Ich hab diesen Brief gestern versendet. Siehe Anhang.
Soll ich auf eine Antwort warten ?
Oder soll ich schon den nächsten Brief bezüglich der Kopie der Leistungsabrechnung, sowie eine Kopie vom Brief vom 31. August (Weisung Arztzeugnis), sowie einem Schreiben bezüglich Art. 45 Abs. 1 ATSG und Seite 28 der Publikation des SECO meinem RAV-Berater schicken ?
Haben Sie alle monatlichen Abrechnungen der Arbeitslosenkasse für die Vergangenheit kontrolliert, ob Ihnen für Tage, an denen Sie wegen Krankheit nicht oder nicht am ganzen Tag an der arbeitsmarktlichen Massnahme teilgenommen haben die Taggelder nicht überwiesen wurden? Wenn Ihnen wegen Krankheit nicht alle Taggelder überwiesen wurden auf welchen monatlichen Abrechnungen für welche Monate war dies? War dies bereits für Tage vor dem 24. August 2022 (die Weisung gilt ab dem 24. August 2022) oder war dies erst für Tage ab dem 24. August 2022? Haben Sie die monatlichen Abrechnung der Arbeitslosenkasse für die Taggelder für den Monat August 2022 bereits erhalten? Haben Sie diese Abrechnung erhalten bevor Sie Kopien der Arztzeugnisse eingereicht haben oder erst nachher? Für welche Tage in welchem Monaten haben Sie Arztzeugnisse über eine Arbeitsunfähigkeit an diesen Tagen eingereicht?
Ihre Frage verwundert mich. In Ihrem Schreiben vom 6. September 2022 haben Sie nur verlangt auf die Forderung für das Erbringen eines Arztzeugnisses ab dem ersten Krankheitstag zu verzichten. Dadurch ist nicht klar, ob Sie meinen, dass dies nur für die Zukunft ab dem 7. September 2022 so sein soll oder ob die Weisung auch rückwirkend für die Vergangenheit aufgehoben werden soll. Den Satz, dass Sie sich vorbehalten diese Umtriebe in Rechnung zu stellen, wenn an der nicht begründeten Forderung festgehalten wird, könnte man auch missverstehen, dass Sie auf die Vergütung von bereits angefallenen Kosten für Arztzeugnisse verzichten, wenn für die Zukunft auf das Einverlangen eines Arztzeugnisses ab dem ersten Arbeitstag verzichtet wird. Das Verzichten auf ein Arztzeugnis ist nicht das gleiche, wie ob Ihnen bereits Taggelder für Krankheitstage nicht ausgezahlt wurden und zu verlangen, dass man auch für diese Tage Taggelder ausbezahlt erhält und zu begründen warum man einen Anspruch auf Taggelder für diese Tage hat und mit einer Kopie der jeweiligen Arztzeugnisse zu beweisen warum man diesen Anspruch hat. Das Verzichten auf ein Arztzeugnis ist auch nicht das gleiche, wie zu verlangen, dass das RAV die bereits angefallene Kosten für durch eine mündliche oder schriftliche Weisung einverlangte Arztzeugnisse an Sie vergütet (Ihnen bezahlt), zu begründen warum Sie einen Anspruch auf die Vergütung dieser Kosten haben und eine Kopie der Leistungsabrechnung als Beweis für diese Kosten einzureichen, auf der man sieht, dass die Krankenkasse Ihnen diese Kosten wegen der Franchise oder wegen dem Selbstbehalt belastet hat. Die Rücknahme der Weisung ab dem ersten Krankheitstag ein Arztzeugnis als Beweis für die Arbeitsunfähigkeit einzureichen, die Vergütung von bereits angefallenen Kosten für vom RAV verlangte Arztzeugnisse und die nachträgliche Auszahlung von wegen Krankheit nicht ausbezahlten Taggeldern sind verschiedene Themen.