RAV - Ersuch um Abbruch der AMM (arbeitsmarktliche Massnahme) - Soll ich das so einreichen ?

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  • KingCorleone


    vermutlich reicht die leistungsabrechnung der krankenkasse deshalb nicht weil aus dieser nicht hervorgeht was der grund des arztbesuches ist/war.


    sie können ja theoretisch an diesem tag einen arztbesuch noch wegen anderen gründen gehabt haben und daher verstehe ich dass das RAV keine kosten auf eine leistungsabrechnung der krankenkasse vergütet. das RAV bezahlt nur die konsultation und das zeugnis zur feststellung der arbeitsunfähigkeit aber nicht eine behandlung die mit der konsultation allenfalls einhergeht.


    die aussage vom RAV dass die zeugnisse kostenlos ausgestellt wurden ist eine annahme die nicht begründet ist. das ausstellen eines zeugnisses wird normalerweise mit einem honorrar von 10.- abgegolten. die krankenkasse bezahlt die zeugnisse aber nicht und in der regel wird auch darauf verzichtet die 10.- einzufordern. das machen soweit mir bekannt nur noch ein paar wenige.



    fuer die kostenvergütung ihrerseits sind aber die arztrechnungen relevant. dort muss als behandlungsgrund 'krankheit' stehen und das datum der konsultation.

    zeugnisse sind bestandteil der allgemeinen grundleistungen und werden deshalb nicht separat erwaehnt oder aufgeführt auf der arztrechnung.


    ich bin mir aber nicht sicher in wieweit die kostenübernahme vom RAV gehen muss. also wenn zur feststellung der krankheit zum beispiel eine blutprobe oder ein röntgenbild angefertigt werden muss, ob das dann auch in die kostenübernahme einfliesst oder nur die befunderhebung ohne die massnahmen die dazu notwendig waren.



    ich finde das ziemlich mühsam wie sich das RAV verhält. bin gespannt was Sozialversicher dazu sagt.

  • damiens


    Korrektur: Die Kosten sind 100 Franken und nicht 190 Franken.


    Auf der Rechnungskopie vom Arzt steht der Behandlungsgrund (Krankheit) und das Behandlungsdatum.

    Ich habe eine Blutentnahme und eine Konsultation gemacht. Mehr nicht.


    Auf der Leistungsabrechnung steht:

    Arzt - 70 Franken

    Labor - 30 Franken (Das Blut wurde in der Praxis entnommen und getestet. Die Ergebnisse hatte ich auch gleich)


    Das RAV ist verpflichtet mich über meine Rechte aufzuklären. Da sie es nicht gemacht haben, bin ich der Ansicht, dass sie die ganze Rechnung, also 100 Franken rückvergüten müssen. Ansonsten hätten Sie mich informieren müssen, was genau das RAV bezahlt...

  • "Ich ersuche um Vergütung der Kosten von 190 Franken für die einverlangten Arztzeugnisse."


    Was genau ist gemeint mit : "Die von Ihnen bis heute eingereichten Arztzeugnisse von Dr. .... in ... sind unserer Meinung nach kostenlos ausgestellt worden."

    10 Dürfen Ärzte für das Zeugnis etwas ver­lan­gen?

    Ja. Grundsätzlich kann der Arzt jede Aufwendung in Rechnung stellen, die er erbringt. Das Zeugnis kostet aber nur ein paar Franken.

  • Insich

    Das ist ja irgendwie auch logisch....

    Der Zeit- und Büroaufwand für das Zeugnis auszustellen ist eher Minimal.

    Doch welcher Arzt stellt ein Zeugnis aus, ohne zuvor eine Anamnese zu machen.?

    Wenn jemand normal nicht zum Arzt muss, können diese Kosten in die Franchise fallen. Und dann muss der Patient die bezahlen.

    Wegen einer grippeartigen Erkrankung gehe ich normalerweise auch nicht zum Arzt. Muss aber schon am ersten Tag, wenn der Arbeitgeber, oder wie in diesem Fall hier RAV / ALK das verlangt. Dann sollen diese auch die Kosten dafür übernehmen.

