Arbeitslosengeld beantragen, trotz neuer Stelle und unterschriebenem Vertrag

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  • Hallo an alle

    Ich hatte einen Einjahresvertrag bei meinem aktuellen Arbeitgeber, der am 31.12.2022 endet. Ich habe bereits in einem anderen Kanton einen neuen Vertrag bei einem neuen Arbeitgeber unterschrieben. Dieser Vertrag startet am 01.06.2023.

    Ich habe eine B-Bewilligung und 24 Monate in der Schweiz gearbeitet. Kann ich für den Zeitraum 01.01.2023 - 01.06.2023 mich arbeitslos melden?


    Ist dies möglich, trotz unterschriebenem Vertrag?

    LG :)

  • akainiu94


    wenn sie die beitragspflicht erfüllen, können sie sich beim rav und der arbeitslosenkasse anmelden.


    sie werden bemühungen fuer einen zwischenverdienst unternehmen müssen. mit anderen worten sie bekommen nicht einfach geld und das wars. sie müssen, wenn sie leistungen beziehen wollen sich um arbeit bemühen in der zeit.

  • akainiu94


    wenn sie die beitragspflicht erfüllen, können sie sich beim rav und der arbeitslosenkasse anmelden.


    sie werden bemühungen fuer einen zwischenverdienst unternehmen müssen. mit anderen worten sie bekommen nicht einfach geld und das wars. sie müssen, wenn sie leistungen beziehen wollen sich um arbeit bemühen in der zeit.

    Vielen Dank für die Info. Ich arbeite als Arzt und seit 2 Jahren hier gemeldet und wohnhaft. Inwiefern muss ich mich um Arbeit bemühen, wenn ich bereits schon einen unterschriebenen Vertrag in einem anderen Spital in einem anderen Kanton habe?

    LG

  • akainiu94


    wenn sie wissen, dass sie per 1.1.2023 arbeitslos werden, müssen sie schon vor dem 1.1.2023 sich um eine neue stelle bemühen, da sie ansonsten mit sanktionen von seiten der arbeitslosenkasse rechnen müssen. das schlimmste was ihnen passieren kann ist, dass die tagessaetze vollstaendig gestrichen werden.

  • akainiu94


    Der Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung der Schweiz ist im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) und in der Arbeitslosenversicherungsverordnung geregelt. Darüber hinaus gibt es das für die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) und für die Arbeitslosenkassen verbindliche Kreisschreiben AVIG-Praxis ALE des Staatssekretariats für Wirtschaft, SECO, welches noch mehr Details zur Anwendung der Vorschriften enthält.


    Ich empfehle Ihnen sich diese durchzulesen und sehr genau zu überprüfen unter welchen Voraussetzungen Sie einen Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung der Schweiz haben und welche Handlungen zum Verlust des Anspruchs führen (zum Beispiel durch Aufgabe des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts in der Schweiz), für wie viele Wartetage (0 bis 20 Tage) Sie ohnehin unabhängig von einem Verschulden an der Arbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Taggelder haben und wegen welchen Handlungen oder dem Unterlassen von Handlungen Sie durch eine temporäre Einstellung in der Anspruchsberechtigung (kein Anspruch auf Taggelder für diese Zeit) bestraft werden. Ich empfehle Ihnen auch sich durchzulesen wie die Höhe des Taggelds berechnet wird. Da Sie Arzt sind, gehe ich davon aus, dass Sie gut verdienen. Da nicht ihr gesamter Bruttolohn bei der Arbeitslosenversicherung versichert ist, kann es sein, dass bei Ihnen der versicherte Verdienst bereits deutlich tiefer als Ihr Bruttolohn ist. Darüber hinaus beträgt das Taggeld nicht 100 Prozent des versicherten Verdienstes, sondern nur 70 Prozent oder nur 80 Prozent des versicherten Verdienstes, eventuell mit einem Zuschlag, welcher den Kinder- bzw. Ausbildungszulagen entspricht. Darüber hinaus werden während dem Bezug von Taggelder der Arbeitslosenversicherung keine Beiträge für die Altersrente für die berufliche Vorsorge (z.B. eine Pensionskasse) einbezahlt, sodass Sie dann Lücken in Ihrer beruflichen Vorsorge haben und deshalb die Altersrente der beruflichen Vorsorge gekürzt wird.


