Trennung mit Hausbesitz / Miteigentum und Vermietung

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  • rodizia Kantönligeist in der Rechtsprechung? Sie verdrehen mir die Worte in Mund. Und das zeigt mir, dass Sie juristisch keine Ahnung haben. Zuerst schreiben Sie von kantonalen Gebühren, dann verwechseln Sie die einzelnen Rechtsgebiete und plötzlich mischen Sie auch noch die Rechtsprechung mit rein.


    Sorry, ich glaube, es gibt Fragen im Forum, die man lieber nicht beantwortet, wenn man kein Fachwissen hat. Ich habe Jus studiert und habe mich in eine bestimme Richtung spezialisiert. Wenn hier Fragen auftauchen, die mein Spezialgebiet betreffen, dann nehme ich mir dir Zeit und beantworte die Frage. Sonst SCHWEIGE ich. Das mache ich beispielsweise, wenn Fragen gestellt werden, die das Sozialrecht betreffen. Würde ich da etwas schreiben, wäre meine Auskunft nicht hilfreich, sondern irreführend. Und das, obwohl ich Jura studiert habe. Zum Glück gibt es Sozialversicher, der das kann.

  • Ja, ein normaler Vertrag ist eine Möglichkeit. In welchem Kanton sich die Liegenschaft befindet, ist nicht wichtig. Sie sollten sich trotzdem durch einen Anwalt beraten lassen. Insbesondere für den Fall, dass der Vertrag nicht erfüllt wird und Sie Ihre Eigentumsansprüche durchsetzen möchten. Und vergessen Sie nicht im Vertrag festzuhalten, wie Unterhaltsarbeiten finanziert werden.