Meine Vermieterin will mich abzocken

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  • Hi all,


    ich möchte hier um Hilfe bitten. Ich bin unschlüssig wie ich weiter vorgehen soll und würde mir gerne ein paar Empfehlungen einholen.


    Die Situation ist folgende:

    - Ich bin seit 1.3.22 in eine WG in St.Gallen eingezogen.

    - Ich habe den Mietvertrag per Mail bekommen, er wurde aber nie unterschieben, was für die Vermieterin ok war.

    - Es gibt auch kein Übergabeprotokoll oder ähnliches.

    - Kaution und Mieten wurden von mir bisher normal überwiesen.

    - Es gibt eine 3 Monatige Kündigungsfrist.


    Ich will jetzt schnell wieder auziehen. Die WG ist nicht akzeptabel.

    - Die Dusche geht nur sehr schlecht. Es kommt sehr wenig heißes Wasser, normales Duschen ist nicht möglich.

    - Alle Abflüsse im Bad sind sehr verstopft.

    - Das Klo war jetzt innerhalb einer Woche 2 mal verstopft und ein Klogang war nicht möglich.

    - Die anderen WG Mitbewohner machen ihr Geschäft einfach trotzdem in die Toilette, ekelhaft.

    - Das WLAN ist sehr schlecht. Nicht ausreichend zum Arbeiten oder Film schauen.


    Ich hatte leider aus zeitlichen Gründen nicht gut genug kontrolliert ob alles passt.

    Ich weis ... ich bin selber Schuld


    Jetzt behauptet die Vermieterin ich hätte den Parkettboden in meinem Zimmer verkratzt!

    Sie konnte es bisher nie sehen, sie glaubt es nur.

    Dieser Boden ist vermutlich sehr alt, ich schätze 15 Jahre und sehr demoliert.

    Es gibt mind. 10 tiefe Dellen/Kratzer.

    Die Wohnung ist seit vielen Jahren als WG/AIRBNB genutzt worden.


    Meine Befürchtung ist jetzt dass die Vermieterin meine Kaution einbehalten will ... oder sich von mir einen neuen Boden finanzieren lassen will.


    Gibt es Empfehlungen wie ich weiter vorgehen soll?


    Ich wäre sehr dankbar!


    LG

    Markus

  • MarkuB


    schnell ausziehen können sie indem sie kündigen. wenn sie schneller ausziehen wollen, können sie einen untermieter nehmen fuer die zeit bis sie offiziell aus dem vertrag raus sind. vorausgesetzt sie finden jemanden, dem sie reinen wein einschenken und der trotzdem einziehen wird.


    wegen der kaution würde ich mir wenig sorgen machen. die vermieterin muss beweisen können, dass die beschädigungen vorher nicht da waren und somit in ihrer zeit entstanden sind.

    hierzu können sie sich auf der website des mieterverbandes genauer informieren.

  • MarkuB


    Haben sie gute Freunde?

    Falls ja....

    Fragen sie einen Freund, ob er nicht pro Forma bereit wäre als Nachmieter einzuspringen.

    Wenn sie dem Vermieter einen zahlungsfähigen Nachmieter angeben, und sich der Vermieter darauf einlässt die Mietsache an diesen zu vermieten, dann sind sie raus aus dem Schneider.


    Der springende Punkt ist dabei, dass der Vermieter dem Nachmieter einen Mietvertrag anbietet. Der muss aber auf diesen nicht eingehen. Solange der Nachmieter die Mietsache nicht antritt, gibt es keinen Mietvertrag, wenn keiner unterschrieben ist.

    Können sie aber umgekehrt nachweisen, dass sie einen Nachmieter gestellt haben, sind sie raus aus dem Vertrag.

  • Hallo..ich bin deutscher Parkettleger und ich denke, das ich dir hier helfen kann.


    Das Problem ist mir selber in einer Mietwohnung passiert und offensichtlich ist es in der Schweiz üblich, die Instandhaltungskosten für Parkettböden

    dem weniger informiertem Mieter auf zu drücken. Daher einmal folgendes:


    In Deutschland (und das müsste in der Schweiz auch dringend gesetzlich geregelt werden) ist der Parkettleger gesetzlich verpflichtet, jedem Kunden eine entsprechende Pflegeanleitung auszuhändigen. In dieser Anleitung steht dann, in welchen Abständen und mit welchen Produkten der Boden gepflegt werden muss. Denn ein Parkett muss zwingend regelmässig gepflegt (entweder mit Bodenseife gereinigt und alle 2 Jahre nachgeölt oder irgendwann nachlackiert) werden und spätestens der Mieter kann ja oft nicht einmal einschätzen, ob sein Boden jetzt geölt oder lackiert ist und wann eine neue Pflege notwendig ist. Deswegen ist ohne eine solche Information eine Pflege durch den Mieter gar nicht möglich. Und ohne Pflege kann ein Parkett, wenn zum Beispiel geölt, schon nach wenigen Jahren kaputt gehen.

    Daher ist in meinen Augen hier der Vermieter vollumfänglich dafür Zuständig, den Boden regelmässig zu pflegen. Wenn der Vermieter es versäumt, den Boden entweder nachzuölen (alle 2 Jahre) oder neu zu lackieren (ca. alle 5 Jahre), den Mieter nicht einmal sagt ob der Boden jetzt lackiert oder geölt ist, dann kann er eigentlich kaum den Mieter für irgend etwas noch haftbar machen. Leider ist das soweit mir bekannt, in der Schweiz nicht gesetzlich geregelt.

    Und lass dir nicht das Märchen vom angeblichem Wasserschaden erzählen. Solange die Oberflächenbehandlung intakt ist, verträgt auch ein Parkettboden ein ausgekipptes Glas Wasser völlig problemlos. Problem gibts nur, wenn da der Lack schon ab ist, weil sich der Vermieter einfach die Kosten für die notwendige Pflege sparen wollte...

    Nun wie würde ich mich verhalten? Frage den Vermieter doch einfach mal nach Belegen, die eine korrekte Pflege des Bodens dokumentieren würden. Also wurde der Boden überhaupt schon einmal nachgeölt oder nachlackiert? Welche Oberfläche (geölt oder lackiert) der Boden überhaupt hat?. Wenn er das vermutlich nicht einmal nachweisen kann, dann würde ich ihn ganz klar darauf hinweisen, das die Ursache für Schäden hier ganz klar die Versäumnisse des Vermieters sind. Wenn er wahrscheinlich nicht einmal sagen kann, wann und mit welchem Lack der Boden behandelt ist, würde ich direkt fragen, woher dann der Mieter wissen soll, wie der Boden richtig zu behandeln ist???


    LG Dirk