  • Ich war am 02. September zum ersten Mal beim Hausarzt und das nur weil das RAV ein Arztzeugnis verlangt hat. Ich habe bei diesem Arztbesuch die Arztzeugnisse rückwirkend eingeholt. Sonst war ich dieses Jahr noch gar nicht beim Hausarzt. Ich wäre auch nicht zum Arzt gegangen, hätte das RAV kein Arztzeugnis verlangt.

  • Ich habe heute per Post folgenden Brief vom RAV erhalten:"


    Sehr geehrter Herr ...


    Mit Schreiben vom 19. September 2022 verlangen Sie, zu der Weisung vom 31. August 2022 eine Verfügung zu erhalten.


    Die versicherte Person ist in der Anspruchsberechtigung einzustellen, wenn sie die Kontrollvorschriften oder die Weisungen der zuständigen Amtsstelle nicht befolgt, namentlich eine zumutbare Arbeit nicht annimmt oder eine arbeitsmarktliche Massnahme ohne entschuldbaren Grund nicht antritt, abbricht oder deren Durchführung oder Zweck durch sein Verhalten beeinträchtigt oder verunmöglicht (Art. 30 Abs. 1 Bst. d Arbeitslosenversicherungsgesetz).


    Wir weisen Sie daher erneut an, uns ab dem 1. Tag einer Arbeitsunfähigkeit ein Arztzeugnis einzureichen.


    Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass bei Nichtbefolgen dieser Weisung, das Arbeitslosenversicherungsgesetz Sanktionen vorsieht.


    Freundliche Grüsse


    Leiter RAV / RAV-Berater


    Rechtsmittelbelehrung:

    Gegen diese Verfügung können Sie Einsprache erheben. Die Einsprache ist innert 30 Tagen seit Empfang der Verfügung beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum ... einzureichen. Sie muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie in deutscher Sprache abgefasst sein. Allfällige Beweismittel, auf die Sie sich berufen, sind genau zu bezeichnen und beizulegen. Die Einsprache-Instanz kann die Verfügung auch zu Ihren Ungunsten abändern.


    Kopie an: Arbeitslosenkasse "



    ------------->>>>>>>>>>



    1. Mit meinem Brief vom 19. September habe ich eine Verfügung verlangt, wenn die Arbeitslosenkasse die Vergütung der Kosten für Arztzeugnisse verweigert. Ich habe keine Verfügung für die Weisung für das Erbringen eines Arztzeugnisses ab dem 1. Krankheitstag verlangt.


    2. In diesem Brief vom RAV sehe ich keine Begründung für die Verfügung... Art. 30 Abs. 1 wird erwähnt und dann wird steht noch was geschrieben bezüglich Arztzeugnis ab dem 1. Krankheitstag.


    3. Ich habe doch schon mit meinem Schreiben vom 19. September die Randziffer A 69 des Kreisschreibens AVIG-Praxis AMM erklärt. Also das keine berechtigen Zweifel bestehen.


    4. Ich werde einen Antrag mit Begründung vorbereiten.


    Gruss

  • Ich habe eine Einsprache vorbereitet. Kann ich etwas besser machen ? Was empfehlt ihr mir ?

    Einsprache gegen die Verfügung vom 22. September 2022


    Sehr geehrter Herr «Leiter RAV»

    Sehr geehrter Herr «RAV-Berater»


    Hiermit erhebe ich Einspruch gegen die Verfügung vom 22. September 2022, bezüglich der Einreichung eines Arztzeugnisses ab dem 1. Krankheitstag. Eine Kopie dieser Verfügung ist meinem Antrag beigelegt.


    Mit meinem Schreiben vom 19. September 2022 habe ich eine Verfügung verlangt, falls die Arbeitslosenversicherung für die Vergütung der Kosten für Arztzeugnisse mir nicht oder nicht vollumgänglich entspricht. Auf mein Schreiben vom 19. September 2022 habe ich am 21. September 2022 eine Antwort erhalten. Eine Kopie meines Schreibens vom 19. September 2022, sowie die Antwort vom 21. September 2022 sind diesem Antrag beigelegt.


    Mit meinem Schreiben vom 19. September 2022 habe ich keine Verfügung für die Weisung für das Erbringen eines Arztzeugnisses ab dem 1. Krankheitstag verlangt.


