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  • Hallo an alle, ich habe ein wichtige Frage.

    Mein Bruder Wohnt und Arbeitet seit 11 Jahren in der Schweiz in Zürich. Er wird Ende dieses Monats nach Deutschland auswandern.

    Sein letzter Arbeitstag ist am 27.05.2022 aber er hat sich für den 31.05.2022 in der Schweiz abgemeldet. Das war leider ein Fehler!


    Weil zwischen letzter Arbeitstag und Abmelde Tag nicht gleich ist, bekommt er dieses 3 monate Arbeitlosengeld nicht, was eigentlich sein recht ist. Natürlich wussten wir das mit dem Datum nicht.


    Die Gemeinde sagt : Zurückziehen geht nur wenn dein Arbeitsplatz dein letzten Arbeitstag Datum aendert.


    Arbeitsstelle sagt : Nein, Geht nicht.


    Da wir bei so Sachen recht unerfahren sind, wissen wir nicht mehr was zu machen ist.


    Als ganze Familie geht es um diese Uhrzeit voll schlecht. Mein Bruder hat diese 11 Jahre nonstop voll gearbeitet.


    Was können wir bei so einer Sache machen?


    Liebe Grüsse Rena

  • Rena


    Ich sehe nicht wo das Problem liegt?


    Das Abmeldedatum hat aus meiner Sicht zuerst mal keine Auswirkung auf einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

    Ob dieser Anspruch überhaupt gegeben ist, hängt zuerst mal von anderen Umständen ab.

    Falls dieser Anspruch gegeben wäre, dann hat das Abmeldedatum darauf keinen Einfluss. Der letzte Arbeitstag hingegen schon.

    Das Abmeldedatum hat aber eine Einfluss darauf, wo ihr Bruder allenfalls einen Anspruch auf ALV stellen muss.

    Deutschland hat mit der Schweiz einen sogenannten Sozialvertrag.

    Das bedeutet konkret in ihrem Fall, dass ihr Bruder einen Antrag auf ALV dann in Deutschland stellen muss.

    Deutschland muss in diesem Fall die Arbeitszeit die ihr Bruder in der Schweiz geleistet hat in die Berechnung für eine ALV in Deutschland einbeziehen.