RAV Beraterin in Amriswil (TG) diskriminiert, erniedrigt mich und tut all das Gegenteil in Bezug meiner Arbeitssuche-Strategie um mich unglücklich zu machen, dabei krempelt Sie sogar mein privatleben völlig nach ihren ermessen um

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  • Sehr geehrte Damen und Herren Sozialberater und sehr geehrte Arbeitssuchende Kolleginnen und Kollegen,

    ich stelle mich kurz vor und komme gleich zu meinem Problem:


    Ich 45 Jahre, Selbstbewusst und Tüchtig, Verheiratet, Vater von Zwei Minderjährigen Kinder bin leider per September 2020 ( inmitten der Pandemiemassnahmen, aufgrund von Kurzarbeit und unsere Firma die kurz vor der Pleite stand) nach 10 Jahren - wieder einmal Arbeitslos geworden und werde seitdem, unvorstellbar aber wahr - "als Mann" - von meiner RAV Beraterin erniedrigt, diskriminiert und auf übelste weise, bedroht und gemobbt.

    ich weiss nicht mehr weiter und würde gerne diesen RAV Berater austauschen lassen, zumal wir nicht miteinander - aber Ihrerseit völlig gegeneinander Arbeiten.

    Das Vierte Mal hintereinander urde ich nun an einer Viermonatigen Beschäftigungsmassnahmae angemeldet, obwohl diese überhaupztnicht in meinem Arbeitsbereich liegt und ich dafür nichtmal ein Dipülom oder Zertifikat erhalte, was mir bei meiner Arbeitssuche helfen könnte Arbeit zu finden.

    Ich bitte euch alle um Mithilfe, denn ich verzweifle und verfalle "langsam aber sicher" in eine Art Depression, aus der ich nicht einfach so rauskomme. Ich wäre euch sehr Dankbar für Antworten die mir Helfen würden, zu verstehen:

    - was kann gegen Ihr so diskriminierendes Verhalten gegen mich tun.

    Während Sie dafür sorgte das ich zu Unrecht 38 einstelltage in meiner Anspruchberechtigung hatte, um es mir noch schlimmer ergehen zu lassen wie es eigentlich schon sehr mühsam und hard ohne Geld war, durfte ich ein weiteres mal in eine Vollzeit beschäftigungsmassnahme Teilnehmen die 50 ikm von mein zu hause enttfernt war. Wobei sie mir im vorhinein gedroht hatte, dass wenn ich dies ablehne ich weitere einstelltage bekomme und demso ohne Gled dort arbeiten gehen durfte. tun kann

    - ob und wie ich eine Anzeige einleite

    - wie stelle ich dies an und wer kann meiner Familie und mir, dabei Helfen nicht wie Dreck behandelt zu werden ?

    - Unsere Menschenrechte werden eindeutig verletzt, doch egal wo ich mir mit meinen eingeleiteten Beschwerden, versuche Hilfe zu holen - werde diese unverständlicherweise abgewiesen

    - dass vom Schweizer Staat geschütztes Interesse, meiner Familie und Mir, welches auf mein Arbeitslosengeld zum leben angewiesen sind, wird durch zu Unrecht eingestellte Anspruchs Berechtigung verletzt, obwohl ich all meinen pflichten und Rechten, gemäss Leitfaden der Arbeitslosigkeit nachgekommen bin - werden meine Gelder dennoch eingestellt und dies nicht nur für ein paar Tage, sondern meist für über 10 tage - oder wie die letztens gar für 38 Tage - und dies nur weil ich gemäss der Meinung des RAV Beraters:

