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  • 59fifty


    nein sie haben nicht falsch gekündigt.

    die kündigungsfrist ist als eine minimalfrist anzusehen. länger im voraus dürfen sie jederzeit kündigen. es gibt ja dem arbeitgeber mehr zeit jemanden zu suchen um sie zu ersetzen.


    in ihrer kündigung geben sie allerdings nur 'auf november' an. besser waere es. sie haetten geschrieben per 30.11..


    einen grund müssen sie übrigens nicht angeben.



    wenn ihre kündigung vom arbeitgeber entgegengenommen wurde, dann können sie bis ende november dort arbeiten.

    es steht dem arbeitgeber allerdings frei sie freizustellen. entsprechend bekommen sie den lohn bis ende november.



    ich rate ihnen dies jedoch möglichst anständig mit dem arbeitgeber zu besprechen, da sie sonst vermutlich noch probleme bei der zeugnisausstellung bekommen könnten. womit sie dann wieder unnötigen aufwand haben.

  • 59fifty

    Sie haben im Kündigungsschreiben "auf November" anstatt "auf Ende November" geschrieben, sodass eventuell nicht klar ist auf welchen Zeitpunkt hin das Arbeitsvervältnis endet. Steht im Arbeitsvertrag etwas darüber, ob nur auf das Ende eines Monats oder nur auf das Ende einer Woche oder auf jeden Zeitpunkt hin gekündigt werden kann? Was steht dort genau über die Kündigung? Der Arbeitgeber kann Sie unter Einhaltung der Kündigungsfrist ohne dass er dafür einen Grund braucht kündigen. Wenn der Arbeitgeber Ihnen also bereits im Mai gesagt hat, dass Ihr Arbeitsververhältnis auf Ende Juli beendet wird und im Arbeitsvertrag steht, dass in diesem Dienstjahr eine Kündigungsfrist von zwei Monaten gilt, dann darf der Arbeitgeber Sie auf Ende Juli kündigen. Haben Sie dem Arbeitgeber schon gesagt, dass es ein Missverständnis ist und Sie das Arbeitsverhältnis erst auf Ende November beenden wollen? Sie müssen sich während jedem Monat der Kündigungsfrist auf 10 bis 12 Stellenanzeigen pro Monat bewerben um keine Probleme mit der Arbeitslosenversicherung zu bekommen. Wenn Sie erst mit Arbeitsbeginn ab 1. Dezember einen neuen Arbeitsvertrag haben müssen Sie sich während der Kündigungsfrist und bis dahin trotzdem auf Stellen Bewerben und Ausdrucken oder Kopien der Stellenanzeigen und der Bewerbungsbriefe aufbewahren und nach der Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung als Beweis für genügende Arbeitsbemühungen einreichen.