    Wie bereits in meinem Schreiben vom 19. September erwähnt, kann gemäss der Randziffer A 69 des Kreisschreibens AVIG-Praxis AMM ein Arztzeugnis ausnahmsweise schon ab dem ersten Tag verlangt werden, wenn berechtigte Zweifel an der Arbeitsverhinderung der berechtigten Person bestehen.


    Es bestehen keine berechtigten Zweifel an der Arbeitsverhinderung und die Gründe für das Vorliegen berechtigter Zweifel wurden nicht hinreichend dargelegt. Die Tatsache, dass jemand sich kurzfristig oder mehrmals krank meldet, ist keine ausreichende Grundlage für berechtigte Zweifel. Die Anweisung vom 31. August für das Erbringen eines Arztzeugnisses ab dem 1. Krankheitstag ist diesem Antrag beigelegt.


    Hiermit ersuche ich Sie erneut um ein Schreiben, in dem die Anweisung vom 31. August 2022 ersatzlos aufgehoben wird.


    Freundliche Grüsse


    Kopie an: Arbeitslosenkasse ...



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    Ich plane den Brief am Sonntag ins Postfach des RAV und ALK zu legen und zusätzlich es per Mail zu schicken. Es dauert sonst zu lange.


    Kann man eine Einsprache auch nur per Mail senden ? Ich habe bisher alle Briefe per Mail gesendet. Ich habe jeweils eine elektronische Unterschrift gesetzt.

  • Kann ich was besser machen ?


    Antwort auf Ihr Schreiben vom 21.09.2022 / Vergütung der Kosten


    Sehr geehrter Herr «Leiter RAV»


    Wie von Ihnen verlangt, lege ich Ihnen die Rechnungskopie von Dr. ... in ... bei. Eine Kopie der Leistungsabrechnung der ... ist ebenfalls beigelegt. Wie Sie sehen können, war dies mein erster Arztbesuch und der Betrag von Fr. 100 ist auf der Rechnungskopie, sowie Leistungsabrechnung der ... ersichtlich. Ich ersuche um Vergütung der Kosten von Fr. 100.


    Gemäss Art. 27 ATSG und gemäss den Erläuterungen zu Art. 45 ATSG auf Seite 28 des Schreibens des SECO von Dezember 2002, ist die versicherte Person beim Einverlangen eines Zeugnisses auf die Kostenübernahme hinzuweisen. Ein Ausdruck des Titelblatts und der Seite 28 dieses Schreibens des SECO sind meinem Antrag beigelegt.


    Die Anweisung ein Arztzeugnis ab dem 1. Krankheitstag einzureichen, habe ich am 24. August erhalten. Mein Arztbesuch war am 02. September. Ich wurde von Ihnen zum ersten Mal mit einem Schreiben am 21. September auf die Kostenübernahme hingewiesen. Die Anweisung vom 24. August, sowie eine Kopie Ihres Schreibens vom 21. September sind diesem Antrag beigelegt.


    Aufgrund Ihrer Anweisung ein Arztzeugnis ab dem 1. Krankheitstag einzureichen, war ich am 02. September beim Arzt. Deswegen sind Sie für die Kosten von Fr. 100 aufzukommen, bzw. rückzuvergüten.


    Wie bereits in meinem Schreiben vom 19. September 2022 erwähnt, ist gemäss Art. 100 Abs. 1 AVIG und Art. 49 Abs. 1 ATSG eine Verfügung zu erlassen, falls die Arbeitslosenversicherung meinem Ersuchen um die Vergütung der Kosten für Arztzeugnisse nicht oder nicht vollumfänglich entspricht. Eine Kopie meines Schreibens vom 19. September 2022 ist diesem Antrag beigelegt.


    Freundliche Grüsse

    ...


    Kopie an: Arbeitslosenkasse ...

  • Ich plane den Brief am Sonntag ins Postfach des RAV und ALK zu legen und zusätzlich es per Mail zu schicken. Es dauert sonst zu lange.


    Kann man eine Einsprache auch nur per Mail senden ? Ich habe bisher alle Briefe per Mail gesendet. Ich habe jeweils eine elektronische Unterschrift gesetzt.