    - eine von Ihr am wochenende angeordnete Bewerbungsanforderung nicht nachgekommen wäre welche ich hätte am Wochenende machen sollen, obwohl ich bereits 12 Arbeitsbemühungen verschickt hatte - während ich an einer vom rav berater angeordneten Beschäftigungsmassnahme mit 40 ArbeitStunden die Woche angegangen war und genau in dieser anstrengenenden Arbeitswoche einen anderweitigen Probe tag angegangen war den ich inmitten in dieser Woche hatte, zu diesen Zeitpunkt abgesehen der angegangenen und angeordneten Beschäftigungsmassnahme die ich anging ich erst am darauf kommenden Mittwoch verschickt hatte -

    offensichtlich verletzt und dennoch beziehungsweise ob ich Anzeige einleitengegen dieses verhalten bei der zuständigen Kantonalen Aufsichtsbehörde oder Bezierksgericht

    Demzufolge erkläre ich der Reihenfolge in Stcihpunkte, was ich mit Ihr September 2020 Arbeitslos und werde nun seit Oktober 2020 von meiner RAV Beraterin gemobbt - dabei weiss ich bis Heute nicht was ich Ihr getan habe?!

    Egal was ich Ihr:

    - in Bezug meiner Bewerbungsstrategie, meiner nächstbesten Zukunft , meiner Arbeitssuche und der dazugehörenden Bewerbungsstrategie Sie geht davon aus von denn ich bin Leider wegen der Pandemie Arbeitslos geworden werde

    Sie finden bei jeder sache ein widerspruch, dabei verdreht sie Tatsachen zu meinen nachteil und dies ist nicht korreckt.

    von meinen 15 Monaten arbeitslosengeld, habe ich wenn hoch kommt, nur 10 Monate was erhalten, obwohl ich all meine rechten und pflichten als arbeitsuchender sogar mehr als ich muss, nachkam.

    doch selbst auf das mehr findet sie wiedersprüche und unterstelllt mir das wenn ich nicht beschäftigt werde von ihr, schwarz arbeiten gehen würde.

    Bitte helft mir... mit tipps

  • Ich bitte euch all hier um hilfe und Tipps, was ich dem RAv vorlegen kann, dass sie mir doch bitte diese selbstbewusste, jedoch irgendwo sehr gestörte... RAV-Beraterin ausstauschen. sie macht mich "Grundlos" seelisch fertig!

  • IW.admin


    Hast du dir schon überlegt deine RAV-Beraterin oder vielleicht besser das RAV Amriswil (TG) auf diesen Thread hinzuweisen?


    C-O-R-A

    #2907Δ21

    Tags mit Threads von mir, die mich zurzeit vorwiegend beschäftigen

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    01-04-22 <- UMWELT <- KRIEG IN EUROPA  01-05-22 <- BILDSPRACHE <- FRAUEN  06-05-22 <- KRANKENKASSEN 15-05-22

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    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.

