Im Ausland herrschen zwar oft noch schlechtere Bedingungen. Aber das ist kein Grund, um die Probleme hier in der Schweiz nicht anzupacken! Tatsache ist: In der Schweiz ist es heute erlaubt, 18’000 Legehennen, 27’000 Mastpoulets oder 1’500 Mastschweine in fabrikähnlichen Hallen auf wenig Platz zu halten. Dieser Missstand muss beseitigt werden. Gemäss Regulierungsfolgenabschätzung des Bundesrats sind nur etwa 3000 Betriebe – 5 Prozent aller Schweizer Landwirtschaftsbetriebe – von der Initiative betroffen. Die lange Übergangsfrist von 25 Jahren gibt diesen Betrieben die nötige Zeit, um die Transformation anzugehen.
JA zur Massentierhaltungs-Initiative
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Es geht bei dieser Initiative nicht nur um «zu viele Tiere» im Stall. Betroffen sind bedeutend mehr. Vergessen haben Sie, dass über 17'000 Betriebe umstellen müssten, weil die Tiere keinen regelmässigen Auslauf ins Freie (RAUS) haben. Zudem wird verlangt, dass die Haltungsbedingungen aller Tiere auf Schweizer Bauernhöfen bis in maximal 25 Jahren mindestens die Anforderungen der Bio-Suisse-Richtlinien aus dem Jahr 2018 erfüllen müssen.
Schon heute ist Schweizerfleisch für viele zu teuer, bei Annahme dieser Initiative spricht der Bauernverband von Preiserhöhungen zwischen 20 und 40 Prozent, die Befürworter der Initiative von maximal 20 Prozent. Solche, die sich das leisten können, werden Ja stimmen.
Das beutet, dass auch importiertes Fleisch ein solches Label aufweisen müsste, denn diese Initiative beinhaltet eine Importklausel. Heisst: Tiere und tierische Erzeugnisse dürfen nur dann importiert werden, wenn sie die in der Schweiz geltenden Standards bezüglich Produktion und Haltung erfüllen. Diese Klausel verletzt Abkommen mit wichtigen Handelspartnern und hätte aufwendige Kontrollen in ausländischen Betrieben zur Folge.
Bio-Standards gelten auch für Importe:
Die strengeren Bio-Vorgaben für die Tierhaltung sollen auch für Importprodukte gelten. Lebensmittel tierischer Herkunft, die diesen nicht entsprechen, dürften nicht mehr importiert werden. Davon betroffen wären nicht nur Produkte wie Fleisch, Eier, Milch oder Käse, sondern auch Lebensmittel wie Eierteigwaren, Backwaren oder Schokolade, die Zutaten tierischer Herkunft enthalten. Der Bund müsste für die Importe ein Kontrollsystem aufbauen. Die Kontrolle wäre sehr aufwendig. Heute stammen beispielsweise über 40 Prozent des Geflügelfleisches und der Eier aus dem Ausland. (Abstimmungsbüchlein)
Ich bin auch für Tierwohl, aber diese Initiative geht mir zu weit, denn verglichen mit anderen Staaten stehen wir gut da. Eine reine Massentierhaltungs-Initiative ohne ein Bio Betriebe-Obligatorium und den dazugehörenden Importkontrollen hätte gereicht, wenn lediglich 5 % wegen Massentierhaltung betroffen wären.
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hier habe ich einen link der die qualitaetskriterien auflistet.
die annahme ist natuerlich auch die, das fleisch aus 'artgerechter' haltung eine bessere qualitaet aufweist.
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Wenn sie in einem Blindtest ein Stück Speck einer industriellen Mastsau und einer Alpsau zum Verkosten bekommen, werden sie mit grösster Wahrscheinlichkeit einen Unterschied "schmecken" können.
Was ihnen dann besser "schmeckt", ist dann aber eine subjektive Wahrnehmung. Und kann von ganz unterschiedlichen Einflüssen geprägt sein.