    KingCorleone

    Einsprachen per E-Mail, Fax oder per Telefon sind ungültig. Einsprachen müssen innerhalb der Frist für eine Einsprache entweder mündlich in einem persönlichen Gespräch bei der für die Einsprache zuständigen Stelle oder innerhalb der Frist für eine Einsprache schriftlich mit Unterschrift der betroffenen Person oder mit Unterschrift einer von dieser bevollmächtigten Person per Post eingereicht werden oder in den Postkasten der zuständigen Stelle geworfen oder einer Person auf dieser zuständigen Stelle übergeben werden (Artikel 10 Absatz 3 ATSV, in den Fällen von Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe a oder b ATSV muss die Einsprache schriftlich sein). Da der Poststempel den das Postamt nach der Aufgabe des Briefs auf dem Briefumschlag anbringt als Beweis für das Datum der Aufgabe des Briefs verwendet wird, empfehle ich bei einer Aufgabe des Briefs am letzten Tag der Frist den Brief zu den Öffnungszeiten einer Poststelle am Schalter der Poststelle aufzuheben damit er den Stempel von diesem Tag erhält, da bei einem Einwerfen in einen Postkasten der Post am letzten Tag der Frist der Postkasten vielleicht erst am nächsten Tag geleert wird und dann erst den Stempel vom nächsten Tag erhält. Wenn die Einsprache am letzten Tag der Frist aufgegeben wird und die Poststellen bereits geschlossen sind muss man zum Einwerfen des Briefs in einem Postkasten einen Zeugen (idealerweise keine im gleichen Haushalt lebende oder verwandte Person) mitnehmen, welcher vor dem Einwerfen des Briefs hinten auf dem Briefumschlag darauf schreibt, dass er als Zeuge das Einwerfen dieses Briefs am [Datum] und [Uhrzeit] beobachtet hat und das hinten auf dem Briefumschlag mit seiner Unterschrift bestätigt. Wenn die Einsprache nicht erst am letzten Tag der Frist, sondern bereits davor eingereicht wird, empfehle ich diese auf einer Poststelle am Schalter aufzugeben, damit der Stempel auf dem Briefumschlag das Datum der Übergabe der Einsprache an die Post und damit die Einhaltung der Frist für die Einsprache beweist. Wenn man zusätzlich noch 5 Franken ausgeben möchte, kann man die Einsprache als eingeschriebenen Brief verschicken und erhält dann von der Post am Schalter eine Quittung wann der Brief aufgegeben wurde und kann mit der Sendungsverfolgungsnummer auf dieser Quittung auf http://www.post.ch dann nachschauen, wann der Brief dem Empfänger zugestellt wurde. Bei einer mündlichen Einsprache in einem persönlichen Gespräch ist die zuständige Stelle zwar verpflichtet ein schriftliches Protokoll über den Inhalt des Gesprächs zu erstellen, ich habe aber schon erlebt, dass die zuständige Stelle kein Protokoll erstellt hat und später abgestritten hat, dass in dem Gespräch irgendetwas gesagt wurde, dass man mit dem Inhalt der Verfügung nicht einverstanden ist und das Gespräch somit nicht als Einsprache gegolten hat und die Folgen der Beweislosigkeit für eine Einsprache innerhalb der Frist trägt die Person welche die Einsprache erhebt. Die für die Einsprache zuständige Stelle ist verpflichtet den Briefumschlag als Beweismittel aufzubewahren und wenn sie das nicht macht tritt eine Umkehr der Beweislast ein.


    Art. 10 Grundsatz

    1 Einsprachen müssen ein Rechtsbegehren und eine Begründung enthalten.

    2 Die Einsprache ist schriftlich zu erheben gegen eine Verfügung, die:

    a. der Einsprache nach Artikel 52 ATSG unterliegt und eine Leistung nach dem Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die obligatorische Arbeits­losenversicherung und die Insolvenzentschädigung oder deren Rückforderung zum Gegenstand hat;

    b. von einem Durchführungsorgan der Arbeitssicherheit im Sinne der Artikel 47–51 der Verordnung vom 19. Dezember 1983 über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten erlassen wurde.

