Freizügikeitskonto Gelder Versteuern Kantonal oder National geregelt?

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  • memo


    Also ihre Grundhaltung gefällt mir ja gut.

    rodizia und unser gemeinsamer freund werden sich hier wohl meiner Meinung dazu auch anschliessen.


    Jetzt also die Frage, was sie denn selbst für sich für eine Option für die nächsten Jahre, und wenn möglich bis zum unausweichlichen Lebensende sehen?

    Wie stellen sie sich selbst ihre eigene Zukunft vor?

  • memo


    Hier stimmt meiner Meinung nach noch etwas ganz und gar nicht.

    KK-Verbilligung wird nach Einkommen und nicht nach Vermögen berechnet.

    Man muss schon reichlich viel Einkommen aus Vermögen haben, damit die KK - Verbilligung wegfällt?

    Zur Berechnung der Richtprämie werden 10% des Reinvermögens mit einberechnet. Somit hat das Vermögen sehr wohl auch wichtig bei der Berechnung

  • Palm und memo


    In erster Linie ist das Einkommen relevant.


    Im Kanton Zürich gilt beim steuerbaren Vermögen ein Freibetrag von 150000 CHF. Für Ehepaare das Doppelte.

    So viel Vermögen hat memo nicht.

    Wenn ich richtig gelesen habe, dann hat memo ein Einkommen von weniger als 2000 CHF/ Monat. Damit müsste sie Anrecht auf Prämienverbilligung haben.

  • memo

    Mir ist ihre finanzielle Situation zwar noch immer nicht ganz klar. Aber nachdem auch weitere Foristen ihr Wissen beigetragen haben, zeichnet sich für mich doch eine gewisse Tendenz ab.

    Erstens kann ich bis anhin nicht nachvollziehen, dass ihre Freizügigkeitsleistungen als Steuerbares Vermögen angerechnet werden.

    Zweitens kann ich nicht nachvollziehen, dass sie keine KK-Verbilligung bekommen. Wenn sie nur die IV unter 2000 CHF als reales Einkommen haben, dann müssten sie die Verbilligung bekommen.

    Die für mich noch offene Frage ist:

    Da sie in einer eigenen Liegenschaft wohnen, wird ihnen der Eigenmietwert als fiktives Einkommen zum realen Einkommen (IV) dazu gerechnet.

    Wenn aber die Liegenschaft einen Steuerwert von nur 40`000 CHF hat und gemäss ihren Angaben eine sanierungsbedürftige Bruchbude ist, dann kann dieser Eigenmietwert nicht gerade hoch sein.

    Der Eigenmietwert müsste eigentlich in der amtlichen Steuerverfügung ersichtlich sein.

    Wie hoch ist der?

  • memo


    Wie schon gesagt, kenne ich mich hier nicht genug aus mit der Materie. IV, EL etc..

    Mir ist gerade eingefallen, dass man im Kanton, wo ich zuletzt noch in der Schweiz wohnhaft war, die Prämienverbilligung selber beantragen musste. Tat man das nicht, dann gab es die nicht automatisch.

    Das ist jetzt aber schon viele Jahre her und ich weiss nicht ob das heute noch so ist.

    Aber haben sie mal eine Prämienverbilligung beantragt?

  • Zweitens kann ich nicht nachvollziehen, dass sie keine KK-Verbilligung bekommen.

    Die Prämienverbilligung bei Erwerbstätigen und IV/AHV Rentner ist nicht dasselbe, Transmitter. Letztere erhalten eine Prämienverbilligung nur, wenn sie Ergänzungsleistungen beziehen.


    Beispiel:


    Ausgaben:


    Anrechenbare Krankenkassenprämie 5772 (max. Schaffhausen)

    Lebensbedarf 19610

    Miete 0


    Total 25383



    Einnahmen:


    IV-Rente (12 x 1900) ? 22800

    Eigenmietwert 2880


    Total 25680


    Somit hätte Memo keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Da er keine Angaben angibt, ob er weniger als die 5772 Franken KK-Prämie bezahlt und wie hoch die Rente ist, ist das nur ein Beispiel.

