nein sie haben nicht falsch gekündigt.
die kündigungsfrist ist als eine minimalfrist anzusehen. länger im voraus dürfen sie jederzeit kündigen. es gibt ja dem arbeitgeber mehr zeit jemanden zu suchen um sie zu ersetzen.
in ihrer kündigung geben sie allerdings nur 'auf november' an. besser waere es. sie haetten geschrieben per 30.11..
einen grund müssen sie übrigens nicht angeben.
wenn ihre kündigung vom arbeitgeber entgegengenommen wurde, dann können sie bis ende november dort arbeiten.
es steht dem arbeitgeber allerdings frei sie freizustellen. entsprechend bekommen sie den lohn bis ende november.
ich rate ihnen dies jedoch möglichst anständig mit dem arbeitgeber zu besprechen, da sie sonst vermutlich noch probleme bei der zeugnisausstellung bekommen könnten. womit sie dann wieder unnötigen aufwand haben.