    3 In allen übrigen Fällen kann die Einsprache wahlweise schriftlich oder bei persönlicher Vorsprache mündlich erhoben werden.

    4 Die schriftlich erhobene Einsprache muss die Unterschrift der Einsprache führenden Person oder ihres Rechtsbeistands enthalten. Bei einer mündlich erhobenen Einsprache hält der Versicherer die Einsprache in einem Protokoll fest; die Person, welche die Einsprache führt, oder ihr Rechtsbeistand muss das Protokoll unterzeichnen.

    5 Genügt die Einsprache den Anforderungen nach Absatz 1 nicht oder fehlt die Unterschrift, so setzt der Versicherer eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel an und verbindet damit die Androhung, dass sonst auf die Einsprache nicht eingetreten wird.


    Art. 11 Aufschiebende Wirkung

    1 Die Einsprache hat aufschiebende Wirkung, ausser wenn:

    a. einer Beschwerde gegen den Einspracheentscheid von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zukommt;

    b. der Versicherer die aufschiebende Wirkung in seiner Verfügung entzogen hat;

    c. die Verfügung eine Rechtsfolge hat, deren Wirkung nicht aufschiebbar ist.

    2 Der Versicherer kann auf Antrag oder von sich aus die aufschiebende Wirkung entziehen oder die mit der Verfügung entzogene aufschiebende Wirkung wiederherstellen. Über diesen Antrag ist unverzüglich zu entscheiden.


    Art. 12 Einspracheentscheid

    1 Der Versicherer ist an das Begehren der Einsprache führenden Person nicht gebun­den. Er kann die Verfügung zu Gunsten oder zu Ungunsten der Einsprache führenden Partei abändern.

    2 Beabsichtigt er, die Verfügung zu Ungunsten der Einsprache führenden Person abzuändern, gibt er ihr Gelegenheit zum Rückzug der Einsprache.


    Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV):

    Fedlex

  • KingCorleone

    Ich empfehle die Antwort auf das Schreiben bezüglich der Vergütung der Kosten und die Einsprache gegen die Verfügung nicht hektisch am Montag einzureichen, sondern sich diese in Ruhe zu überlegen und vorher in Ruhe Ratschläge einzuholen. Ich habe kein Lust das jetzt hektisch zu prüfen und hektisch weitere Tipps zu geben, da ich im Moment dringenderes zu tun habe und noch bis zum 24. Oktober Zeit bleibt. Ich bin nicht sicher, ob Sie hier den gesamten Inhalt der Verfügung abgetippt haben es wäre interessant ob darin irgendwo steht, dass einer Einsprache gegen die Verfügung die aufschiebende Wirkung entzogen wird oder dass eine Einsprache gegen diese Verfügung keine aufschiebende Wirkung hat.


    Sie haben geschrieben, dass Sie am Freitag, den 23. September 2022 die Verfügung (vom 22. September 2022) erhalten haben. Die Frist für eine Einsprache gegen dieser Verfügung beginnt am Tag nach der Mitteilung der Verfügung vom 22. September 2022 zu laufen (Artikel 38 Absatz 1 ATSG). Der Tag der Zustellung der Verfügung war am 23 September 2022 also beginnt die Frist für eine Einsprache gegen diese Verfügung am 24. September 2022 zu laufen. Der letzte Tag der Frist von 30 Tagen ist somit der 23. Oktober 2022 (23. September 2022 bis 30. September 2022 sind 7 Tage und 1. Oktober 2022 bis 23. Oktober 2022 sind 27 Tage also insgesamt 30 Tage). Da der letzte Tag der Frist der 23. Oktober 2022 ein Sonntag ist, endet die Frist gemäss Artikel 38 Absatz 3 ATSG am nächstfolgenden Werktag, also am 24. Oktober 2022.

    Art. 38 Berechnung und Stillstand der Fristen

    1 Berechnet sich eine Frist nach Tagen oder Monaten und bedarf sie der Mitteilung an die Parteien, so beginnt sie am Tag nach ihrer Mitteilung zu laufen.

