Hoi zämme
Ich habe heute ein Schreiben von der "Justiz Basel-Stadt" erhalten. In dem Schreiben werfen sie mir vor, das 2019 eine Parkbusse in höhe von 40 Fr. bekommen habe, die ich vielleicht übersehen oder vergessen habe zu bezahlen. Somit haben sie sich nie wieder gemeldet. Bis heute, mit Mahnung etc.. im Internet bin ich fündig geworden dass, Schweizerische Gesetzbuch §109 eine Verjährungsfrist für Parkbüsse und kleine Geschw. Übertretungen 3 Jahre vor schreibt. Seit 2019 (jeweils Stichtag 31 Dezember), sind es bereits 3 Jahre vergangen.
Meine Frage an Experten, wie kann ich mich in dieser Situation verhalten? Kann ich mich dort melden und sagen, die Zahlungsfrist ist verjährt? Den ich hoffe das Gesetz ist ja gültig!?
Vielen Dank!