  • IW.admin

    Eine Einstellung in der Anspruchsberechtigung (im Volksmund Einstelltage genannt) wird Ihnen in Form einer schriftlichen Verfügung mitgeteilt. Am Ende dieser schriftlichen Verfügung steht eine Rechtsmittelbelehrung, in welcher steht innerhalb welcher Frist Sie an welche Adresse eine schriftliche von Ihnen unterschrieben Einsprache schicken können, wenn Sie mit der Verfügung nicht einverstanden sind. An welchem Datum wurde Ihnen die Verfügung von der Post zugestellt, dass Sie in der Anspruchsberechtigung für Taggelder für einige Tage eingestellt werden (also für diese Tage keine Taggelder der Arbeitslosenversicherung erhalten)? Haben Sie die Auflage bei einem bestimmten Arbeitgeber eine Bewerbung zu machen in schriftlicher Form erhalten oder war das nur mündlich? Wurde ausdrücklich gesagt bis zu welchem Datum Sie sich dort bewerben müssen? Wenn es in schriftlicher Form war, war es in Form einer Verfügung mit einer Rechtsmittelbelehrung oder nur in Form eines normalen Schreibens (ich vermute es war nur nur ein normales Schreiben). Ich erhalten von Ihrem Beitrag den Eindruck einer Person, die sich in einer Opferrolle fühlt anstatt aktiv zu werden und sich aktiv über die Vorschriften zu informieren um zu wissen wie sie sich verhalten muss und welche Rechtsmittel es gibt um sich zu wehren, wenn man nicht einverstanden ist. Zudem haben Sie relativ wenige Angaben gemacht. So kann man nicht beurteilen, was genau wann passiert ist und kann man Sie nicht beraten was Sie tun können. Normalerweise wird man relativ rasch nach der Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung in einen Kurs geschickt, in dem man über seine Pflichten und Rechte als Arbeitsloser informiert wird und liegt auf dem RAV eine gelbe Broschüre über die Pflichten und Rechte als arbeitslose Person zum Mitnehmen herum. Ich bin eher skeptisch, dass ein Antrag auf einen Wechsel der RAV-Beraterin genehmigt wird. Wenn Sie keine Zeugen bei den Gesprächen hatten und es keine schriftlichen Beweise gibt, welche belegen, dass die RAV-Beraterin eindeutig mehrfach gegen die anwendbaren Vorschriften verstossen hat, wird der oder die Vorgesetzte wahrscheinlich die RAV-Beraterin decken und Ihnen keine neue Beraterin oder keinen neuen Berater zuteilen. Auflagen erfolgen in der Regel in der Form eines einfachen Schreibens und nicht in Form einer Verfügung mit Rechtsmittelbelehrung. Wenn Sie Auflagen nicht einhalten, erfolgt nachher eine Einstellung in der Anspruchsberechtigung in Form einer Verfügung und erst dann kann man innerhalb der Frist eine Einsprache gegen die Verfügung einreichen, wenn man mit der Verfügung nicht einverstanden ist. In der Regel wird der Einspracheentscheid von einer speziellen Abteilung erstellt. Ich rate Ihnen sich über Ihre Pflichten als Arbeitsloser zu informieren und die Auflagen und Pflichten einzuhalten sonst werden Sie mit Einstelltagen bestraft. Auch wenn Sie eine Einsprache gegen eine Verfügung einreichen, wird in der Regel inzwischen bis zum Einspracheentscheid trotzdem die "Strafe" vollstreckt und Sie erhalten für diese Einstelltage trotzdem keine Taggelder, weil in der Regel in der Verfügung einer Einsprache gegen die Verfügung die aufschiebende Wirkung entzogen wird und in der Regel ein Antrag in der Einsprache auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt wird. Wenn die Einsprache im Einspracheentscheid oder eine Beschwerde gegen den Einspracheentscheid im Urteil eines kantonalen Versicherungsgerichts gutgeheissen wird erhalten Sie später eine Nachzahlung der nicht bezahlten Taggelder. Wenn das Geld wegen den Einstelltagen nicht reicht, bleibt nur die rechtzeitige Anmeldung auf dem Sozialamt der Gemeinde für Sozialhilfe bevor Sie Rechnungen nicht bezahlen können und bevor Sie Schulden haben weil die Sozialhilfe keine bereits bestehenden Schulden übernimmt. In den folgenden Kreisschreiben sind die Vorschriften für die Arbeitslosenversicherung ausführlich beschrieben.


    Kreisschreiben AVIG-Praxis (ALE):

    https://www.arbeit.swiss/dam/secoalv/de/dokumente/publikationen/kreisschreiben/kreisschreiben2/AVIG-Praxis_ALE.pdf.download.pdf/AVIG-Praxis_ALE.pdf


    Kreisschreiben AVIG-Praxis (AMM):

    https://www.arbeit.swiss/dam/secoalv/de/dokumente/publikationen/kreisschreiben/kreisschreiben2/AVIG-Praxis_AMM.pdf.download.pdf/AVIG-Praxis_AMM.pdf


    Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG):

    Fedlex


    Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV):

    Fedlex


    Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG):

    Fedlex