    2 Bedarf sie nicht der Mitteilung an die Parteien, so beginnt sie am Tag nach ihrer Auslösung zu laufen.

    2bis Eine Mitteilung, die nur gegen Unterschrift des Adressaten beziehungsweise der Adressatin oder einer anderen berechtigten Person überbracht wird, gilt spätestens am siebenten Tag nach dem ersten erfolglosen Zustellungsversuch als erfolgt.

    3 Ist der letzte Tag der Frist ein Samstag, ein Sonntag oder ein vom Bundesrecht oder vom kantonalen Recht anerkannter Feiertag, so endet sie am nächstfolgenden Werktag. Massgebend ist das Recht des Kantons, in dem die Partei oder ihr Vertreter beziehungsweise ihre Vertreterin Wohnsitz oder Sitz hat.

    4 Gesetzliche oder behördliche Fristen, die nach Tagen oder Monaten bestimmt sind, stehen still:

    a. vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern;

    b. vom 15. Juli bis und mit dem 15. August;

    c. vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar.



    Art. 39 Einhaltung der Fristen

    1 Schriftliche Eingaben müssen spätestens am letzten Tag der Frist dem Versicherungsträger eingereicht oder zu dessen Handen der Schweizerischen Post oder einer schweizerischen diplom.. oder konsularischen Vertretung übergeben werden.

    2 Gelangt die Partei rechtzeitig an einen unzuständigen Versicherungsträger, so gilt die Frist als gewahrt.



    Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG):

    Fedlex

  • KingCorleone

    Soll ich Ihnen Urteile des Bundesgerichts schicken, in denen entschieden wurde, dass Einsprachen per E-Mail nicht gültig sind und dass somit die Verfügung rechtskräftig wird, wenn nicht innerhalb der Frist eine gültige Einsprache eingereicht wird? Was steht konkret in dieser "Bestätigung"? Steht dort ausdrücklich, dass man bestätigt, dass man am [Datum] eine Einsprache gegen die Verfügung vom [Datum] erhalten hat und, dass man auf diese Einsprache "eintreten" wird? Wenn nicht ist das keine ausdrückliche Zusicherung, dass abweichend von der Rechtsprechung wie eine gültige Einsprache zu erfolgen hat trotzdem auf eine in ungültiger Form erfolgte Einsprache eingetreten wird und Sie deshalb im Vertrauen auf die Bestätigung einen Anspruch darauf hätten, dass trotzdem auf eine in ungültiger Form erfolgte Einsprache eingetreten wird. Auf in ungültiger Form erfolgte Einsprachen muss die Einspracheinstanz in korrekter Anwendung des Rechts nicht eintreten und dann wird die Verfügung rechtskräftig wenn innerhalb der Frist für eine Einsprache keine in gültiger Form erfolgte Einsprache erfolgt ist. E-Mails sind für Einsprachen ungültig und elektronische Unterschriften sind nicht gültig, da jeder eine elektronische Unterschrift in ein E-Mail hineinkopieren kann. Das ist nicht anders als ein Fax (welches eine Form von Fernkopie ist) oder wenn nur eine Kopie mit einer vom unterschriebenen Original kopierten Unterschrift per Post eingereicht wird.

  • Sozialversicher


    Ich warte mal zwei Wochen ab. Wenn ich dann keinen Brief vom RAV / ALK erhalte, reiche ich die Einsprache eingeschrieben per Post ein.

    Folgende Antwort habe ich per Mail erhalten:

    "Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer Einsprachen und Ihres Schreibens vom 26. September 2022.


    Die Einsprache werden wir so bald als möglich bearbeiten und Ihnen einen Entscheid zukommen lassen.


    Eine Antwort auf Ihr Schreiben vom 26. September 2022 erübrigt sich, da der Einspracheentscheid Rechtskraft erlangen wird."


    PS: Müsste mich das RAV / ALK gemäss Art. 27 ATSG informieren, falls sie nicht auf die Einsprache eingehen oder mir mitteilen dass ich diese Einsprache per Post schicken muss ? Ich habe meine Briefe ans RAV und ALK geschickt.

  • Ich habe folgende Mail an meinen RAV-Berater geschrieben :


    Guten Tag Herr …


    Ich möchte gerne wissen wie viele Einstelltage ich erhalten würde, wenn ich die arbeitsmarktliche Massnahme (AMM) bei … abbrechen würde ?


