Wer kann mir helfen, bzgl (IV Rente) Private Zusatzrente

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

  • Hi,

    Zur kurzen Umschreibung:

    - 2018 hatte ich einen schweren Unfall

    - bekomme seit 2019 Unfallkrankentagegeld

    - habe im Januar 2022 endlich meinen IV Bescheid bekommen, obwohl sämtliche Wiedereingliederungsmaßnahmen nicht gefruchtet haben, bekomme ich nur eine Viertelsrente. Daran lies sich nichts mehr ändern.


    Heute kam zu meinem entsetzten, von meiner Zusatzrente ein Brief, das sie mir die Invaliditätsleistungen einstellen und mich auf ihren IV Grad auf unter 40% sehen. Aufgrund von irgendwelchen Mischrechnungen. (Da ich "nur 70%" vor meinem Unfall gearbeitet habe)

    Bei der IV habe ich 41%, obwohl ich Einschränkungen von 53% habe🤔


    X/ aktuell sieht es so aus, das ich noch keine 40% arbeiten könnte


    - Gibt es hier vielleicht jemand der etwas ähnliches durchgemacht hat und lösen konnte?


    - oder einen Anwalt im Raum BS kennt,der darauf spezialisiert ist?


    Ich freue mich sehr auf eure Antworten 😊

    Vielen Dank schon Mal.

  • Carina1989


    Nebst Proinfirmis könnte sie ev. auch noch ProSenectute beraten.


    Ich würde zuerst die kostenlose Erstberatung solcher Organisationen in Anspruch nehmen, bevor sie sich Anwaltskosten aufhalsen.


    Ich selbst verstehe hier von der Materie zu wenig, als dass ich ihnen raten könnte.

    Im ersten Augenblick dachte ich, dass hier ein Missverständnis vorliegen kann.

    Doch ihre Angaben sind mir hier etwas zu unklar.

  • Carina1989


    Wie schon geschrieben, bin ich nicht vom Fach.


    Aber aus ihrer Eingangsfrage lese ich heraus, dass sie bei der Zusatzrente weniger bekommen, als sie erwartet hatten.

    Ich kann jetzt nur eine Vermutung anstellen, warum es so ist.

    Wenn sie nur 70% gearbeitet haben, dann beträgt ihr versicherter Verdienst eben nur 70% des vollen Lohns bei 100% Anstellung.

    Die Rente wird aber auf dem tatsächlich erzielten Verdienst berechnet. Nicht auf den theoretischen Verdienst den sie bei 100% Erwerbstätigkeit erzielen hätten können.


    Vielleicht liegt das Missverständnis hier?

  • Transmitter

    Ich hatte zum Glück immer Unterstützung von meinem Mann, bei den Gesprächen mit der Versicherung.

    Im letzten Gespräch, im September.21, ging es um das Thema Zusatzrente.

    Mein "Case Manager" hat mir sogar vorgerechnet, wieviel ich bekommen werde, da die Versicherung keinen Unterschied macht zwischen, ob 70%/80% oder 100% gearbeitet wurde. Ich bin ja trotzdem zu 52,96% eingeschränkt.

    Es ist eine riesiger Unterschied zwischen der Aussage des Case Manager :"Ihnen wird es gut gehen" und "verdammt, ich bekomme absolut gar nichts" ... :( ... Das macht mich jetzt nicht sofort zu 100% Arbeitsfähig

  • Carina1989


    Also wenn das ist hört sich das schon übel an.

    Bitte nehmen sie als erstes Kontakt mit ProInfirmis oder ProSenectute auf.


    Falls sie da dann herausfinden, dass es einen Grund zum Klagen gäbe, können die ihnen wahrscheinlich auch einen geeigneten Rechtsbeistand vermitteln.


    Es gibt in diesem Forum noch einen Foristen der sich juristisch sehr gut auskennt. Scheint seit einiger Zeit aber nicht mehr sehr aktiv im Forum zu sein.


    Bitte schreiben sie uns aber dann wenn sie bei den genannten Organisationen mehr in Erfahrung bringen konnten.

  • Carina1989


    Ich würde jetzt wirklich als Erstes mit den genannten Organisationen Kontakt aufnehmen. Und mal die Tatsachen klären.

    Wenn diese klar sind können sie sich fragen, ob sie dem Case Manager an die Karre fahren können und auch sollen.

    Letzteres würde ich dann aber zuerst mit einer juristisch gebildeten Fachperson genauer besprechen. Sonst reiten sie sich womöglich in Kosten rein.

    Das können sie wahrscheinlich jetzt gerade nicht gebrauchen?


    Beachten sie, dass sie ev. auch die kostenlose Rechtshilfe in Anspruch nehmen können.

  • Carina1989


    Falls sie Abonnentin des Beobachters sind dann können sie da beim Beratungsdienst ebenfalls kostenlos eine erste Auskunft erhalten.

    Da kann man ihnen sagen ob eine Klage Aussicht auf Erfolg haben kann. Und kann ihnen wohl auch eine fachlich versierten juristischen Beistand vermitteln.

    Fall sie aufgrund der Entwicklung finanziell in Not geraten, dann warten sie nicht bis es zu spät ist. Sondern stellen sie frühzeitig Antrag auf Sozialhilfe.