    Ich kann Ihnen nicht beantworten, ob Sie einen Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung haben werden, wenn Sie sich noch im Dezember 2022 für ab dem 1. Januar 2023 zum Bezug von Arbeitslosenversicherung beim für Sie zuständigen RAV und bei einer von Ihnen ausgewählten Arbeitslosenkasse anmelden, da ich nicht weiss, ob Sie dann alle gesetzlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung erfüllen werden. Aus den wenigen Informationen, welche Sie her geschrieben haben, lässt sich das nicht beantworten. Wenn Sie die Voraussetzungen für den Anspruch auf Taggelder erfüllen müssen Sie sich bei einem befristeten Arbeitsvertrag, bei dem das Arbeitsverhältnis am 31. Dezember 2022 endet, gleich wie wenn Sie eine dreimonatige Kündigungsfrist hätte, bereits während den letzten drei Monaten des Arbeitsverhältnisses (also während den Monaten Oktober, November und Dezember 2022 mehr oder weniger gleichmässig über jeden Monat verteilt schriftlich per E-Mail, Webformular oder Brief auf 10 bis 12 Stellenanzeigen bewerben um nicht wegen ungenügenden Arbeitsbemühungen während der Frist vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses mit Einstelltagen bestraft zu werden. Darüber hinaus müssen Sie sich auch nach der Anmeldung ab dem 1. Januar 2023 jeden Monat mehr oder weniger gleichmässig über jeden Monat verteilt schriftlich per E-Mail, Webformular oder Brief auf 10 bis 12 Stellenanzeigen bewerben und innerhalb einer kurzen Frist nach dem Ende des Monats jeden Monat ein Formular über diese Arbeitsbemühungen einreichen um nicht wegen ungenügenden Arbeitsbemühungen bestraft zu werden. Da pro Woche nur fünf Taggelder bezahlt werden, hat die Anzahl der Einstelltage eine längere Wirkung als man als Laie denkt. Fünf Einstelltage bedeuten also, dass man für eine ganze Woche keine Taggelder erhält. Eine Voraussetzung für den Anspruch auf Taggelder ist die Vermittlungsfähigkeit. Damit Sie als vermittlungsfähig eingestuft werden, wird von Ihnen erwartet, dass Sie sich nicht nur auf befristete Arbeitsverhältnisse für die Zeit von 1. Januar 2023 bis 31. Mai 2023 bewerben, sondern, dass Sie sich auch für gesetzlich zumutbare unbefristete Arbeitsverhältnisse für die Zeit ab 1. Januar 2023 bewerben. Das bedeutet, dass Sie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis dann rechtzeitig wieder kündigen müssten, wenn Sie am 1. Juni 2023 die andere Stelle antreten wollen. Wenn Sie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis aufgeben (z.B. kündigen) um in einem befristeten Arbeitsverhältnis zu arbeiten und dann dort nach dem Ende der Frist wieder arbeitslos werden, können Sie wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit mit Einstelltagen bestraft werden.


    Da Ärzte in der Regel gut verdienen, gehe ich davon aus, dass Sie sich eine Beratung im Arbeitslosenversicherungsrecht leisten können. Wenn Sie Mitglied einer Gewerkschaft sind, kann es sein, dass diese für ihre Mitglieder eine kostenlose Beratung anbietet. Ich biete für nicht bedürftige Personen keine ausführliche Beratung hier im Forum an.


    Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG):

    Fedlex


    Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV):

    Fedlex


    Randziffer D79 Einstellraster KAST / RAV


    Tatbestand / rechtliche Grundlage Verschulden Anzahl Einstelltage


    1. Arbeitsbemühungen
    Art. 30 Abs. 1 Bst. c AVIG, Art. 26 Abs. 2 AVIV und Art. 45 Abs. 3 + 5 AVIV
    1.A Ungenügende Arbeitsbemühungen während der Kündigungsfrist
    1 ungenügende Arbeitsbemühungen bei einmonatiger KF L 3 - 4
    2 " " bei 2-monatiger KF L 6 - 8
    3 " " ab 3-monatiger KF L 9 - 12


    1.B Keine Arbeitsbemühungen während der Kündigungsfrist
    1 keine Arbeitsbemühungen bei einmonatiger KF L 4 - 6
    2 " " bei 2-monatiger KF L 8 - 12
    3 " " bei über 3-monatiger KF L - M 12 - 18

    1.C Ungenügende Arbeitsbemühungen während der Kontrollperiode
    1 erstmals ungenügende Arbeitsbemühungen L 3 - 4
    2 zweitmals ungenügende Arbeitsbemühungen L 5 - 9
    3 drittmals ungenügende Arbeitsbemühungen, mit Hinweis, dass bei weiteren ungenügenden Arbeitsbemühungen die
    Vermittlungsfähigkeit überprüft wird
    L - M 10 - 19


    Kreisschreiben AVIG-Praxis ALE (Arbeitslosenentschädigung):

    https://www.arbeit.swiss/dam/secoalv/de/dokumente/publikationen/kreisschreiben/kreisschreiben2/AVIG-Praxis_ALE.pdf.download.pdf/AVIG-Praxis_ALE.pdf


    Art. 22 Im Allgemeinen

    1 Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes beläuft sich auf 148 200 Franken im Jahr und 406 Franken im Tag.

    2 Als versicherter Verdienst gilt der nach der Bundesgesetzgebung über die AHV massgebende Lohn mit den folgenden Abweichungen:

    a. Löhne, auf denen wegen des Alters des Versicherten keine Beiträge der AHV erhoben werden, gelten ebenfalls als versicherter Verdienst;

    b. Familienzulagen, die als Kinder‑, Ausbildungs- oder Haushaltszulagen im orts- oder branchenüblichen Rahmen gewährt werden, gelten ebenfalls als versicher­ter Verdienst;

    c. für mitarbeitende Familienglieder, Gesellschafter, Aktionäre und Genos­sen­schafter wird mindestens der berufs- und ortsübliche Lohn berück­sichtigt;

    d. Entschädigungen bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses, bei Betriebs­schlies­­­sung, Betriebszusammenlegung oder bei ähnlichen Gelegenheiten werden nicht berücksichtigt.


    Verordnung über die Unfallversicherung (UVV):

    Fedlex

  • Sozialversicher


    dafür, dass sie keine 'nicht bedürftigen personen' hier unentgeltlich beraten, geben sie aber sehr viel informationen her!


    :thumbup:

    Ich bin der Meinung, dass ich nur die wichtigsten Informationen gegeben habe damit der Betroffene sich selbst über die Voraussetzungen für den Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung und die ungefähre Höhe des Taggelder informieren kann und ungefähr weiss, was er tun muss um Einstelltage zu vermeiden und wie viele Einstelltage es für bestimmte Unterlassungen des Nachweises von Arbeitsbemühungen gibt.