amortisation +Zins weg fallen, ziehe ich es in Betracht. Aber mit weniger als 2000.- Mtl. Wird es schwierig eine Wohnung zu finden. Wenn dann, wieder in ein Kuhkaff, will ich nicht. Dieses "Landleben" hier hat mir gereicht.

    Leider steigen die Wohnungsmieten, so dermassen ins Unermessliche. Für diese Liegenschaft bekomme ich nicht viel. Wenn überhaupt noch was und wenn es wer nimmt. Die Einheimischen zahlen mir nichts. Und Auswärtige, treten vom Vertrag zurück. Weil es Auswertigen genau so ergeht wie mir.


    Und ja mit dem Baustopp läuft das so. Wenn ich was machen muss, muss ich Bewilligung einholen. Halte mich ja an Alle Bauvorschriften. Meine Baubewilligungs, oder Sanierungsbewilligungs - Gesuche werden kategorisch abgelehnt. Und Begründung ist immer Einsprachen von grosser Zahl Einheimischer und Nachbarn. Das sei halt so im Chläggi und im Kanton Schaffhausen. Punkt und wieder von vorne... Bis es wieder ein Versicherungsfall, Schadensfall usw. wird. Oder irgend eine Vorschrift, Kontrolle usw. Sanierung, Reparatur verlangt. Dann muss ich jeweils wieder die Behörden aufeinander los lassen. War und ist seit 20 Jahren immer so.

  • Nein ich habe kein BVG Konto. Ich habe das Freizügigkeitskonto und ein Säulen 3A Konto.

    Dann haben Sie aber trotzdem mehr als diese «weniger als 37'500 Franken» und mehr als 100'000 Franken mit dem Freizügigkeitskonto zusammen - für die EL Berechnung. Wenn es weniger wären, wäre es unbedeutend, wenn Sie das Freizügigkeitsvermögen als Vermögen eintragen, denn 100'000 Franken sind steuerfrei.

  • Insich Nein habe ich nicht. Das Freizügikeitskonto hat 28'000.-SFr. Das Säule 3 A 8000.- Fr. Das Haus Steuerwert 40'000.- Und auf meinem Konto sind momentan 6'000.- Fr. Das wars! Sonst ist da nichts mehr. Es hat sonst kein Geld mehr. Wenn ich die AHV bekomme, bekomme ich wahrscheinlich noch weniger als jetzt mit der IV. Aber ich habe die Hypothek vom Haus abbezahlt. Somit kann ich keine Schulden mehr abziehen. Ich hatte nicht immer BVG als ich gearbeitet habe. (Pflegeberuf)