Unsere Tochter hat uns um Rat gefragt. Aus Verzweiflung hat sie gefragt, ob wir eine Rechtschutzversicherung für sie empfehlen könnten. Es geht um Folgendes.
Der Schwiegersohn (40) vernachlässigt die Familie. An Wochenende schläft er oftmals und spielt dann den ganzen Tag am Computer. Wenn er nicht am Computer ist, geht er in den Ausgang oder ins Fitnessstudio. Unsere Tochter muss sich dann alleine um die Kinder (5,7)kümmern. Er ist viel schlecht gelaunt, kritisiert ständig unsere Tochter und schreit sie vor den Kindern an. Sie ist verzweifelt und ist mit der Situation überfordert. Ein Gespräch mit ihrem Mann lehnt er ab. Er droht ihr bei einer Trennung, die Kinder wegzunehmen. Er spricht in einer solchen Situation schlecht über sie. Wie soll sie vorgehen? Welche Beratungsstellen sind dafür geeignet?
Ehekrise meiner Tochter
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So aus meinem Bauchgefühl heraus sage ich ihnen dass die Frage mit der Rechtschutzversicherung hier etwas an die falsche Adresse geht.
Für dieses Problem ist keine Rechtschutzversicherung da. (Soweit mir das bekannt ist).
Für Rechtstreitigkeiten im Zusammenhang mit Eheproblemen, bezahlt keine normale Rechtschutzversicherung irgend etwas.
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Danke für den Hinweis
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Gerne.
Falls sie ihre Tochter unterstützen wollen, müssen sie das Problem auf einer anderen Ebene angehen.
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Wenn meine Frau in solch einer Situation an Rechtschutz denkt, dann wüsste ich auf alle Fälle, dass Gespräche nichts mehr nützen. Von daher frage ich mich, ob es möglicherweise sinnlos ist dieses Gespräch zu führen.
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Habe mich im ersten Augenblick auch gefragt, ob das nicht wieder so eine Scherzkeksfrage ist.
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im weitesten sinne könnte man hier von häuslicher gewalt sprechen. drohungen sind eine form der psychischen gewalt. entsprechend würde ich eine der kantonalen beratungsstellen fuer frauen gegen gewalt in ehe und partnerschaft empfehlen.
auf https://www.opferhilfe-schweiz.ch/de/wo-finde-ich-hilfe/
finden sie alle kantonalen anlaufstellen. diese beraten und unterstützen bei solchen fällen oder können auf andere, geeignetere hilfseinrichtungen verweisen.
an der stelle ihrer tochter, empfehle ich eine telefonische kontaktaufnahme zu machen, um sich fachkundig beraten zu lassen.
ich hoffe meine angaben waren etwas hilfreich.
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im weitesten sinne könnte man hier von häuslicher gewalt sprechen.
Ich würde hier nicht mehr von "im weitesten Sinne" sprechen.
Für mich ist das eine klare Drohung.
Und ist reichlich grenzwertig dazu, was "häusliche Gewalt" im engeren Sinn ist.
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In welchem Kanton wohnt ihre Tochter?
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Bitte antworten sie auf die Frage von niva.
Ich vermute, dass sie ihnen eine Fachstelle angeben will, an die sie sich wenden könnten.
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Wenn ich meiner Frau die Kinder wegnehmen will, wieso soll ich ihr das nicht sagen dürfen? Es gibt Leute die sind einfach dämlich, und wenn jemand einen Rechtsschutz bei diesem Problem hinzuziehen möchte, dann halte ich es für eine gute Idee, solch einer Person die Kinder nicht zu überlassen.
Was die Allwissenden hier einmal mehr betreiben ist Spitzfindigkeit. Sonst müsste die Pfändungsandrohungen oder Androhung einer Gefängnisstrafe auch ein Strafbestand sein.
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Für mich klingt das nach Verzweiflung. Bei der Schweizerischen Opferhilfe, die von damiens genannt wurde, kann man den Kanton eingeben. hier jedes Detail offen zu legen, würde ich auch vermeiden.
Ich finde es traurig, dass Paare einander derart Druck machen und die Probleme wie in diesem Fall eine Spielsucht über die Kinder ausagiert. Ich denke, da braucht es tatsächlich professionelle Hilfe, aber auf einer anderen Ebene.
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Sorry Niva für die späte Reaktion. Sie wohnt im Kanton Schwyz