Es soll auch Leute geben, die sagen, wenn ein Burger nicht wie Mac schmeckt, dann ist es kein Burger.
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und den von einer rampensau?
Sie, sie ... sie Schlaumeier sie!
Mei, Mei... aber so eine Frage....??
Also das mit Rampensauen ist, glaube ich etwas ähnlich wie mit Münsterkäse.
Das ist eine Spezialität aus Frankreich. Und wird traditionell auf einem Holzbrett serviert. Jetzt ist dieser Käse ein vollweiches Zeugs. Und sobald es ihm etwas heiss auf dem Servierbrett wird, will sich der dünn machen. Und verbreitet dabei seine etwas verschwitzten Düfte.
Damit er nicht einfach so entfliessen kann, wird er ebenso traditionell auf dem Brett mit einem Nagel festgehalten.....
Dann kommt er erst richtig ins Schwitzen.... die Gerüch(t)e seien dann etwas sehr gewöhnungsbedürftig. aber man könne diese Spezialität schon von Weitem riechen.
Doch wer dann aller Widerwärtigkeit zum Trotz sich entscheidet da trotzdem rein zu beissen, dem würde es dann fürstlich schmecken.
Nun soll es noch eine anderen Käse geben. Der sieht aus wie ein angeschimmelter Rossbollen. Und würde fürchterlich stinken.
Jetzt seien diese Dinger aber äusserst rar zu finden.
Gerüchten zu Folge würde da jeder sofort zubeissen, wenn er so einen Bollen am Kragen erwischt.
Die würden kä(i)serlich schmecken.
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Jetzt wieder etwas ernsthafter:
Ich befürworte klar das Ziel der Initiative.
Doch teile ich die Bedenken von Insich. Mir scheint das nicht realistisch zu sein.
Aus meiner Sicht ist diese Initiative überladen.
Meistens will ich keine Prognose zu einer Abstimmung abgeben. Hier wage ich es. Diese Initiative geht bachab.
Es wäre sicher zielführender gewesen, nur die Bedingungen der Tierhaltung in der Schweiz noch zu verbessern.
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Bei der Umsetzung der Massentierhaltungs-Initiative haben wir einen grossen Spielraum, wie die Umsetzung angenommener Verfassungsartikel in der Vergangenheit immer wieder zeigte. Hier den Teufel an die Wand zu malen ist völlig übertrieben. Wenn ein Land in der Lage ist, in diesem Bereich eine Vorbildrolle einzunehmen, so ist es die reiche Schweiz.
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Im Ausland herrschen zwar oft noch schlechtere Bedingungen. Aber das ist kein Grund, um die Probleme hier in der Schweiz nicht anzupacken! Tatsache ist: In der Schweiz ist es heute erlaubt, 18’000 Legehennen, 27’000 Mastpoulets oder 1’500 Mastschweine in fabrikähnlichen Hallen auf wenig Platz zu halten. Dieser Missstand muss beseitigt werden. Gemäss Regulierungsfolgenabschätzung des Bundesrats sind nur etwa 3000 Betriebe – 5 Prozent aller Schweizer Landwirtschaftsbetriebe – von der Initiative betroffen. Die lange Übergangsfrist von 25 Jahren gibt diesen Betrieben die nötige Zeit, um die Transformation anzugehen.
Ich gebe Ihnen voll und ganz recht. Hier ein weiteres Beispiel aus dem heutigen "Walliser Bote". Mir sträuben sich die Haare.
Das ist reine Massentier-Fleischproduktion und hat mit einer tiergerechter Haltung nicht im Entferntesten noch etwas zu tun.
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JA zur Massentierhaltungs-Initiative: Ein tiergerechtes Leben für unsere Nutztiere!