    Bitte beachten Sie folgende Punkte:


    - Dies wäre mein erstes Verschulden.


    - Ich habe bereits an einer arbeitsmarktlichen Massnahme (AMM) bei … teilgenommen. Die erste AMM habe ich am 08. März 2021 beendet.


    - Ich nehme seit dem 18. Juli 2022 an der zweiten AMM teil. Die zweite AMM geht nur noch bis zum 30. November 2022.


    - Es sind noch 27 Kontrolltage bis zum 30. November. Ich habe meine Ferien (5 Kontrollfreie Tage) abgezogen.


    - Meine Rahmenfrist läuft am 30. November 2022 ab.


    Es ist offensichtlich, dass es sich hierbei um ein leichtes Verschulden (1-15 Tage) handelt.


    Bitte geben Sie mir baldmöglichst Bescheid, so dass ich einen Entscheid treffen kann.


    Besten Dank und freundliche Grüsse“




    ———————————————->>>>>>>>>



    Ich habe folgende Antwort erhalten:


    Herr …


    Ich kann nicht glauben, dass Sie allen Ernstes eine Antwort von mir auf diese Frage erwarten. Ich werde Sie ganz bestimmt nicht bei einem Weisungsbruch unterstützen.


    Bitte ersparen Sie mir weitere Mails zu diesem Thema, ich werde diese ignorieren.


    Freundliche Grüsse


    RAV-Berater




    ———————————————->>>>>>>>>



    Ich habe nur gefragt und nichts entschieden.


    Ist der RAV-Berater verpflichtet mir eine richtige Antwort auf meine Frage zu geben ?

  • damiens

    1. Die Einsprache war je bezüglich dem Einreichen eines Arztzeugnisses ab dem 1. Krankheitstag. Innerhalb der Rahmenfrist erhalte ich maximal 44 Taggelder. Diese habe ich bereits Ende September aufgebraucht. Über die Hälfte der Krankentaggelder habe ich bereits letztes Jahr aufgebraucht. Ich habe früher in diesem Beitrag gesagt, dass ich noch genügend Krankentaggelder habe. Dies war ein Fehler von mir.


    Somit spielt es keine Rolle mehr ob ich ein Arztzeugnis ab dem 1. Krankheitstag vorweise.

    Wenn ich ein Arztzeugnis vorweise, erhalte ich sowieso kein Krankentaggeld für diesen Tag und wenn ich kein Arztzeugnis vorweise erhalte ich ebenfalls kein Krankentaggeld.


    Ich bekomme keine Einstelltage wenn ich kein Arztzeugnis ab dem 1. Krankheitstag einreiche. Sondern ich bekomme einfach für diesen Krankheitstag kein Taggeld / Krankentaggeld.


    Ich habe jedoch bisher noch keine Antwort zu meiner Einsprache erhalten. Wahrscheinlich werde ich keine Antwort erhalten, weil es sich sowieso erübrigt hat.


    Ich könnte die Einsprache weiterverfolgen nur um zu sehen wer im Recht war, aber ich bin nicht sicher ob ich dies tun sollte.


    --->


    2. Ich erwarte noch die Rückvergütung von 100 Franken für die Arztrechnung.


    3. Ich möchte die AMM abbrechen, da ich mit bis zu 5 und schlimmstenfalls 10 Einstelltage "zufrieden" bin. Also ich würde dies "akzeptieren". 10 Einstelltage finde ich aber dennoch übertrieben. Ich bin ja noch 5 Tage Ferien (kontrollfreie Tage) und bin sowieso nur noch bis 30. November bei dieser arbeitsmarktlichen Massnahme.


    4. Ich bin gespannt was Sozialversicher meint, wie viele Einstelltage ich erhalten würde.

  • KingCorleone


    Sie beantworten die Frage nicht wirklich, aus welchem Grund sie die AMM abbrechen wollen.


    Und genau diese Frage hatte ich mir schon am Anfang des Threads gestellt. Wollen sie eigentlich an der AMM teilnehmen? Oder nicht?

    Wenn Nein, dann frage ich sie hier: Warum nicht?

    Wegen den aktuellen gesundheitlichen Problemen nicht? Oder aus anderen Gründen nicht?