Auf dem Steueramt hat man mir mitgeteilt, dass die auf den Rentenausweisen aufgeführten Nachzahlungen voll zum steuerbares Einkommen gerechnet werden, obwohl diese Nachzahlungen fast komplett an die Arbeitslosenkasse und das Sozialamt gingen (ich selber erhielt davon wenige Tausend Franken). Das würde eine Verdoppelung der Steuern betragen, was ich kaum abzahlen könnte, da ich am Existenzminimum lebe.
Ich frage mich auch, ob das überhaupt rechtens ist, denn da ich 2020 einige Monate lang von der Arbeitslosenversicherung unterstützt wurde (Vorschussleistung), habe ich zumindest auf diese Zahlungen bereits Steuern bezahlt, da ich diese Abrechnungen damals in der Steuererklärung als Einkommen angegeben habe.
Oder wie seht Ihr das? Ich finde es einfach nicht logisch, zweimal auf die gleichen Zahlungen Steuern bezahlen zu müssen. Zumindest der Betrag von der ALV müsste abgezogen werden. Oder?
Danke für eine Antwort.