Berechnung des Versicherterlohn / Taggelder

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

  • Guten Tag


    Wie wird der Vericherterlohn gerechnet? Machen die Arbeitslosenkassen auch Fehler damit, die Berechnung des Versicherterlohn / Taggelders?


    Ich arbeitete in den letzten 2 Jahre für den gleichen Arbeitgeber und der 70% des monatlichen Versicherterlohn, den die Kasse verwendet hat, um mein Taggelder zu berechnen, ist 25% / 26% niedriger als der Durchschnitt meiner letzen A) 12 Lohnabrechnungs B) meiner letzten 6 Lohnsabrechnungs. In allen meinen letzten 12 Lohnabrechnungen wurden alle obligatorische Sozialleistungen abgezogen, und klar auch 1.1% für ALV. Wie kann das sein?


    Ich arbeitete im Vetrieb, 35% meines Einkommens gelten als Verkaufsprovisionen. Aber auch die Verkaufsprovisionen stehen in den Lohnabrechnungen und ALV (1.1%) wurde von meinen Provisionen auch abgezogen. Wie kann das sein?


    Vielen Dank im Voraus

  • Zhk2


    ich könnte hier nur spekulieren, da ich keine dokumente von ihnen (lohnabrechnungen und taggeldausweis) vorliegen habe.

    am einfachsten kommen sie zu einer klaren antwort, wenn sie die arbeitslosenkasse bei der sie angemeldet sind fragen. ein telefon ist meist klärend.

  • Zhk2


    Wie wird der Vericherterlohn gerechnet? Machen die Arbeitslosenkassen auch Fehler damit, die Berechnung des Versicherterlohn / Taggelders?


    Wo Menschen arbeiten passieren auch Fehler.


    Kann mir vorstellen, dass das auch hier passierte.

    Und hängt vielleicht damit zusammen, wie ihr Anstellungsvertrag formuliert ist / war.


    Mein Wissen zur Berechnung der Taggelder ist teilweise veraltet. Betrifft wohl vor Allem die Rahmenfristen.

    Doch grundsätzlich hat sich bei der Berechnungsmethode nach meinem Wissen nichts geändert.


    Für die Berechnung des Anspruchs muss der tatsächliche Verdienst und nicht der vertraglich vereinbarte Verdienst herangezogen werden. Also der durchschnittliche Verdienst gemäss der AHV-Pflichtigen Lohnsumme im Durchschnitt während der betreffenden Rahmenfrist.

    Sollte die Berechnung seitens der ALK tatsächlich eindeutig abweichen, liegt wahrscheinlich ein Fehler vor.

    Ich würde es so machen wie damiens vorgeschlagen hat und einfach mal den zuständigen Sachbearbeiter* In anrufen.