Kanton Aargau: Unverdauliches Steuerpaket mit verführerischem Termin der Inkraftsetzung

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  • So wie es die Classe politique immer wieder darauf anlegt, Sachzwänge und Alternativlosigkeit zu schaffen, um den Gestaltungswillen der Stimmbürgerschaft zu brechen, so schnürt sie immer wieder Abstimmungspakete, die wegen der Vielfalt und Uneinheitlichkeit der Einzelteile unverdaulich sind. Ein gutes Beispiel dafür ist die geplante Steuerpaketvorlage im Kanton Aargau. Wer für höhere Pauschalabzüge für Versicherungsprämien ist und damit den Mittelstand steuerlich entlasten möchte, aber gegen eine Senkung der Gewinnsteuern, kann diese Präferenz bei einer Paketabstimmung nicht zur Geltung bringen.

    Der Gipfel der Unverfrorenheit ist es zudem, diese Vorlage bereits auf den 1.1.2022 in Kraft zu setzen, um so der Stimmbürgerschaft den Speck durch den Mund ziehen zu können. Wer die Steuervorlage ablehnen möchte, kann dann auf seinem Steuerbudgetblatt direkt ausrechnen, wieviel Steuern er bei einem NEIN mehr bezahlen muss. Da sich die Stimmbürgerschaft meist wenig Gedanken über die längerfristigen Folgen von Steuersenkungen macht, ist dieses Vorgehen fatal und demokratiefeindlich.


    NEIN zu dieser Steuergesetzrevision! Alex Schneider, Küttigen

  • Der Kanton Aargau verzichtet über die nächsten 8 Jahre auf über 450 Millionen Steuerertrag, und erst im 9. Jahr erwartet die Regierung eine erste „Rendite“, zunächst von 20 Mio Franken, die dann stetig steigen soll. Ob der Steuerausfall je zu kompensieren ist?