Die Initiative verlangt, dass die Würde der Nutztiere in der Verfassung verankert wird. In der Massentierhaltung werden die Grundbedürfnisse der Tiere in allen Punkten nicht respektiert, sondern aus Profitgründen missachtet. Grosse Gruppen werden zusammengepfercht und verfügen meist nicht über einen Zugang ins Freie, oder sehen kein Tageslicht. 50% der Schweine und 93% der Hühner haben keinen Auslauf. 1500 Schweine, 300 Mastkälber und 27’000 Legehennen dürfen pro Betrieb gehalten werden. Das sind zu viele Tiere auf engstem Raum; dies stresst sie und wirkt sich negativ auf das Tierwohl sowie auch auf die Qualität des Fleisches aus. Tiere sind fühlende Wesen und keine Roboter Die Forderungen der Initianten lauten wie folgt: Mehr Platz pro Tier, eine tierfreundliche Unterbringung, regelmässiger Auslauf, Einstreu von Stroh, artgerechte Fütterung, kurze Transportwege zum Schlachthof, Kontrolle der fachgerechten Betäubung und schonendes Schlachten ohne Stress. Ist das wirklich zu viel verlangt, in einem Land, wo täglich nur noch über die Rechte von Minderheiten diskutiert wird?
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JA zur Massentierhaltungs-Initiative: Ein tiergerechtes Leben für unsere Nutztiere!
1500 Schweine, 300 Mastkälber und 27’000 Legehennen dürfen pro Betrieb gehalten werden. Das sind zu viele Tiere auf engstem Raum; dies stresst sie und wirkt sich negativ auf das Tierwohl sowie auch auf die Qualität des Fleisches aus. Tiere sind fühlende Wesen und keine Roboter.
Das sind zu viele Tiere auf engstem Raum
Nicht 27'000, sondern 17'000 ist die heutige Obergrenze für Legehühner.
An der Anzahl der Tiere würde sich bei dieser Initiative nur bei den Hühnern etwas ändern. Bei Annahme müssten die Bio-Suisse-Richtlinien eingehalten werden.
Hühner sind die einzige Tierart, bei der die Massentierhaltungsinitiative die Grenze der Höchstbestände verändern würde. Denn etwa für Kühe und Schweine sehen die Bio-Suisse-Richtlinien keine solche Grenzen vor. Es würden weiterhin die Höchstbestände gelten, die in der Höchstbestandesverordnung stehen: 300 Mastkälber dürfen pro Stall gehalten werden und 1’500 Mastschweine. Für Milchkühe gibt es keine Obergrenze. Tierwohlaspekte standen 1979 bei der Entstehung der Verordnung nicht im Vordergrund. Viel mehr ging es darum, einen Überschuss der Fleisch- und Eierproduktion abzuwenden.
Besteht ein kausaler Zusammenhang zwischen Tierwohl und Bestandes- resp. Gruppengrösse?
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Banale Frage :Je mehr Tiere ich halte desto höher ist die Gewinnmarge?
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Banale Frage :Je mehr Tiere ich halte desto höher ist die Gewinnmarge?
Das ist eine derart "saudumme Frage", dass sie unbedingt gestellt werden muss.
Vielen Dank!
Welchen kausalen Zusammenhang hat die Betriebsgrösse mit der Gewinnmarge?
Es gibt tatsächlich mal einen Zusammenhang. Kleinstbetriebe können deswegen mit grösseren Betrieben kaum konkurrenzieren.
Doch je grösser die Betriebe sind, desto weniger spielt dieser Zusammenhang noch ein Rolle für die Grösse der Marge.
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Die Schweiz hat so in etwa die aller striktesten Tierschutzgesetze überhaupt, Da fragt man sich was die Befürworter wollen - dem Tier vor dem Schlachten noch ein Liedchen vorsingen ?
Tatsache ist doch, dass wir immer mehr Menschen sind, immer mehr die verpflegt erden müssen. Wir rasen auf die 10 Mrd Weltbevölkerung zu. Wie soll das noch funktionieren ? Das geht nur mit Mästen und Züchten in grossen Farmen und der Verarbeitung in Fabriken. Alles Andere ist Illusion.