  • 59fifty

    Es war ein Fehler sich nicht über die Folgen einer Kündigung und über die Vorgehensweise beraten zu lassen bevor Sie die Kündigung eingereicht haben. In Ihrem Kündigungsschreiben haben Sie erwähnt, dass der Arbeitsvertrag mit 1. März 2021 datiert ist. Auf Ihrem Kündigungsschreiben haben Sie das Datum 23. Mai 2022 angegeben. Ich gehe also davon aus, dass das Arbeitsverhältnis ungefähr am 1. März 2021 begonnen hat und somit die in Ihrem Auszug aus Ihrem Arbeitsvertrag angegebene Probezeit von 3 Monaten schon lange vorbei ist und Sie sich somit im Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung an Ihren Arbeitgeber durch die Post ungefähr zwischen dem 23. Mai 2022 und dem 31. Mai 2022 im zweiten Dienstjahr befunden haben und somit eine Kündigungsfrist von zwei Monaten gegolten hat. Darüber hinaus steht in Ihrem Auszug aus Ihrem Arbeitsvertrag, dass unter Einhaltung der Kündigungsfrist auf Ende eines Kalendermonats gekündigt werden kann. Meiner Meinung nach müsste man wegen den Regelungen im Auszug des Arbeitsvertrags das "auf November 2022" im Kündigungsschreiben vom 23. Mai 2022 als "auf das Ende des Monats November 2022" interpretieren, da eine Kündigung auf den 1. November 2022 ja nicht zulässig wäre, weil der 1. November 2022 ja nicht das Ende eines Kalendermonats ist. Allerdings kann Sie der Arbeitgeber unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist auch selbst kündigen bevor die Frist für die Kündigung von Ihnen vom Kündigungsschreiben vom 23. Mai 2022 abgelaufen ist, wenn die vertragliche Frist einer solchen Kündigung durch den Arbeitgeber vorher endet. Der Arbeitgeber kann Ihnen mündlich oder schriftliche kündigen. Für den Beginn der Frist ist entscheidend, wann Sie die Kündigung erhalten haben. Wenn es eine mündliche Kündigung war ist das der Tag des Gesprächs. Wenn es eine schriftliche Kündigung war, ist es grundsätzlich der Tag, an dem Ihnen die Post den Brief mit der Kündigung zugestellt hat bzw. wenn es ein eingeschriebener Brief ist grundsätzlich der Tag an dem Sie den eingeschriebenen Brief erhalten haben. Wenn Sie also vom Arbeitgeber mündlich oder schriftliche noch im Monat Mai 2022 gekündigt wurden, endet die vertragliche Kündigungsfrist am Ende des Monats Juli 2022. Wenn Sie vom Arbeitgeber aber erst im Monat Juni 2022 gekündigt wurden, endet die vertragliche Kündigungsfrist am Ende des Monats August 2022. Die Arbeitslosenversicherung fragt auf dem Anmeldeformular danach ob Sie oder der Arbeitgeber gekündigt hat. Die Arbeitslosenversicherung verlangt auch das Kündigungsschreiben (des Arbeitgebers falls es eine Kündigung durch den Arbeitgeber war) und erkundigt sich in der Regel auch beim Arbeitgeber nach dem Grund für die Kündigung, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat. Sie werden wahrscheinlich auch bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber durch eine längere Einstellung in der Anspruchsberechtigung bestraft, weil die Arbeitslosenversicherung wahrscheinlich der Meinung sein wird, dass Sie durch die zuvor erfolgte eigene Kündigung vom 23. Mai 2022 gemäss Artikel 44 Absatz 1 Buchtsabe a AVIV durch dieses Verhalten (also durch Ihre Einreichung einer Kündigung) dem Arbeitgeber den Anlass gegeben haben das Arbeitsverhältnis aufzulösen und Sie deshalb gemäss Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe a AVIG durch eigenes Verschulden arbeitslos sind. Gemäss dem Eintellraster in der Randziffer D75 des Kreisschreibens AVIG-Praxis ALE kann das zwischen einem leichten Verschulden (L = leichtes Verschulden) und einem schweren Verschulden (S = schweres Verschulden) eingestuft werden. Bei einem schweren Verschulden gibt es gemäss Artikel 45 Absatz 3 Buchstabe c AVIV für 31 bis 60 Tage keine Taggelder der Arbeitslosenversicherung. Da für ein Monat nur für Anzahl der Arbeitstage und nicht für die Wochenenden (Samstage und Sonntage) Taggelder bezahlt werden bedeutet zum Beispiel eine Einstellung von 45 Tagen, dass Sie während über eineinhalb Monaten lang keine Taggelder der Arbeitslosenversicherung erhalten (ein Monat hat im Durchschnitt über 21 Arbeitstage). Darüber hinaus gibt es im Arbeitslosenversicherungsgesetz eine gesetzliche Wartefrist für welche Sie ähnlich einem Selbstbehalt bei einer Versicherung unabhängig von einem Selbstverschulden an der Arbeitslosigkeit ohnehin keine Taggelder erhalten. Darüber hinaus werden Sie mit zusätzlichen Taggelder bestraft, wenn Sie sich nicht bereits während der Kündigungsfrist jeden Monat einigermassen über den Monat verteilt 10 bis 12 Bewerbungen auf Stellenanzeigen nachweisen können. Von Ihnen wird erwartet, dass Sie sich auch während einem Aufenthalt im Ausland während der Kündigungsfrist oder nach dem Ende der Kündigungsfrist auf Stellenanzeigen (für Stellen in der Schweiz) bewerben (z.B. mit einem Computer oder Smartphone per E-Mail mit eingescanntem Lebenslauf und Zeugnissen als Anhänge) und die Reise abbrechen um zu Vorstellungsgesprächen zu reisen, wenn Sie zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden und ein Vorstellungsgespräch per Telefon oder per Videokonferenz nicht möglich ist. Wenn die Arbeitslosenversicherung glaubt, dass Sie vielleicht eine Stelle erhalten hätten, bei welcher Sie zu einem Vorstellungsgespräch in die Schweiz eingeladen wurden und dies abgelehnt haben, gilt das wahrscheinlich ebenfalls als eine durch Sie verschuldete (Verlängerung der) Arbeitslosigkeit.


    Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG):

    Fedlex


    Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV):

    Fedlex


    Randzifer D75 Einstellraster für ALK des Kreisschreibens AVIG-Praxis ALE


    Tatbestand / rechtliche Grundlage Verschulden

    Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit

    1.B Fristgerechte Kündigung der versicherten Person, insbesondere wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten L-S


    Randziffer D79 Einstellraster KAST / RAV


    1.A Ungenügende Arbeitsbemühungen während der Kündigungsfrist Verschulden Anzahl Einstelltage
    1 ungenügende Arbeitsbemühungen bei einmonatiger KF L 3 - 4
    2 " " bei 2-monatiger KF L 6 - 8
    3 " " ab 3-monatiger KF L 9 - 12

    1.B Keine Arbeitsbemühungen während der Kündigungsfrist

    1 keine Arbeitsbemühungen bei einmonatiger KF L 4 - 6
    2 " " bei 2-monatiger KF L 8 - 12
    3 " " bei über 3-monatiger KF L - M 12 - 18

    Kreisschreiben AVIG-Praxis ALE (Arbeitslosenentschädigung):

    https://www.arbeit.swiss/dam/secoalv/de/dokumente/publikationen/kreisschreiben/kreisschreiben2/AVIG-Praxis_ALE.pdf.download.pdf/AVIG-Praxis_ALE.pdf

  • 59fifty

    Hat den Titel des Themas von „Muss ich zum Anwalt?“ zu „Kann gelöscht werden.“ geändert.