Noch heute muss Ware, deren Verkaufsfrist vielleicht auch nur um einen einzigen Tag überschritten worden ist, die noch absolut geniessbar ist, lückenlos und radikal vernichtet, in den Abfall geschmissen werden. Funktionäre des Staates befehlen und überwachen das – mit der Konsequenz sich laufend vergrössernden Personalbedarfs im Funktionärsladen der Datenüberprüfer. Neu soll das nun durch eine weitere Behördenorganisation relativiert werden. Schlussendlich braucht es dann noch eine Fachkommission, welche die aufgeworfenen Widersprüche der beiden Behörden auflösen muss.
Das Thema "Wegwerfen von Lebensmitteln verhindern" wäre wohl eher im Verantwortungsbereich unserer hochgelobten Detailhandels-Genossenschaften; eigentlich dringender als das wöchentliche Verschicken ihrer dick gewordenen Werbebroschüren für noch mehr Konsum. Wenn ich aber an die laufenden Produkt- und Preisdifferenzierungen der Grossverteiler für gleichartige Produkte denke (M-Budget, M-Classic, M-Selection, M-Premium) kann ich mir gut vorstellen, wie viel davon unverkauft entsorgt werden muss.
Warum überlassen wir das Prüfen der Geniessbarkeit von Lebensmitteln nicht in erster Linie den Konsument:innen, wie das früher auch der Fall war? Sind Lebensmittelvergiftungen wegen der aufgedruckten Ablauffristen massiv zurückgegangen? Ich glaube kaum. Alex Schneider, Küttigen.