Es gibt im Moment keine andere Lösung. Ohne Geld gibt es in der Schweiz keine Lösungen. Auch keine Sicherheiten.
Freizügikeitskonto Gelder Versteuern Kantonal oder National geregelt?
Übersicht der Foren
Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren
Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.
-
-
Auf das mit Haus, Problematik und ich irgendwelches Bevormundetes Wohnen, oder ob ich nicht besser dies oder das, oder ob es nicht besser wäre, dass ich an mir anfange zu zweifeln, habe ich ja nicht danach gefragt.
Weiss auch nicht was damit bezweckt wird / wurde.
Sie zeigen hier gerade wie offen sie für eine Diskussion sind.
Es gibt Leute die aus Unwissenheit ihrem Glück davon rennen. Und dann gibt es auch Leute die unwissentlich, aber mit einer gewissen Absicht vor sich selbst davon rennen.
Ihre Lotterbude ist nicht ihre einzige Baustelle.
Ist jetzt meine persönliche Meinung. Und ich bin jetzt aus diesem Thread raus. Ich weiss nicht wie man ihnen helfen kann.
Vielleicht versucht es Transmitter noch.
Der und seine Freunde hatten mir mal ganz tüchtig geholfen. Als bei mir mal etwas so richtig in die Hosen ging.
-
mir ging es ja nur um den Fakt Freizügikeitskonto.
Diese Frage wurde Ihnen mittlerweile beantwortet. Da Sie eine IV-Rente beziehen, ist es Ihnen jederzeit möglich dieses Geld (auch in Tranchen) auf ihr Konto zu überweisen. Das heisst, Sie müssen es in der Steuererklärung als Vermögen angeben.
Steuern für diesen Betrag müssen Sie keine bezahlen, bis 100'000 Franken Vermögen > steuerfrei.
-
Insich hat es jetzt auf den Punkt gebracht.
Ihre Eingangsfrage ist hier eigentlich obsolet geworden. Im Zusammenhang mit der Vermögenssteuer lässt sich ihr eigentliches Problem nicht lösen.
Und dieses eigentliche Problem steht in einem ganz direkten Zusammenhang mit ihrer Liegenschaft und ihrer Wohnsituation.