Trennung mit Hausbesitz / Miteigentum und Vermietung

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  • Wir waren 6 Jahre zusammen, glücklich und haben ein Haus gekauft (je die Hälfte des Eigenkapitals bezahlt). Nun hat sich herausgestellt, dass meine Partnerin mich mehrfach betrogen hat und wir uns trennen werden. Ich muss nicht im Haus bleiben, sie will unbedingt weiterhin darin wohnen. Abkaufen / auszahlen kann sie sich nicht leisten. Verkaufen will sie auf keinen Fall - und es würden auch riesige Steuern auf uns zukommen. Nun wäre unsere Idee, dass ich ausziehe und sie mir für den Verzicht meiner Hälfte eine Miete bezahlt (evtl bezahlt das auch ein Mieter / Mitbewohner von ihr). Folgende Fragen hierzu:

    Kann ich als Miteigentümer meine Hälfte des Hauses an die andere Miteigentümerin vermieten oder vermietet man da als Paar (einfache Gesellschaft) an sich selber? Reicht hierfür ein normaler Mietvertrag? Oder wie können wir das rechtlich bindend festhalten? Und kann ich diesen Vertrag künden, falls sie ZB die Miete nicht bezahlt?

    Vielen lieben Dank für alle Hilfestellung hierzu.

  • starup


    Schwierige Situation.

    Kenne leider ein Paar in einer ähnlichen Situation. Die haben sich aber freundschaftlich getrennt. Doch das Problem mit dem Haus ist auch immer noch nicht gelöst.


    Sie lebt mit den gemeinsamen Kindern im Haus. Will eigentlich auch im Haus bleiben. Und er möchte einfach nur sein Eigenkapital zurück. Doch sie kann es sich nicht leisten, ihn auszuzahlen.


    Leider muss ich mich den Worten von mupli etwas anschliessen.

    Einen sauberen Schlusstrich zu ziehen ist vermutlich das Beste auf lange Sicht.

    Man kann schon vertraglich noch eine Lösung finden. Doch eine eigentliche Garantie gibt es da nicht.

  • Falls Sie sich trotz aller oben dargelegter Bedenken doch dazu entschliessen sollten, zum Ansinnen Ihrer Partnerin Hand zu bieten, würde aus meiner Sicht grundsätzlich nichts dagegen sprechen, Miteigentum und Hypothek weiterlaufen zu lassen und die Nutzung Ihrer Hälfte in einem Mietvertrag zu regeln. Selbstverständlich wäre dieser kündbar, denn ein nicht kündbarer Vertrag gilt rechtlich als unsittlich und wäre damit nichtig. Bedenken Sie aber, dass sich nach einer Kündigung die ganze Problematik noch verschärft, denn die Lösung mit der Miete steht ja dann nicht mehr zur Auswahl. Die Beratung durch eine Anwältin oder einen Notar ist in jedem Fall sicher dringend zu empfehlen.

  • Es ist leider nicht möglich, Ihre Frage zu beantworten, da es zu wenige Angaben zu Ihrer Situation gibt.

    Sind Sie und Ihre Partnerin verheiratet? Trennen Sie sich, oder lassen Sie sich scheiden? Wurde für den Hauskauf Gelder aus der Pensionskasse eingesetzt?

    Gelder aus der Wohneigentumsförderung können nur für Liegenschaften eingesetzt werden, die selbst bewohnt werden. Vermieten darf man diese Immobilien nicht.


    Dem Rat von Sirio kann ich nur zustimmen: Gehen Sie zu einem Notar und lassen Sie sich umfassend beraten


    Niva

  • Vielen Dank mupli  Transmitter  sirio und niva - hätte hier garnicht mit so kompetenter/schneller Antwort gerechnet.


    Für mich wäre das "im Haus investiert bleiben und Miete bekommen" insofern ja ok, da meine Expartnerin als Mitbesitzerin dafür schauen würde, dass es dem Haus gut geht und es nicht an Wert verliert. Zudem nehmen die Immobiliengewinnsteuern mit der Besitzdauer stark ab. Hier bleibt natürlich die Frage, wie hoch die Miete für ein halbes Haus (Wert aktuell rund CHF 1 150 000) etwa wäre. Sie bietet mir 1 600 im Monat an - wobei ich darauf natürlich Einkommenssteuern bezahlen muss. Falls sie sich daneben benimmt oder die Miete bezahlt, hat sie ja noch immer das halbe Haus als Sicherheit...

    sirio können wir hier einen normalen Mietvertrag machen, oder ist das kompliziert, da wir das Haus gemeinsam besitzen?

    niva: Wir sind nicht verheiratet/gewesen, wir haben uns getrennt, sie hat mich gebeten auszuziehen, was ich nun auch mache, da ihr am Haus mehr liegt, als mir. Sie hat 3a Gelder verwendet, ich nicht.

    Soll ich mal eine Halbe Stunde beim Anwaltsverband vorbeigehen oder braucht es hierfür einen normalen Notar? Hab hiermit extrem wenig Erfahrung. Vielen Dank nochmals.

  • Irrtum natürlich vorbehalten, spricht aus meiner Sicht nichts gegen einen normalen Mietvertrag. Da sie keine Vorsorgegelder eingesetzt haben, ist dieser Aspekt ebenfalls kein Problem. Ich würde auf Nummer sicher gehen und einen Notar oder eine Notarin konsultieren, der/die dann insbesondere auch den Kaufvertrag bzw. die Grundbucheinträge etwas unter die Lupe nimmt.

  • starup

    Kann den anderen Foristen die geantwortet haben nur beipflichten.

    Finde es schön, dass sie sich bedankt haben.

    Folgenden Hinweis kann ich auch noch beisteuern:

    In einigen Kantonen können sie die nötigen fachlichen Auskünfte auch auf der Bezirksschreiberei bekommen. Ist deutlich billiger als ein Amtsnotar.

  • What the hell ist ein Bezirkschreiber?

    Ich habe wirklich noch nie von einer solcher Funktion gehört.




    starup: erkundigen Sie sich bei einem Notar (Notare haben auch eine Ausbildung zum Anwalt). Es gibt kostengünstige Beratungsangebote, organisiert durch den jeweiligen Notariatsverband.

  • niva

    Dann schauen sie doch mal nach, wo sie zum Beispiel im Kt. BL einen Hauskauf amtlich eintragen und den Vertrag notariell beglaubigen lassen können. Und vergleichen sie das mit dem Kanton Bern.

    Der Unterschied ist dass sie die amtliche Beglaubigung beim Berner Amtsnotar weitaus teurer zu stehen kommt, als auf der Bezirkschreiberei im Kanton BL.

    Sachlich und fachlich aber gleichwertig ist.

  • Jaja, das ist mir durchaus bewusst. Aber das war nicht die ursprüngliche Frage, oder? Es geht nicht um amtliche Beglaubigungen, sondern darum, was Miteigentümer beachten sollen, wenn sie untereinander einen Mietvertrag abschliessen wollen, unter Berücksichtigung der gegenseitigen Eigentumsverhältnissen.

    Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe und irgendwelche Beamten haben davon KEINE Ahnung.