  • Oder besteht der Unterschied nur bei dem schon geschriebenen?

    Nein, wären die Einnahmen weniger als die Ausgaben, dann wäre die Minusdifferenz die Prämienverbilligung. Die sogenannte Durchschnittsprämie (Kanton und Region unterschiedlich) wird direkt dem Krankenversicherer überwiesen.


    Beispiel:


    Durchschnittsprämie, die die EL bezahlt = 5700 Franken/Jahr


    Minus bei der Berechnung = 3000 Franken > wird direkt dem Krankenversicherer bezahlt


    Rest = 2700 Franken > wird vom EL- Bezüger bezahlt.


    Hat ein EL- Bezüger eine tiefere Prämie (4800 Franken), werden 2100 Franken überwiesen.

  • KK Prämie Vierteljählich: 1'324.05SFr. IV Rente Mtl. 1'780.00SFr. Letztes Jahr, sprich für dieses Jahr nicht wieder einen Antrag gemacht. Habe KKPrämie Verbilligung fast jedes Jahr einen Antrag gestellt. EL nicht jedes Jahr. Hatte so Formulare. Jetzt muss man es glaube ich sowieso anders. Habe dieses Thema dann Etwas beiseite gelegt, weil es im Kanton Schaffhausen wahrscheinlich eh keinen Sinn macht. Nun durch die Sache und Gespräch ZKB, Freizügigkeitskonto Transfer und Neueröffnung. Mich halt wieder mal damit beschäftigt.

  • memo


    Auch im Kanton Schaffhausen muss man sich an die Gesetze halten!


    Wegen den Freizügigkeitsleistungen:

    Ich habe nur gerade Erfahrung mit meinem eigenen Fall. Ich hatte wegen eine Nebenjob ein paar Tausend auf dem Konto bei der BVG-Auffangeinrichtung.

    Da ist das Geld ganz schlecht angelegt. (minimalste Verzinsung).

    Da ich es nicht als "Einkauf" in ein anderes BVG transferieren konnte, hatte ich es mir nach der Auswanderung auszahlen lassen.

    In ihrem Fall geht das wahrscheinlich (noch) nicht. Die Bestimmungen für eine frühzeitige Auszahlung sind sehr eng.

    Falls sie die Freizügigkeitsleistungen in eine gute BVG-Kasse einbringen können, ist es vermutlich das Beste in ihrem Fall.

  • Insich Danke für die Berechnung. Blicke da aber nicht durch. Ich seh es ganz pragmatisch. Es gibt so oder so nichts. Zahlen kann man für jede Person individuell so hinstellen dass sie passen. Sprich die Behörden, Versicherungen usw. können das und machen das. Dann wird ein Rechnungsmodell präsentiert, was keiner versteht und "Fertig isch.." Und weil ich memo bin, bekomme ich eben nichts. In der Schweiz kommt es darauf WER und nicht WAS. Und das bei Allem. Selbst bei Straftaten. Es kommt nicht darauf an WAS jemand getan hat. Sondern WER was getan hat. So wird dann gerichtet.

  • Transmitter Auswandern habe ich mir auch schon überlegt. Aber ich weiss nicht genau wohin es jetzt noch Sinnvoll ist/ sein könnte. Sprich nicht auch fast gleich so teuer wird, wie die Schweiz. Darf ich fragen wo Sie hin sind? Und wie Ihre Erfahrungen sind/ waren? Und wann Sie ausgewandert sind? Also nur wenn Sie möchten antworten. Will Sie nicht überrumpeln.

  • memo

    Ich bin in ein Land des südlichen Afrikas ausgewandert. Wie auch ein paar Freunde von mir. Aber nicht alle ins selbe Land. (Vor etwa 20 Jahren).

    In ihrer Situation rate ich klar davon ab ins südliche Afrika auszuwandern.

    Ob es in Europa Länder gibt, wo es ihnen besser gehen könnte als in der Schweiz, weiss ich nicht. Dieses Thema ist recht komplex.