    Die Sozialhilfe wird ihnen nicht helfen können Schulden abzubauen.

  • Also zum Thema Einspruch,

    Ich hab noch einen befreundeten Anwalt aus D kontaktiert. Vorab sollte man noch keinen Einspruch machen. Wegen eventueller Falschangaben in dem aktuellen Schreiben, die von der Versicherung dann noch verändert werden können, und für mich dann negativ Folgen haben kann.


    Antworten von den Anwalt.

    [21.4., 11:21]: Deine Frage betrifft zunächst einmal allgemeines Verwaltungsrecht: Ihr habt einen Bescheid bekommen. Da sollte eine Rechtsbehelfsbelehrung darunter sein


    [21.4., 11:21] : Darin steht, wie man sich dagegen wehren kann und welche Frist dabei zu beachten ist. Im Prinzip genügt es, wenn bis zum Tag, an dem diese Frist zum "Widerspruch" - in der Schweiz mglw. "Einsprache" - abläuft, ein Schreiben vorliegt, dass sich auf den Bescheid bezieht, der angefochten werden soll (genaue Bezeichnung) und aus dem sich ergibt, dass man dagegen Widerspruch / Einspruch / Einsprache einlegen möchte. Danach hat man nochmals Zeit, einen weiteren Monat, um den Widerspruch zu begründen. So isses in Deutschland, ich hoffe, dass es so auch in der Schweiz funktioniert. Im Prinzip sollte sich das aber auch so aus der Rechtsbehelfsbelehrung ergeben


    Ich werde jetzt doch erst mal den Bescheid abwarten. 😅

  • Carina1989


    Vorab sollte man noch keinen Einspruch machen. Wegen eventueller Falschangaben in dem aktuellen Schreiben, die von der Versicherung dann noch verändert werden können, und für mich dann negativ Folgen haben kann.


    Das kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Was für negative Folgen sollte das denn haben können?


    Wenn sie sicher gehen wollen dann schreiben sie beim Einspruch, dass sie vorsorglich einen Einspruch erheben. Damit signalisieren sie dass sie auch bereit wären den Einspruch zurückzuziehen, falls sich ihr Einwand als unbegründet erweisen sollte.

    Falls in dem ominösen Schreiben keine Rechtsmittelbelehrung enthalten ist, ist es in diesem Sinne auch keine Verfügung. Gegen eine Verfügung müssen sie rechtzeitig innert der gesetzten Frist Einspruch erheben, sonst wird sie Rechtskräftig.

    Wenn es nur eine Mitteilung der Versicherung war können sie dagegen auf jeden Fall folgenlos für sie Einspruch erheben.

    Ich bin nicht Jurist. Aber vielleicht kann sie hier niva noch exakter aufklären.

  • Doch, doch. Der Anwalt von Carina hat insofern recht, dass ein Einspruch genau begründet werden muss. Deswegen sollte man dafür einen Anwalt beiziehen, der in diesem Gebiet Erfahrung hat.

    Gestern hatte ich verstanden, dass Sie bereits eine Verfügung erhalten haben und entsprechend auch eine Rechtsbelehrung, in der Ihnen mitgeteilt wird, bis wann Sie Widerspruch eingeben können. Offenbar ist das nicht so.

  • niva


    Danke für ihren Beitrag.

    Wie gesagt, ich bin kein Jurist.

    Bei meiner letzten Einsprache gegen eine definitive Steuerveranlagung, hatte ich vorsorglich dagegen einen Einspruch erhoben. Ohne weitere Begründung.

    Dann musste es geprüft werden. (Kantonale Steuerverwaltung).

    Eine exakte Begründung hätte ich dann wohl anbringen müssen, wenn die interne Abklärung mir nicht recht gegeben hätte und ich es vor Gericht hätte klären lassen müssen.

    Ich will jetzt aber nicht behaupten, dass es in jedem Fall so ist.

  • Carina1989

    Vorsicht, das Versicherungsrecht in D weicht stark vom Schweizerischen ab. Ich würde mich nicht auf die Aussagen aus D verlassen.

    Seit dem 01.01.2022 gibt es für IV-Neurenten keine Viertel- oder Halbrenten mehr. Die Renten entsprechen exakt dem IV-Grad.

    Haben Sie eine Verfügung der IV mit Rechtsmittelbelehrung erhalten?

    Welcher IV-Grad ist erwähnt und ab welchem Datum?

    Sind Sie auch bei Ihrer BVG (Pensionskasse) für eine IV-Rente angemeldet?

    Welche Versicherung zahlt das Unfalltaggeld, SUVA oder die Versicherung des Arbeitgebers? Nehme an SUVA.

    Von welcher Versicherung ist das Schreiben über den Austritt?

    Wer hat Ihnen den Case Manager zur Verfügung gestellt, der Arbeitgeber oder die Versicherung?

    In einem ersten Schritt würde ich den Case Manager kontaktieren und mir erklären lassen, warum seine Aussagen nun von der Realität so stark abweichen. Das ist sein Job und hat nichts mit an den Karren fahren zu tun.


    Viele Fragen, ich weiss. Aber auch ein komplexes Thema.